Noz
Kontakt

·

Digitalabo

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

Lokales

|

Osnabrück

|

Osnabrück: Bewährungsstrafe für Busengrapscher – Opfer bekommt kein Schmerzensgeld
Lokales

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      

Autor: Hendrik Steinkuhl 07. Februar 2012 19:25 Uhr

Zuletzt hat kommentiert:
Dummy_m_small
Matthias M. Mittwoch, 08. Februar 2012 09:27 Uhr

Urteil wegen sexueller Nötigung

Osnabrück: Bewährungsstrafe für Busengrapscher – Opfer bekommt kein Schmerzensgeld

Osnabrück. Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung hat das Amtsgericht Osnabrück gestern einen 68-jährigen Mann aus Hasbergen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Opfer bekam allerdings kein Schmerzensgeld zugesprochen. Der Vorsitzende Richter sagte, die 56-jährige Frau sei weder körperlich noch seelisch langfristig geschädigt.

 
Kein Schmerzensgeld für das Opfer: Die 56-Jährige sei nicht langfristig geschädigt, so der Richter. Symbolfoto: Colourbox  Vergrößern

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Zuletzt kommentiert








„Zeugenaussagen sind das unsicherste Beweismittel, aber wir haben hier keinen Grund für Zweifel“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er spielte damit auf ein grundsätzliches Problem an: Wenn Sexualdelikte vor Gericht verhandelt werden, steht fast immer Aussage gegen Aussage. Es gibt keine Tatzeugen, dafür aber viele Emotionen. Das Gericht muss sich an Indizien halten – und im Prozess um sexuelle Nötigung in einer Hasberger Firma sah der Vorsitzende Richter zwei Aussagen als entscheidende Indizien an.

Zum Hintergrund: Laut Anklage hatte der 68-jährige Verurteilte im September 2010 seiner damaligen Kollegin in der Küche des gemeinsamen Arbeitgebers von hinten fest an die Brüste gefasst. Der Mann hatte dagegen behauptet, er habe der Frau lediglich in die Hüften gegriffen, um sie zu erschrecken.

Dem entgegen stand die Aussage des Juniorchefs: Der Angeklagte habe ihm gegenüber sehr wohl von einer „Umarmung“ seiner Kollegin gesprochen. Zweites entscheidendes Indiz war die Aussage einer weiteren Angestellten. Die 31-Jährige hatte rund 15 SMS (Kurzmitteilungen per Mobiltelefon) von dem Angeklagten erhalten. Neben einigen harmlosen bis unfreiwillig komischen Nachrichten („Du bist der Stern am Firmament, der nun in meinem Herzen brennt“) hatte der 68-jährige Mann seiner Kollegin unter anderem auch geschrieben, was er gerne mit deren Geschlechtsteil machen würde. Daraus könne man eindeutige Schlüsse ziehen, sagte der Vorsitzende Richter.

Das erhoffte Schmerzensgeld sprach er der Geschädigten allerdings nicht zu. Es lägen keine Atteste über ärztliche Behandlungen vor, deshalb habe er die feste Überzeugung, dass die Frau nicht langfristig geschädigt sei. Der Griff an ihre Brust sei ein Vergehen „am unteren Rande“ der sexuellen Nötigung, daher bekomme der Angeklagte auch nur die Mindeststrafe von einem Jahr. An das Opfer gerichtet sagte der Vorsitzende Richter weiterhin: „Andere Frauen hätten anders reagiert, hätten sich vielleicht umgedreht und dem Mann eine geknallt. Das soll jetzt aber keine Wertung sein.“

Dem 68-jährigen Rentner wurde schließlich nicht angelastet, dass er durch seinen Griff ein Brustimplantat der Frau verschoben hatte. Ein Gutachter hatte bereits gesagt, dass dafür erheblich stärkere Verletzungen hätten vorliegen müssen als ein von der Frau berichteter blauer Fleck auf ihrer Brust. Das Gericht folgte dem Gutachter auch in dessen Einschätzung, dass das Implantat wohl schon vorher verrutscht sei und die Tat erst die Aufmerksamkeit der Geschädigten darauf gerichtet habe.

Der Angeklagte muss neben der Bewährungsstrafe noch 1000 Euro an die Frauenberatungsstelle in Osnabrück zahlen. „Das halte ich für sinnvoller als das Schmerzensgeld“, sagte der Vorsitzende Richter.


Mehr zum Thema
Lesen Sie auch ...

Brustimplantat durch Grapscher verrutscht?

Osnabrück. Hüfte oder Brüste, freundschaftliches Erschrecken oder sexuelle Nötigung? Vor dieser Frage steht das Amtsgericht im Prozess gegen einen... mehr

Kollegin an den Busen gegrabscht: Schweigekartell in Hasberger Firma nach...

Osnabrück/Hasbergen. Im Rechtsstreit um ein verrutschtes Brustimplantat steht ein 68-Jähriger aus Hasbergen wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung... mehr


 Mehr Lokales

 
  Leserkommentare

 
Matthias M., Mittwoch, Februar 8 um 09:27 Uhr Schlimm sind die Nichtssager! Wie kann man als Zeuge nur so die Arbeit der Richter behindern und sein Wissen nicht veröffentlichen?
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter

Haus

Immobilien aus der Region

Immobilien-Angebote

Finden Sie Ihre Immobilie: Wohnungen und Häuser mieten, vermieten, kaufen und verkaufen.






 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: