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Explodiertes Wohnhaus in Rödinghausen: Belohnung ausgesetzt
Rödinghausen. Die Ermittlungen im Fall des explodierten Wohnhauses in Rödinghausen sind noch nicht abgeschlossen. Die Gebäudeversicherung will jetzt 10000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Schadensaufklärung zahlen. Der Sachschaden liegt bei 500000 Euro.
Rückblende: In den frühen Morgenstunden des ersten Weihnachtsfeiertages 2011 kam es in der Parkstraße in Rödinghausen zum Brand eines Mehrfamilienhauses. Gegen 3.29 Uhr riss ein lauter Knall die Anwohner der umliegenden Häuser aus dem Schlaf.
Nach einer offensichtlichen Explosion stand das Eckhaus an der Einmündung zum Hambachweg in kürzester Zeit in vollem Umfang in Brand.
Erste Ermittlungen der Polizei ergaben, dass unter der Adresse 16 Personen angemeldet waren, die sich aber zum Zeitpunkt des Feuers im Ausland befanden. Da seitens der Feuerwehr nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich die acht Erwachsenen und acht Kinder noch im Gebäude befinden würden, löste die Einsatzleitung der Feuerwehr Großalarm aus. Aus Sicherheitsgründen wurden im Zuge der ersten Maßnahmen zeitgleich 17 Anwohner der Nachbarhäuser evakuiert und der Brandort weiträumig abgesperrt. Die evakuierten Nachbarn kamen zum Teil in den Räumen der Gesamtschule Rödinghausen oder bei Verwandten unter.
Glücklicherweise hatte es bei der Explosion und dem anschließenden Brand keine verletzten Personen gegeben. Aufgrund der Suchmaßnahmen und schwierigen Bedingungen vor Ort waren erste kriminalpolizeiliche Ermittlungen nur unter schwierigsten Bedingungen möglich. Nunmehr gehen die Ermittler von Brandstiftung aus. Zur Aufklärung der Umstände sucht die Polizei Zeugen, die Angaben über verdächtige Beobachtungen machen können (Telefon 05221/888-0).
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Darum gibt es wohl auch die Aussetzung einer Belohnung durch die Versicherung. Ich jedenfalls kann mir nicht vorstellen, dass der Eigentümer selber (oder in dessen Auftrag) die Bude in die Luft gesprengt hat.
Ein anderes Konstrukt: Es besteht wegen vorsätzlichen Handelns kein Versicherungsschutz, sondern evtl nur ein Schadenersatzanspruch des Eigentümers gegen den Täter - der aber ja nicht greifbar ist.
Die Versicherung wird darum möglicherweise/hoffentlich ersatzweise einspringen, und dann versuchen, das Geld beim Täter wieder zurück zu bekommen ( oder als Verlust steuerlich abzuschreiben:-) ) Aber auch dann muss man den Kerl eben erstmal haben.
http://www.nw-news.de/lokale_news/buende/buende/5656094_Explosion_wirft_Fragen_auf.html