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Arbeitskampf bei Cinestar
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Autor: Cornelia Laufer 14. Januar 2012 11:50 Uhr  Mehr Artikel von dieser Autorin

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Rainer W. Sonntag, 15. Januar 2012 18:23 Uhr

Streikbrecher eingesetzt

Arbeitskampf bei Cinestar

Osnabrück. Seit Ende November streiken Mitarbeiter des Cinestar-Kinos am Hauptbahnhof. Damit der Betrieb weiterläuft, hat der Arbeitgeber „Streikbrecher“ eingesetzt – allerdings ohne den Betriebsrat über diese Einstellung von Beschäftigten zu informieren. Nun trafen sich beide Parteien vor dem Arbeitsgericht. Der Betriebsrat wollte eine einstweilige Verfügung erwirken.

 
74 Kinos betreibt die Cinestar-Gruppe in Deutschland. Gestreikt wird derzeit in Dortmund und Osnabrück. Foto: Archiv/Parton  Vergrößern

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Guido Michael ist Betriebsrats-Vorsitzender und möchte als solcher Angelegenheiten des Betriebsrats nicht mit denen des Arbeitskampfes vermischen. Eine Bemerkung kann sich der Filmvorführer dann aber doch nicht verkneifen: „Ich habe eine Kollegin, die verdient 1080 Euro brutto im Monat. Sie hat mir erzählt, dass sie sich überlege, ob sie sich in diesem Jahr eine Sommer- oder eine Winterjacke kaufe. Beides sei nicht drin.“

Frank Schreckenberg von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kennt den Fall genauer. „6,30 Euro beträgt der Stundenlohn der Servicekräfte“, sagt Schreckenberg, der bei Verdi für den Fachbereich Medien, Kunst und Industrie zuständig ist. „Bei vergleichbaren Multiplex-Kinos wie Cinemaxx sind es um die 8 Euro.“ Dabei seien die Umsätze, die der Cinestar-Konzern erziele, marktüblich und rechtfertigten nicht die schlechten Löhne.

Diesen Schluss lässt auch ein Blick auf den Jahresbericht der Holding AHL zu. Vor allem 2010 wurde dank des dreidimensionalen Filmhits „Avatar“ mit einem Umsatz von rund 29 Millionen Dollar (rund 22,6 Millionen Euro) ein sehr gutes Ergebnis erzielt.

„AHL ist der australische Gesellschafter des Cinestar-Konzerns“, sagt Frank Schreckenberg.

Die Struktur der Cinestar-Gruppe ist unübersichtlich, es gebe eine Vielzahl von Gesellschaften, jede betreibe mehrere Kinos, manche auch nur eins.

Matthias Kutz, Geschäftsführer der Cinestar-Gruppe, hat schriftlich Stellung zu den Vorwürfen genommen: „Die Behauptung, Cinestar-Mitarbeiter würden deutlich ungünstiger entlohnt als Mitarbeiter vergleichbarer Kinos, ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Die von Verdi mitgeteilte Lohnspanne beziehe sich auf den Stundenlohn von Aushilfskräften und ungelernten Teilzeitkräften. Die Lohnerhöhungen für die Mitarbeiter des Hauses in den vergangenen Jahren seien wohl unerwähnt geblieben. „Sicher – eine Erhöhung um drei Prozent hat es gegeben“, bestätigt Schreckenberg von Verdi. Von 6,12 Euro auf 6,30 Euro. Und: Der Stundenlohn von 6,30 Euro beziehe sich auf Servicekräfte mit bis zu zwei Berufsjahren. Ab zwei Jahren Berufserfahrung gebe es 6,80 Euro, sagt der Verdi-Mann.

Zurück in den Gerichtssaal: „Im vergangenen Jahr hatte ich acht Beschlussverfahren. Sieben davon gegen oder von dieser Firma. Da kommt ein Arbeitsrichter schon etwas ins Grübeln“, meinte der Vorsitzende zu Beginn der Sitzung der Dritten Kammer des Arbeitsgerichts Osnabrück und deutete damit an, was nach der Sitzung auch der Betriebsratsvorsitzende Guido Michael sagte: Zwischen dem Konzern Cinestar und der Belegschaft mangelt es an Kommunikation. „Wir wissen nicht, wer wann und wo beschäftigt wird. Jede Anfrage wird abgeschlagen, und da nichts passiert, sitzen wir nun hier vor Gericht“, so Michael. Den Vorwurf lässt Geschäftsführer Kutz nicht gelten: „Unsere Sicht der Tarifverhandlungen haben wir allen Mitarbeitern in einer mehrstündigen Informationsveranstaltung dargestellt, und zwar in Anwesenheit von Betriebsräten und Verdi-Vertretern.“ Dabei sei man auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre eingegangen.

Schließlich weist der Geschäftsführer noch auf Nacht- und Feiertagszuschläge sowie Sonderzahlungen am Jahresende hin. „Damit wollen wir dem Engagement der Kolleginnen und Kollegen Rechnung tragen.“ Und das, obwohl man für die geplante 3-D-Digitalisierung zweier Säle eine sechsstellige Summe investieren müsse.

Dennoch: Bei Cinestar wird gestreikt. Und das wohl noch länger, wie man aus Gesprächen mit Verdi heraushören kann. Die Belegschaft sei zäh, heißt es – trotz Streikbrechern, trotz Ausklammerung des Betriebsrates.

„In Betriebsratsbetrieben darf der Arbeitgeber nur dann Einstellungen vornehmen, wenn er die Zustimmung des Betriebsrats erhalten hat. Das Recht als solches ist nicht strittig“, sagte der Richter. Doch handelt es sich bei einem Arbeitskampf nicht um eine Ausnahmesituation, in der dieses Recht umgangen werden darf?

Der Jurist seufzte. „Auch im Streik ist der Betriebsrat nicht suspendiert.“ Allerdings gebe es eine ganze Reihe von Einzelfallentscheidungen, in denen Gerichte den Arbeitgebern jeweils gestattet hätten, bei Streiks das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte ausnahmsweise nicht zu beachten. Auf das Angebot der Klägerseite, eine Informationsverpflichtung des Arbeitgebers zu vereinbaren und damit die Sache bewenden zu lassen, gingen die Unternehmensvertreter nicht ein.

Die Urteilsverkündung hat sich Guido Michael schließlich geschenkt. Er zog sich lieber zur Nachbesprechung mit seinem Anwalt in den Vorraum zurück, während drinnen der Antrag abgeschmettert wurde. „Wir werden uns die schriftliche Begründung genau ansehen, wenn sie kommt“, sagte der Anwalt. Womöglich komme man dann ja endlich weiter.

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  Leserkommentare

 
Rainer W., Sonntag, Januar 15 um 18:23 Uhr Bei Gockel gefunden Ein Link zur FB Gruppe:
http://www.facebook.com/CineStarTarif2012

 
Rainer W., Sonntag, Januar 15 um 12:04 Uhr Wenn man das Wort Mindestlohn durch Arbeitslohn ersetzt ;-) http://www.youtube.com/watch?v=Z4YcETIizJY#t=22m42s

 
Rainer W., Sonntag, Januar 15 um 12:01 Uhr Wenn man das Wort Mindestlohn durch Abreitslohn ersetzt ;-) http://www.youtube.com/watch?v=Z4YcETIizJY#t=22m42s
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