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Lingen: Paar wegen Prozessbetrugs und uneidlicher Falschaussage zu Geldstrafen verurteilt
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Autor: Anne Bremenkamp 05. Februar 2012 18:07 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

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Ernst M. Montag, 06. Februar 2012 13:21 Uhr

Gericht bewusst getäuscht

Lingen: Paar wegen Prozessbetrugs und uneidlicher Falschaussage zu Geldstrafen verurteilt

Lingen.Eine 45-jährigeFrau wurde wegen versuchten Prozessbetrugs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt, ein 55-jähriger Mann wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug zu 100 Tagessätzen à 50 Euro.

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Das Strafverfahren am Amtsgericht Lingen gegen die Frau und den Mann wurde wieder aufgenommen, nachdem weitere Ermittlungen zur Klärung des Sachverhalts durchgeführt worden waren.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten das Familiengericht des Amtsgerichts Lingen in einem Verfahren wegen Trennungs- und nachehelichen Unterhalts im Jahr 2010 bewusst getäuscht hatten, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

So hatte die Frau vor Gericht behauptet, vor dem Sommer 2009 keinerlei beziehungsähnliche Gemeinschaft mit dem 55-jährigen Angeklagten geführt und zudem keinerlei Leistungen oder Vergünstigungen von ihm bezogen zu haben. Die damals von Sozialleistungen lebende Frau hatte mit den bewusst wahrheitswidrigen Angaben die Anrechnung ersparter Aufwendungen verhindern wollen. In der Vernehmung hatte der Mann die Falschaussage der Frau vor dem Familiengericht bestätigt.

Beide Angeklagten äußerten sich vor dem Strafgericht nicht zu den Vorwürfen.

Dem Gericht lagen Rechnungen eines Möbelhauses aus dem Frühjahr 2009 vor, auf denen Möbel im Wert von rund 5500 Euro aufgelistet waren. Lieferadresse war die damalige Wohnung der 44-jährigen Frau, unterschrieben waren die Rechnungen jedoch vom angeklagten Mann. Die Frau hatte vor dem Familiengericht angegeben, die Möbel selbst gekauft und den Vertrag eigenhändig unterschrieben zu haben.

Der Strafrichter betonte in der Urteilsbegründung, dass im vorliegenden Fall letztlich kein Schaden entstanden sei. Es habe sich um einen untauglichen, aber dennoch strafbaren Betrugsversuch gehandelt: „In der vorliegenden Familienrechtssache hat das OLG Oldenburg entschieden, dass die strittige Frage des Zusammenlebens für die Höhe des Unterhaltsanspruchs irrelevant ist. Entscheidend ist jedoch, dass in der Vorstellung der beiden Angeklagten ein erheblicher Unterhaltsanspruch ,ertrogen‘ werden sollte.“

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  Leserkommentare

 
Ernst M., Montag, Februar 6 um 13:21 Uhr Wulff und die Geerkens lassen grüßen - Zweierlei Maß Bei Wulff geht das natürlich, dass Herr Geerkens die Überweisung ausfertigt, das Geld von ihm stammt usw., offiziell aber natürlich überhaupt nichts mit dem Darlehen zu tun hat, sondern nur seine Frau.
Sogra Richter bestätigen sowas!

Bei Privatpersonen ist das seltsamerweise aber sofort Prozessbetrug, Flaschaussage usw.

Der werte Herr Richter sollte sich mal ernsthaft fragen, in wessen Namen er hier Urteile fällt.
Solche offensichtlichen Unterschiede in der Rechtsauffassung und Auslegung kann man ja als normal denkender Bürger nicht mehr ernst nehmen, geschweige denn noch irgendeinen Respekt vor solcher Art unterschiedlicher Rechtssprechnung oder solch einem "Gericht" haben.

Kann dieser Richter eigentlich noch guten Gewissens in den Spiegel sehen?
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