·
Digitalabo·
Shop·
Tippspiel
A33-Nord: Berlin bestimmt die Linie
Osnabrück. Frühestens zum Ende dieses Jahrzehnts könnten die ersten Autos über die A33-Nord fahren. Skeptiker erwarten indes, dass die Bagger für den Bau des Lückenschlusses von Belm bis zur A1 bei Wallenhorst nicht vor 2020 anrollen. Und die Gegner sind ziemlich sicher, dass das Infrastrukturprojekt für rund 80 bis 90 Millionen Euro schon aus finanziellen Gründen zu den Akten gelegt werden muss.
Der Planungsstand: Während für den letzten Teil des Lückenschlusses im Süden von Borgholzhausen Richtung Bielefeld die Bauarbeiten wahrscheinlich noch in diesem Jahr beginnen, sind die Voraussetzungen dafür im Osnabrücker Land noch lange nicht gegeben. Für den Lückenschluss der A33-Nord befinden sich die Planungen derzeit im sogenannten Linienbestimmungsverfahren. Unter der Federführung des Bundesverkehrsministeriums und unter Mitwirkung des Bundesumweltministeriums wird also derzeit die vom Landkreis Osnabrück vorgeschlagene Trassenführung geprüft. Allerdings nur in groben Zügen. Parzellengenau wird der Lückenschluss in diesem Planungsstadium noch nicht festgelegt.
Dennoch kann das Bundesverkehrsministerium in Berlin einen genauen Zeitpunkt für den Abschluss der Linienbestimmung „aufgrund der hohen umweltfachlichen Planungshürden im Raum nördlich von Osnabrück“ nicht nennen: „Es bleibt Ziel der Bundesregierung, die Linienbestimmung in diesem Jahr abzuschließen“, heißt es offiziell.
Der Kreis hatte im Raumordnungsverfahren zuvor insgesamt fünf unterschiedliche Varianten für die neun Kilometer lange Trasse geprüft. Mehr als 100 Behörden, Verbände, Institutionen und Interessenvertretungen waren um Stellungnahmen zur Streckenführung gebeten worden.
So geht es weiter: Wenn das Bundesverkehrsministerium das Linienbestimmungsverfahren tatsächlich abgeschlossen hat, wird die Straßenbauverwaltung mit Entwürfen für die Detailplanung beauftragt. Diese Entwürfe einschließlich einer Kostenaufstellung werden erneut dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt und müssen dort genehmigt werden.
Danach beginnt der nächste wichtige Schritt: Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bekommt vom Ministerium den Auftrag für einen Planfeststellungsentwurf. Darin müssen auch alle Details des Lückenschlusses ausgearbeitet sein bis hin zum landschaftspflegerischen Begleitplan, schalltechnischen Untersuchungen, Bodengutachten, Probebohrungen sowie die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen, mit denen die Eingriffe in die Natur kompensiert werden sollen. Alle diese Pläne werden wieder öffentlich ausgelegt, und Betroffene bekommen die Möglichkeit zu erneuten Stellungnahmen. Über diese Widersprüche und Anregungen wird bei einem anschließenden Erörterungstermin mit der Straßenbauverwaltung gesprochen. Danach wägen die Planer ab, ob die Einwände ganz, teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden.
Der Klageweg: Über den anschließenden Planfeststellungsbeschluss für die A33-Nord wird es wohl kein jahrelanges juristisches Tauziehen geben. Weil dieses Verkehrsprojekt von der Bundesregierung als besonders bedeutsam eingestuft worden ist, sind Klagen dagegen nur vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich, das dann quasi als erste und zugleich letzte Instanz urteilt. Haben die Richter entschieden, ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig.
Bauzeit und Ausmaße: Es dauert noch einmal drei bis fünf Jahre, bis die knapp neun Kilometer lange Autobahn für den Verkehr freigegeben wird. Knapp 52 Hektar Fläche soll der Lückenschluss in Anspruch nehmen. Das entspricht in etwa der Größe von gut 100 Fußballfeldern. Die „Vorzugsvariante“ führt über knapp 40 Hektar landwirtschaftliche Flächen, gut zwölf Hektar sind Wälder, weniger als ein Hektar sind „sonstige Flächen“ wie beispielsweise Straßen.
Noch Ende 2007/Anfang 2008 hatten Verkehrsexperten aus Verwaltung und Politik das Ziel, zur Bundesgartenschau in Osnabrück 2015 über die A33-Nord fahren zu können. Angesichts des umfangreichen Genehmigungsverfahrens mit etlichen juristischen und planerischen Hürden waren diese Hoffnungen und Erwartungen aber schon damals eher ehrgeizig. Mittlerweile hat die Stadt Osnabrück die Bundesgartenschau vor allem aus finanziellen Gründen abgesagt. Für den Lückenschluss müssen glücklicherweise weder Stadt noch Landkreis Osnabrück zahlen.
Eingriffe in die Natur: Ein Teil dieser Investitionen von bis zu 90 Millionen Euro wird für die als „Großes Mausohr“ bekannt gewordene Fledermaus verwendet. Damit diese seltene Tierart von der viel befahrenen Verkehrsader nicht vertrieben wird, werden voraussichtlich sogenannte Lebensraumüberführungen eingerichtet. Dazu zählen beispielsweise besonders breit angelegte Wildbrücken und schmale Baumreihen oder Waldschneisen, die den Flugweg der Fledermäuse beeinflussen sollen. Unterwegs ist das Große Mausohr auch im Wallenhorster Staatsforst. Das Jagdrevier der seltenen Fledermaus ist als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) ein besonders geschützter Naturbereich. Auch deshalb ist die Prüfung des Projektes ein „besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag“.
Halle. Das Ziel war zum Greifen nah. Der Planfeststellungs- beschluss für das letzte Teilstück der A 33 war da, die baurechtlichen Bedingungen damit... mehr
Aktionsbündnis „A 33 sofort“ gegründet: „Wir lassen uns nicht länger...
Halle/Osnabrück. „Seit 46 Jahren wird die Autobahn geplant – das ist ein Stück aus dem Tollhaus“, sagte Landrat Sven Georg Adenauer am Montagabend bei... mehr
Mehr Lokales










07.04.2012

Natürlich nicht. Aber vor ca. einem Jahr gab es schon mal eine
Beschränkung im Bereich Rastplatz Teutoburger Wald. Später waren ohne ersichtlichen Grund die Schilder wieder verschwunden. Angeblich handelte es sich um ein "Versehen"
Seit Jahr und Tag fahre ich die Strecke, und ich kann jedenfalls keine Straßenschäden feststellen, die eine derartige Reduzierung rechtfertigen. Und der Autofahrer merkt dieses und fühlt sich "veräppelt"