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Wallenhorsts Bürgermeister Belde hat seine Pflichten „nicht missachtet“
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Wallenhorsts Bürgermeister Belde hat seine Pflichten „nicht missachtet“
Wallenhorsts Bürgermeister Belde hat seine Pflichten „nicht missachtet“
Wallenhorst. Weder Bürgermeister Ulrich Belde noch der Gemeinderat haben beim umstrittenen Grundstückskauf am Schwarzen See grob fahrlässig gehandelt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Anwaltsbüro aus Münster.
Die Juristen hatten das Geschäft geprüft, bei dem der Gemeinde Wallenhorst laut Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises Osnabrück ein Millionenschaden entstanden sein soll. Den Anwälten stellt sich diese Sachlage offenbar nicht so eindeutig dar. So interpretierte Bürgermeister Ulrich Belde am MontagNachmittag deren Aussagen: „Diese plakative Feststellung des RPA ist nicht zutreffend.“
Zum Hintergrund: Einem Landwirt hat die Gemeinde 2006 für 1,5 Millionen Euro ein Grundstück von 13,7 Hektar am „Schwarzen See“ abgekauft. Die Fläche sollte mit Gewinn weiterverkauft werden, denn dort sollte ein ambitioniertes Gewerbegebiet entstehen. Fast sechs Jahre später sitzt die Kommune immer noch auf dem Grundstück.
Ein Umstand bereitet dem Geschäft besonders Probleme: Der größte Teil der Fläche liegt in einem sogenannten Windvorranggebiet, das die Gemeinde einige Jahre zuvor selbst ausgewiesen hatte. Seitdem währt der Streit, ob im Schatten der Windräder überhaupt Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Fachleute des Landkreises Osnabrück halten dies für nahezu ausgeschlossen. In einem vom Wallenhorster Verwaltungsausschuss beantragten Bericht geht das Rechnungsprüfungsamt jedenfalls davon aus, dass der Gemeinde ein Schaden von mindestens einer Million Euro entstanden sei. Immer wieder in den zurückliegenden Jahren beteuerten Kommunalpolitiker, dass sie vor ihrer Zustimmung zum fraglichen Kaufvertrag nicht ausreichend von der Gemeindeverwaltung informiert worden seien.
2011 hatte der Wallenhorster Rat dann die Gemeindeverwaltung beauftragt, den Bericht des Landkreises von einer Anwaltskanzlei prüfen zu lassen. „Um Handlungsweisen für den Rat daraus ableiten zu können“, forderte der damalige CDU-Fraktionschef Hubert Bartke.
Ursachen
Die Fragen, die der Rat beantwortet haben wollte, lassen sich wie folgt zusammenfassen. Ist der Gemeinde überhaupt ein Schaden entstanden? Wenn ja, sind grobe Fahrlässigkeit und Pflichtverletzungen die Ursachen? Und wenn ja, wem ist das anzulasten? Die Anwälte breiten ihre Antworten über viele Seiten aus. Kurz gesagt: Auch wenn der Gemeinde durch den Grundstückskauf ein Schaden entstehen sollte, hätten weder der Bürgermeister noch der damals zuständige Fachbereichsleiter (er hat inzwischen die Gemeinde verlassen) noch die Ratsmitglieder grob fahrlässig gehandelt oder ihre Pflichten verletzt. In einem Abschnitt heißt es, und darauf legt Belde wert: „Dass der Bürgermeister in dieser Situation ganz naheliegende Überlegungen unterlassen oder Verhaltenspflichten missachtet hätte, lässt sich demnach nicht feststellen.“ Und weiter: „Vor diesem Hintergrund scheidet aus hiesiger Sicht auch offensichtlich ein grob fahrlässiges Handeln des Bürgermeisters aus.“ Demnach scheiden auch mögliche Schadenersatzansprüche, die an die Beteiligten des Verfahrens gestellt werden könnten, aus.
Aber gibt es überhaupt einen Schaden? Auf der letzten Seite des Gutachtens heißt es: „Somit kann also die Frage, ob der vom RPA des Landkreises behauptete Schaden entstanden ist, zurzeit durch uns nicht abschließend beantwortet werden.“ Hier sei entscheidend „die weitere Bauleitplanung der Gemeinde“. Anders als der Landkreis glauben die Juristen allerdings, dass im Schatten der Windräder nicht nur landwirtschaftliche Nutzung möglich sei. Als Beispiel nannten sie „solare Strahlungsenergie“. Diesen Weg will die Kommune wohl einschlagen: In der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses hatte ein Unternehmen entsprechende Modelle vorgestellt.
Die Fraktionschefs Clemens Lammerskitten (CDU) und Guido Pott (SPD) vom Zusammenschluss SPD/Grüne/WW gaben am Montag keine Stellungnahme ab.
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