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Osnabrück: Bewährungsstrafe für Busengrapscher – Opfer bekommt kein Schmerzensgeld
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Osnabrück: Bewährungsstrafe für Busengrapscher – Opfer bekommt kein Schmerzensgeld
Osnabrück: Bewährungsstrafe für Busengrapscher – Opfer bekommt kein Schmerzensgeld
Osnabrück. Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung hat das Amtsgericht Osnabrück gestern einen 68-jährigen Mann aus Hasbergen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Opfer bekam allerdings kein Schmerzensgeld zugesprochen. Der Vorsitzende Richter sagte, die 56-jährige Frau sei weder körperlich noch seelisch langfristig geschädigt.
„Zeugenaussagen sind das unsicherste Beweismittel, aber wir haben hier keinen Grund für Zweifel“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er spielte damit auf ein grundsätzliches Problem an: Wenn Sexualdelikte vor Gericht verhandelt werden, steht fast immer Aussage gegen Aussage. Es gibt keine Tatzeugen, dafür aber viele Emotionen. Das Gericht muss sich an Indizien halten – und im Prozess um sexuelle Nötigung in einer Hasberger Firma sah der Vorsitzende Richter zwei Aussagen als entscheidende Indizien an.
Zum Hintergrund: Laut Anklage hatte der 68-jährige Verurteilte im September 2010 seiner damaligen Kollegin in der Küche des gemeinsamen Arbeitgebers von hinten fest an die Brüste gefasst. Der Mann hatte dagegen behauptet, er habe der Frau lediglich in die Hüften gegriffen, um sie zu erschrecken.
Dem entgegen stand die Aussage des Juniorchefs: Der Angeklagte habe ihm gegenüber sehr wohl von einer „Umarmung“ seiner Kollegin gesprochen. Zweites entscheidendes Indiz war die Aussage einer weiteren Angestellten. Die 31-Jährige hatte rund 15 SMS (Kurzmitteilungen per Mobiltelefon) von dem Angeklagten erhalten. Neben einigen harmlosen bis unfreiwillig komischen Nachrichten („Du bist der Stern am Firmament, der nun in meinem Herzen brennt“) hatte der 68-jährige Mann seiner Kollegin unter anderem auch geschrieben, was er gerne mit deren Geschlechtsteil machen würde. Daraus könne man eindeutige Schlüsse ziehen, sagte der Vorsitzende Richter.
Das erhoffte Schmerzensgeld sprach er der Geschädigten allerdings nicht zu. Es lägen keine Atteste über ärztliche Behandlungen vor, deshalb habe er die feste Überzeugung, dass die Frau nicht langfristig geschädigt sei. Der Griff an ihre Brust sei ein Vergehen „am unteren Rande“ der sexuellen Nötigung, daher bekomme der Angeklagte auch nur die Mindeststrafe von einem Jahr. An das Opfer gerichtet sagte der Vorsitzende Richter weiterhin: „Andere Frauen hätten anders reagiert, hätten sich vielleicht umgedreht und dem Mann eine geknallt. Das soll jetzt aber keine Wertung sein.“
Dem 68-jährigen Rentner wurde schließlich nicht angelastet, dass er durch seinen Griff ein Brustimplantat der Frau verschoben hatte. Ein Gutachter hatte bereits gesagt, dass dafür erheblich stärkere Verletzungen hätten vorliegen müssen als ein von der Frau berichteter blauer Fleck auf ihrer Brust. Das Gericht folgte dem Gutachter auch in dessen Einschätzung, dass das Implantat wohl schon vorher verrutscht sei und die Tat erst die Aufmerksamkeit der Geschädigten darauf gerichtet habe.
Der Angeklagte muss neben der Bewährungsstrafe noch 1000 Euro an die Frauenberatungsstelle in Osnabrück zahlen. „Das halte ich für sinnvoller als das Schmerzensgeld“, sagte der Vorsitzende Richter.
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