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Prozess vor dem Landgericht Osnabrück: Drei junge Männer haben 17-Jährige vergewaltigt
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Prozess vor dem Landgericht Osnabrück: Drei junge Männer haben 17-Jährige vergewaltigt
Prozess vor dem Landgericht Osnabrück: Drei junge Männer haben 17-Jährige vergewaltigt
Osnabrück. Vor dem Osnabrücker Landgericht versuchen zurzeit drei Heranwachsende in einer Berufungsverhandlung, doch noch Bewährung zu bekommen. Das Amtsgericht hatte die drei im vergangenen Jahr zu jeweils zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil sie ein Mädchen gemeinschaftlich vergewaltigt hatten.
Kurzschlussreaktion, Ausrutscher, Gruppenzwang, Kettenreaktion – mit diesen Worten versuchten die zwei 19-jährigen und ein 18 Jahre alter Angeklagter zu erklären, wie und warum sie in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2010 eine durch Alkohol und Drogen widerstandsunfähige 17-Jährige gemeinschaftlich vergewaltigt haben.
Einer der Angeklagten hatte damals zu Hause „sturmfreie Bude“ gehabt. Dort trafen sich die drei Angeklagten, eine Klassenkameradin des 18-Jährigen und ein weiterer Freund, um gemeinsam an der Playstation zu spielen, Musik zu hören und etwas zu trinken. Neben sechs Flaschen eines Biermixgetränkes war offenbar auch eine Flasche Wodka mit im Spiel. Auch ein Joint, den die 17-Jährige mitgebracht hatte, ging herum. Bald wurde es dem vierten Mann im Bunde übel, und er ging nach Hause. Auch dem Mädchen wurde durch die Mischung aus Marihuana und Alkohol schlecht – sie verschwand im Badezimmer.
Als die Jugendliche nach einer halben Stunde immer noch nicht von dort zurückgekehrt war, fingen die drei Heranwachsenden an, sich Sorgen zu machen. Es gelang ihnen, die von innen verschlossene Tür zum Badezimmer zu öffnen. Dort fanden sie das Mädchen reglos, neben der Toilette liegend, vor. „Wir wollten ihr helfen“, versicherte einer der Angeklagten jetzt dem Gericht. Gemeinsam trugen sie das apathische Mädchen auf ein Bett.
Warum die drei jungen Männer das hilflose Mädchen dann anfassten, auszogen und schließlich einer nach dem anderen vergewaltigten, konnten sie vor Gericht nicht recht erklären – einer habe angefangen, und das sei dann irgendwie eskaliert, erinnerte sich einer der Angeklagten. „Eines hat zum anderen geführt“, sagte ein anderer, „wir haben nicht das Ernste der Situation gesehen, wir haben uns mehr oder weniger amüsiert.“ Außerdem sei nebenbei ein Porno gelaufen, das habe wohl die Fantasie angeregt, meinte einer der beiden 19-Jährigen.
Einer der Täter zeichnete das Geschehen sogar in einem mehrminütigen Video auf. „Ich find’s eklig, ich schäme mich dafür“, kommentiert er die Tat heute. Wegen dieser Sache habe er inzwischen sogar seinen Job verloren, berichtete er dem Gericht unter Tränen.
Während die drei im Anschluss an ihre schwere Straftat in der Küche eine Pizza aßen, rappelte sich das Mädchen so weit auf, um die Wohnung verlassen zu können – notdürftig bekleidet und ohne Schuhe. Auf der Straße gelang es der 17-Jährigen, ein Auto anzuhalten. Gegen sechs Uhr morgens traf schließlich die Polizei in der Wohnung ein, wo sie die drei Angeklagten „mehr oder weniger schlafend“ vorfand, wie sich ein Beamter erinnerte.
„Ich glaube, dass er die Haft psychisch nicht durchsteht“, begründete der Verteidiger des 18-Jährigen, warum er gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hat. Außerdem stellte der Rechtsanwalt einen Beweisantrag: In einem Gutachten soll die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – und somit die Schuldfähigkeit – seines Mandanten zur Tatzeit geklärt werden. Sein damals 16-jähriger Mandant habe seinerzeit noch keine sexuellen Erfahrungen gehabt und noch nie Drogen genommen. Außerdem habe er die Trennung seiner Eltern verkraften müssen. „Ich wage zu bezweifeln, dass er in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen.“ Dem Beweisantrag gaben die Richter statt. Weitere Verhandlungstage werden folgen, sind bislang aber noch nicht terminiert worden.
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An alle, die vom Sinn der Resozialisierung noch nie etwas gehört haben, die die Todesstrafe jetzt nicht grundsätzlich ablehnen und allen Ernstes glauben, Gewaltverbrecher würden von der deutschen Justiz immer viel zu milde behandelt: Wegen Menschen wie euch haben die meisten Politiker Angst vor Volksabstimmungen. Denkt doch mal darüber nach.
vorab sei die Frage gestattet, ob Sie hier als Privatperson oder Redakteurin des Balttes posten? Sie hatten gestern um 21:17 Uhr geantwortet, dass Sie Redakteurin bei der NOZ seien - ich hatte gestern schon gefragt, ob Sie in dieser Funktion hier auch posten. Die Antwort steht eigentlich noch aus.
Weiterhiin schreiben Sie: "ich wehre mich vehement gegen die Aussage, dass es auch nur die Möglichkeit gibt, dass eine Frau selbst daran Schuld sein könnte, wenn sie missbraucht wird. Das ist schlicht Verharmlosung."
Wo in meinem Ausgangsbeitrag habe ich inhaltlich diese Möglichkeit eingeräumt geschweige denn angesprochen?