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Papenburg: Nächtlicher Beziehungsstreit endet vor dem Kadi
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Quelle: mgl/Ems-Zeitung 06. Februar 2012 17:07 Uhr

Sexueller Nötigung

Papenburg: Nächtlicher Beziehungsstreit endet vor dem Kadi

Papenburg. Ein Beziehungsstreit eskaliert nachts auf einem menschenleeren Parkplatz, am Ende steht Aussage gegen Aussage – mit dieser Konstellation sah sich nun das Schöffengericht am Papenburger Amtsgericht konfrontiert. Dem 27-jährigen Angeklagten wurden Raub, versuchte sexuelle Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Wegen Mangels an Beweisen wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

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Der Vorfall hatte sich bereits am 30. April 2011 gegen 3 Uhr nachts auf dem Parkplatz des Obi-Baumarktes in Papenburg abgespielt. In dieser Hinsicht herrschte Einigkeit zwischen dem Studenten aus dem Kreis Leer und seiner als Zeugin geladenen Ex-Freundin. Ansonsten bekam der Richter von beiden deutlich unterschiedliche Versionen des Geschehens zu hören.

Die 29-jährige Emsländerin beschuldigte den Angeklagten, mit dem sie zuvor eine längere Beziehung geführt hatte, sich am Abend des Vorfalls vor ihrer Wohnung versteckt zu haben. Er habe sie mit Nachrichten und Anrufen aus dem Haus gelockt und sie überredet, ihn in seinem Auto zum Papenburger Untenende zu begleiten. Den Wagen stellte er schließlich auf dem Parkplatz des Obi-Baumarktes ab.

Dort versuchte er nach ihrer Darstellung, sie für eine erneute Beziehung zu gewinnen. Als sie dies abgelehnt habe, sei der Streit eskaliert. Der Student habe sie geschlagen, beschimpft und versucht, sie zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Außerdem habe er ihr das Handy und Geld weggenommen. Nachdem beide aus dem Wagen gestiegen seien und er sich weigerte, das Handy zurückzugeben, habe er sie geschubst. „Nach dem Sturz tat meine Hüfte weh, und ich hatte blaue Flecken“, erklärte die 29-Jährige im Zeugenstand.

Der Vorfall endete damit, dass die Frau Hilfe bei einem Taxifahrer suchte, der die Polizei rief. Das bestätigten auch die beiden in der Nacht herbeigerufenen Beamten in ihren Zeugenaussagen. Die Verletzungen der Frau wurden in der Nacht ebenfalls von der Polizei dokumentiert.

Allerdings hatte sich die 29-Jährige die Blessuren laut Angeklagtem auf ganz andere Weise zugezogen. Nach seiner Darstellung hatte nicht er, sondern sie an dem Abend versucht, die Beziehung wiederaufleben zu lassen. Der SMS-Verkehr auf dem Handy des Angeklagten, das nach dem Vorfall von der Polizei überprüft wurde, stützte diese Darstellung. Auf dem Parkplatz habe er eine erneute Beziehung wegen ihrer notorischen Untreue abgelehnt. „Daraufhin ist sie völlig ausgerastet“, sagte der Student vor Gericht. Sie sei aus dem Wagen ausgestiegen und mit ihren hochhackigen Schuhen gestürzt. Ihr Handy habe sie im Auto liegen gelassen.

Der Verdacht gegen den Angeklagten ließ sich im Verfahren nicht erhärten. Auch die Zeugenaussagen der beiden Polizisten trugen nichts zur Klärung bei. Die Staatsanwaltschaft rückte schließlich vom Vorwurf des Raubes und der versuchten sexuellen Nötigung ab.

Das Gericht entschied sich, das Verfahren vorläufig einzustellen. Ob der Angeklagte die übrig gebliebene Körperverletzung begangen hat, bleibt damit offen. Als Auflage muss er 600 Euro in sechs Monatsraten zahlen. Danach wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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