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Gruppe UWG/Piraten für Zweitwohnsitzsteuer in Osnabrück
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„Eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“

Gruppe UWG/Piraten für Zweitwohnsitzsteuer in Osnabrück

Osnabrück. Der Verwaltungsvorschlag, in Osnabrück eine Zweitwohnsitzsteuer einzuführen, erhält Unterstützung durch die Gruppe UWG/Piraten. „Nach eingehender Prüfung und Abwägung aller Sachargumente hat sich die Ratsgruppe für die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer ausgesprochen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Wulf-Siegmar Mierke (UWG) und Ralf ter Veer (Piratenpartei).

 
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Wulf-Siegmar Mierke (UWG) Foto: privat Ralf ter Veer (Piratenpartei) Foto: Archiv/Michael Hehmann

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Die aus Mierke und ter Veer bestehende Zwei-Mann-Ratsgruppe sei davon überzeugt, „dass die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt – und damit auf die Infrastruktur der Stadt – gegenüber den Nachteilen von einigen wenigen überwiegen“. Ter Veer und Mierke schlagen einen Steuersatz von 10 Prozent der Jahresnettokaltmiete vor.

Das Ziel der Abgabe sei es, möglichst viele Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Osnabrück hätten, dazu zu bewegen, hier auch ihren Erstwohnsitz anzumelden. Für die Gruppe sei dies nicht zuletzt auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit: „Immerhin nehmen solche Einwohner ganz selbstverständlich die Leistungen der Stadt in Anspruch.“


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M. K., Sonntag, Februar 5 um 13:29 Uhr Hauptwohnsitz Studenten Hier wird wahrscheinlich wieder nicht von Praktikern entschieden:
Eltern eines Studenten erhalten weiter Kindergeld - ein Studium unterbricht dies nicht.
Ander bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern: Meldet sich der Student mit Haupotwohnsitz an, ist das ein Indiz, dass er nicht mehr dem ehemaligen Haushalt angehört. Nun fließt das Kindergeld nicht mehr in den Stammhaushalt, sondern zum Elternteil, dass den meisten Unterhalt zahlt. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn hieran nicht die Familienzuschläge gekoppelt wären. Obwohl der Student also noch weiter regelmäßig die Stammfamilie besucht, genauso so wie es normale Studenten eben tun, erhält nun diese Familie nicht mehr die Zuschläge - das Kind kostet aber nach wie vor gleich viel....
Nicht gerecht, denn in "normalen" Familien spielt das keine Rolle!

 
M. K., Sonntag, Februar 5 um 13:28 Uhr Hauptwohnsitz Studenten Hier wird wahrscheinlich wieder nicht von Praktikern entschieden:
Eltern eines Studenten erhalten weiter Kindergeld - ein Studium unterbricht dies nicht.
Ander bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern: Meldet sich der Student mit Haupotwohnsitz an, ist das ein Indiz, dass er nicht mehr dem ehemaligen Haushalt angehört. Nun fließt das Kindergeld nicht mehr in den Stammhaushalt, sondern zum Elternteil, dass den meisten Unterhalt zahlt. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn hieran nicht die Familienzuschläge gekoppelt wären. Obwohl der Student also noch weiter regelmäßig die Stammfamilie besucht, genauso so wie es normale Studenten eben tun, erhält nun diese Familie nicht mehr die Zuschläge - das Kind kostet aber nach wie vor gleich viel....
Nicht gerecht, denn in "normalen" Familien spielt das keine Rolle!

 
M. K., Sonntag, Februar 5 um 13:28 Uhr Hauptwohnsitz Studenten Hier wird wahrscheinlich wieder nicht von Praktikern entschieden:
Eltern eines Studenten erhalten weiter Kindergeld - ein Studium unterbricht dies nicht.
Ander bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern: Meldet sich der Student mit Haupotwohnsitz an, ist das ein Indiz, dass er nicht mehr dem ehemaligen Haushalt angehört. Nun fließt das Kindergeld nicht mehr in den Stammhaushalt, sondern zum Elternteil, dass den meisten Unterhalt zahlt. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn hieran nicht die Familienzuschläge gekoppelt wären. Obwohl der Student also noch weiter regelmäßig die Stammfamilie besucht, genauso so wie es normale Studenten eben tun, erhält nun diese Familie nicht mehr die Zuschläge - das Kind kostet aber nach wie vor gleich viel....
Nicht gerecht, denn in "normalen" Familien spielt das keine Rolle!
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