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Gräben im Niedersachsenpark: Staatsanwaltschaft Osnabrück prüft Rolle des Geschäftsführers
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Gräben im Niedersachsenpark: Staatsanwaltschaft Osnabrück prüft Rolle des Geschäftsführers
Gräben im Niedersachsenpark: Staatsanwaltschaft Osnabrück prüft Rolle des Geschäftsführers
Rieste. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen den Geschäftsführer der Niedersachsenpark GmbH, Uwe Schumacher, wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung. Zu tief gebaute Regenwasserkanäle in dem Industrie- und Gewerbegebiet in Rieste können angeblich das Grundwasser gefährden. In dem Ermittlungsverfahren sind „Ergebnis und Ende noch nicht absehbar“, wie Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer auf Anfrage erklärt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingestellt. Die eingegangene Anzeige sei „vage“ gewesen, sagt Retemeyer, der Sachverhalt war für die Ermittler zunächst „unklar“. Nach Akteneinsicht beim Landkreis Osnabrück habe die Behörde mitgeteilt, dass das Ableiten von Grundwasser „nach unserer Einschätzung keine Gewässerverunreinigung“ ist, wie Landkreis-Sprecher Burkhard Riepenhoff bestätigt. Die Einstellung des Verfahrens wollte der Anzeigeerstatter nicht hinnehmen. Sein Anwalt legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ein. Die gab die Angelegenheit erneut in Osnabrücker Hände, wo die Ermittlungen im November fortgesetzt wurden. Das sei auch auf „neue Tatsachen“ zurückzuführen, sagt Retemeyer: „Es gab ein Gutachten, das wir noch nicht kannten.“
Hinzu kam, dass der Landkreis am 3. Januar dieses Jahres die nachträgliche Genehmigung der zu tiefen Gräben versagte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das „eine 180-Grad-Wendung“, nachdem zuvor eine Genehmigung der Gräben in Aussicht gestellt worden sei.
Der Landkreis Osnabrück bekräftigt indes seine Haltung: Die Gräben seien nicht genehmigt worden, weil durch sie der Grundwasserpegel negativ beeinflusst werden könnte. „Inwiefern das strafrechtlich relevant ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen“, sagt Landkreis-Sprecher Jürgen Menkhaus. Eine Vermischung von Grundwasser mit schädlich verunreinigtem Oberflächenwasser habe es aber nicht gegeben, und „sie droht auch in Zukunft nicht“, schrieb der Landkreis in seiner Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft.
Die führt derweil das Verfahren seit dem 12. Januar offiziell gegen Schumacher, bestätigt Retemeyer. Formell konnte die Niedersachsenpark GmbH nicht als Beschuldigter geführt werden. Nur der Geschäftsführer sei für einen Anfangsverdacht in Betracht gekommen.
Geklärt werden müsse, ob durch die Gräben eine Gefährdung des Grundwassers vorgelegen habe und ob ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden seitens der Niedersachsenpark GmbH vorliege. Dem Oberstaatsanwalt zufolge stellt sich die Frage, „ob der Geschäftsführer hätte erkennen können, dass das Grundwasser angeschnitten wird“. Im Fall der Fahrlässigkeit kann eine Gewässerverunreinigung nach Paragraf 324 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Bei Vorsatz erhöht sich das mögliche Strafmaß auf bis zu fünf Jahre.
Weiter als das juristische Ermittlungsverfahren, aber immer noch in der Vorbereitung ist die Ausschreibung für den vom Landkreis angeordneten Rückbau der Gräben. Über den Verfahrensstand hatte es Irritationen bei den örtlichen Landwirten gegeben, die sich nicht beteiligt fühlten.
Nach Vermessungsarbeiten Ende vergangener Woche soll die Ausschreibung im Februar veröffentlicht werden, erklärt Rolf Anselm auf Anfrage. Ende Februar solle der Auftrag für die Rückbauarbeiten vergeben sein, sagt der Bauingenieur, der als Gesellschafter des Unternehmens Ingenieur-Dienst-Nord (Oyten) die Ausschreibung im Auftrag der Niedersachsenpark GmbH betreut.
Für den Rückbau werde grober Sand verwendet, der verdichtet werde. Das sei „im Endeffekt das, was man rausgenommen hat“, sagt Anselm. „Sand raus, Sand rein“, bringt er es auf eine kurze Formel.
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…im Park der Ahnungslosen wo Wald abgeholzt, Grundwasser, dass der Daseinsvorsorge dient, angeschnitten, überbreite Regenwassersysteme und die überbaute Sandgrube, ohne Baugenehmigung gebaut werden dürfen, scheint es locker her zu gehen. Seiten des Landkreises und des Aufsichtsrates, wir das alles toleriert, alles sollte nachträglich genehmigungsfähig gemacht werden. Es wurde signalisiert, dass alles beschlossen ist.
Aber liegt die Verantwortung allein bei dem Geschäftsführer? Fehlte da nicht im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens u. a. auch ein hydrologisches Gutachten, dass unabdinglich wäre?
Trotzdem ist mit Genehmigung signalisiert worden. Weshalb denn nun doch nicht? - Wegen „könnte doch den Grundwasserspiegel negativ beeinflussen“? Ist das die ganze Wahrheit, gibt es die? Jetzt aber werden mit viel Steuergeld erst einmal die Gräben zunichte gemacht und zugekippt. Und es muss auch noch, weil eine Strafanzeige vorliegt, nach einem Schuldigen gesucht werden. Oder besser doch nicht, hatte der Staatsanwalt nicht bereits das Verfahren eingestellt?
Aber ist da nur einer für dieses Desaster im Niedersachsenpark verantwortlich? Wer ist für die, im Grunde mangelhaften Plan- und Planfeststellungsverfahren verantwortlich? Muss da nicht noch mal in den Etagen beim Aufsichtsrat und der Landkreisbehörde genauer nachgefragt werden?
Welche Rolle spielen all diese Herren dabei, die auf Anfragen den Bürgern derartige tolle Auskünfte erteilen. Was und weshalb ist dort alles derart so schief gelaufen?
Aber besser eine „180-Grad-Nummer“, als die Natur schänden.
Na, dann hoffentlich gutes Gelingen bei den eigenen Aufklärungen.