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Tippspiel
Stadt will Grundstück am Ring in Lingen verkaufen
Lingen. Rund 750 Quadratmeter groß und in guter Lage: Die Stadt Lingen will ein Grundstück „Am Wall Ost“ zwischen dem Konrad-Adenauer-Ring und der Lookenstraße zur Bebauung verkaufen. Der Quadratmeter schlägt mit 600 Euro zu Buche.
„Schon ein tolles Grundstück so mitten in der Stadt“, entfährt es Dietmar Lager, Fachdienst Wirtschaftsförderung der Stadt Lingen, bei einem Termin vor Ort am Dienstag.
Doch kaufen und dann drauflosbauen, so einfach ist das nicht: Geht es nach dem Willen von Stadt und Politik, sollte der städtebauliche Entwurf die örtlichen Begebenheiten wie die Wegebeziehungen, die Stadtgrabenpromenade und auch eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder (etwa 50 Quadratmeter) berücksichtigen.
Lager: „Im Hinblick auf die Bedeutung der Baukörper in unmittelbarer Nähe zum Konrad-Adenauer-Ring sollte hier ein mindestens drei- und höchstens viergeschossiges Gebäude Platz finden. Für uns als Stadt ist es wichtig, dass zumindest im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist“, erklärte der städtische Mitarbeiter.
Vor diesem Hintergrund erwarte die Verwaltung eine Angebotsabgabe, die ein Nutzungskonzept beinhaltet. Als weitere Unterlagen seien ein Lageplan und aussagefähige Pläne zum Hochentwurf einzureichen. Zusätzlich behalte es sich die Kommune vor, vor der Vergabe ein Verkehrsgutachten einzufordern. Verkehrlich erschlossen werde das Grundstück ausschließlich über die Straße„Am Wall Ost“.
Daneben wies Lager darauf hin, dass das Grundstück durch zwei Flurstücke der Stadtwerke in einer Größe von insgesamt etwa 60 Quadratmetern getrennt wird. Beide Flurstücke könnten ebenfalls erworben werden und seien bereits in der genannten Grundstücksgröße enthalten.
Auf den Flurstücken der Stadtwerke seien Versorgungseinrichtungen, inklusive eines Versorgungsgebäudes, vorhanden, deren Verlegung auf dem Grundstück erforderlich sein werde. Lager: „Das ist natürlich mit Kosten verbunden, die der zukünftige Investor tragen muss.“
Mehr Gründungskosten
Zudem wies der städtische Mitarbeiter darauf hin, dass das Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Stadtgraben liegt und damit bei der Realisierung eines Bauvorhabens mit erhöhten Gründungskosten zu rechnen sein wird.
Abschließend erwähnte Lager noch, dass nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan für den wesentlichen Teil der Grundstücksfläche ein Kinderspielplatz vorgesehen sei. Lager: „Diese Nutzung wird jetzt aufgegeben.“ Eine erforderliche Änderung des zurzeit gültigen Bebauungsplanes erfolge dann projektbezogen.
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