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Kommunale Zuständigkeit soll begrenzt werden
Osnabrück. Wir erinnern uns: Dioxin in Eiern und Fleisch, EHEC-Erreger auf Gurken und Sprossen, Verunsicherung bei Verbrauchern und massive mediale Kritik am Krisenmanagement des Ministeriums für Verbraucherschutz.
Grund genug für Ministerin Ilse Aigner (CSU), die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland untersuchen zu lassen. Damit beauftragt wurde der Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung.
Die Fragestellungen der Erhebung: Ist die Lebensmittelsicherheit in Deutschland bei der derzeitigen Aufgabenverteilung gewährleistet? Reichen die gegenwärtigen rechtlichen und organisatorischen Regelungen aus, um auch bei kleinteiligen, überregionalen oder gar internationalen Produktionsstrukturen zu greifen? Welche Optimierungen sind möglich?
Das Gutachten liegt jetzt vor, seine Kernaussagen erläuterte Landkreis-Veterinär Dr. Jörg Fritzemeier dem Kreisausschuss für Gesundheit in dessen jüngster Sitzung. Demnach wird vom Bundesrechnungshof empfohlen, die amtliche Überwachung in Teilbereichen zu entkommunalisieren, das heißt, die Zuständigkeit von Landkreisen, Städten und Gemeinden auf kleinere Betriebe zu beschränken. Durch den Einsatz überregionaler Beratungsteams, die im Zweifelsfall auf lokale Expertise zurückgreifen sollen, erhält die Bundesebene mehr Entscheidungsgewalt. Das dürfte gewollt sein, da ja das Bundesministerium – wie beim Dioxingeschehen – vielfach in der Kritik steht, jedoch dort, wo lokale Zuständigkeit greift, nicht immer auch die entsprechenden Befugnisse hat.
Fritzemeier bemängelte an dem Konzept die Vorgehensweise bei der Erhebung, deren Schwerpunkt eine schriftliche Befragung aller Länder bildete – die Kommunen, in deren Zuständigkeit ein Großteil der Kontrollen liegt, seien nicht einbezogen gewesen, so die Kritik des Veterinärs. Zudem befürchtete er, dass das Konzept eine parallele Behördenstruktur etabliere, sich also nicht im Einklang mit der beabsichtigten Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung befinde. Weitere Nachteile seien fehlende Schnittstellen zu örtlichen Institutionen sowie mangelnde Orts- und Betriebskenntnisse der Kontrolleure.
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