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Gleichstellungsbeauftrage von Garrel greift Osnabrücker Landrat an
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Autor: Christoph Granieczny 27. Januar 2012 07:16 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

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Dr. H. S. Freitag, 27. Januar 2012 15:21 Uhr

Kleinkrieg in der Kreisverwaltung?

Gleichstellungsbeauftrage von Garrel greift Osnabrücker Landrat an

Osnabrück. Die Frauenbeauftragte des Landkreises Osnabrück, Susanne von Garrel, hat in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie schwere Vorwürfe gegenüber Landrat Michael Lübbersmann (CDU) und sein Büro erhoben. „Seit dem 1. November werden Maßnahmen gegen meine Person und meine Arbeit ergriffen, die mich auch in meinem Amt als Gleichstellungsbeauftragte beeinträchtigen, sodass sich meine Arbeit verzögert und auch verhindert wird.“ Lübbersmann weist die Vorwürfe als „völlig haltlos“ und jeder Grundlage entbehrend zurück.

 
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Susanne von Garrel Michael Lübbersmann

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Als Beispiel führte Susanne von Garrel eine Dienstreise nach Berlin an. In der Bundeshauptstadt wollte sie am 19., 20. und 23. Januar dieses Jahres an verschiedenen Veranstaltungen teilnehmen, unter anderem an einem Gespräch mit Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Bundesgleichstellungsbericht. Fristgerecht habe sie einen Antrag im Büro des Landrats eingereicht. „Mündlich hat mir dann ein Mitarbeiter mitgeteilt, dass die Dienstreise nicht genehmigt sei“, sagt Susanne von Garrel. Erst nach „massivem Druck“ ihrerseits sei ihre Teilnahme an den Veranstaltungen dann doch gestattet worden. Unter anderem habe sie in Erwägung gezogen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen.

Als dann ihr Treffen am Freitag, 20. Januar, mit einem Vertreter der Charité Berlin (Universitätsmedizin) kurzfristig ausgefallen sei, habe sie morgens einen Tag Urlaub im Landratsbüro angemeldet. „Ich hatte ja am Montag noch einen Termin in der Hauptstadt und wollte mir das Hin und Her zwischen Osnabrück und Berlin ersparen.“ Die Dienstreise habe unter 100 Euro gekostet, die Unterbringung sei privat erfolgt. Nach ihren Berechnungen habe die Dauer der Dienstreise etwas mehr als zwei Tage betragen, denn das Wochenende zähle ja nicht mit.

Ein Vorwurf in diesem Zusammenhang empört die Gleichstellungsbeauftragte besonders. Ein Mitarbeiter des Landratsbüros habe ihr mitgeteilt, dass sie sich ruhig verhalten solle, gegen sie sei schon genug aktenkundig. Kurz vor dem Ende der Amtszeit von Lübbersmanns Vorgänger Manfred Hugo habe sie Einsicht in ihre Personalakte genommen. „Die Akte war makellos“, sagt von Garrel. „Ich habe mir in 20 Jahren dienstlich nichts zuschulden kommen lassen.“ Zum Hintergrund: Susanne von Garrel ist seit 1991 beim Landkreis beschäftigt. Am 1. November hat Michael Lübbersmann den Landratsposten übernommen. Inzwischen hat die Gleichstellungsbeauftragte die Blätter ihrer Akte durchnummerieren lassen. „Ich habe das subjektive Empfinden, dass mein Arbeitgeber mir gegenüber voreingenommen und feindlich eingestellt ist.“

Lübbersmann kann die Äußerungen der Gleichstellungsbeauftragten in keiner Weise nachvollziehen. „Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat liegt nicht vor. Diese wäre auch direkt an den Kreistag als Dienstvorgesetzter des Landrates zu richten“, teilt Lübbersmann schriftlich mit. Im Zusammenhang mit der Dienstreise nach Berlin sei im Vorfeld der Genehmigung lediglich die fachliche Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Reise hinterfragt und geprüft worden, so Lübbersmann weiter. Problematisch dabei sei insbesondere die Dauer der Dienstreise nach Berlin gewesen, die für die Zeit vom 18. bis 23. Januar 2012, also für sechs Tage beantragt worden sei. „Ebenso war fraglich, warum eine Anreise etwa 24 Stunden vor einem Dienstgeschäft erforderlich ist.“ Zusätzlich sei die Häufigkeit der Dienstreisen nach Berlin thematisiert und etwaige alternative Veranstaltungsorte im Nahbereich von Osnabrück und in Hannover geprüft worden. Nachdem die offenen Fragen geklärt worden seien, „ist die Dienstreise fristgerecht genehmigt worden“.


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  Leserkommentare

 
Dr. H. S., vor 27 Tagen um 15:21 Uhr Mehr als nur eine Nachfrage Wenn Nachfragen bei allen Mitarbeitern nach gleichen Maßstäben erfolgen würden, wäre eine solche Nachfrage sicherlich nicht zu bemängeln. Die Anweisung, dass sich die Gleichstellungsbeauftragte jedoch ruhig zu verhalten habe, weil schon genug Aktenkundiges gegen sie vorliegt, halte ich jedoch für sehr bedenklich. Erfahrungsgemäß ist dieses eine unterschwellige Nötigung und ein Hinweis darauf, dass hier ein besonderer Mitarbeiter besonders behandelt wird. Zudem sind solche Aussagen auch ein probates Mittel um unbequeme Mitarbeiter einzuschüchtern und mundtot zu machen. Und mundtot machen, jemanden zum Schweigen bringen, ist eines Rechtsstaats unwürdig Und glauben sie als Behördenmitarbeiter nur nicht, dass alles über sie in ihrer Personalakte steht. Denn erfahrungsgemäß gibt es für besondere Mitarbeiter auch besondere Akten.

 
Dietmar P., vor 27 Tagen um 12:10 Uhr Nachfrage bei sechstägiger Dienstreise korrekt Ich finde, der Beamte hat mit seiner Nachfrage mitgedacht und korrekt gehandelt. Eine sechstägige Dienstreise nach Berlin, und das noch über ein Wochenende, ist sicher ein Anlass zum Nachfragen. Und wenn der Reisende dann noch 24 Stunden vorher nach Berlin fahren will, wird die Sache noch überprüfenswerter.

Hätte der Beamte bei dieser recht ungewöhnlich langen Reisedauer nicht nachgefragt, wäre in ein paar Jahren der Vorwurf "Dienstreise für private Zwecke genutzt" gekommen.

Eine Dienstreise kostet übrigens nicht nur Fahrtkosten, sondern bei vier Arbeitstagen auch noch rund 20 Prozent eines Monatsgehaltes zzgl. Nebenkosten. Bei der Gehaltsklasse lagen die Gesamtkosten der Dienstreise sicher um die 2.000 Euro.

 
Lothar T., vor 27 Tagen um 11:05 Uhr Lübbersmann voreingenommen und feindlich? man könnte auch sagen -Bersenbrück lässt grüßen.
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