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Osnabrück will Zweitwohnsitzsteuer einführen
Osnabrück. Der städtische Finanzchef Horst Baier schlägt vor, die Zweitwohnungssteuer in Osnabrück einzuführen. Sie träfe Studenten und Wochenendpendler, die mit Zweitwohnsitz in Osnabrück gemeldet sind.
Der Vorschlag ist Teil eines Konsolidierungspakets, das Baier in der kommenden Woche zusammen mit dem Nachtragshaushalt dem Finanzausschuss zur ersten Beratung vorlegen wird. Die Zweitwohnsitzsteuer ist in Osnabrück bereits mehrfach diskutiert, aber nie umgesetzt worden.
Baier schätzt, dass diese neue Steuer zusätzliche Einnahmen von 254000 Euro jährlich bringt. Aber das ist nicht das Entscheidende. Die Steuer soll die Betroffenen animieren, sich in Osnabrück mit dem ersten Wohnsitz zu melden. Das wiederum würde sich positiv auf die Zahlungen aus dem Landesfinanzausgleich auswirken. Die Zahl der Einwohner (mit Erstwohnsitz) ist der Schlüssel zum Geldtopf. Pro Einwohner und Jahr erhält die Stadt 435 Euro aus dem Finanzausgleich des Landes.
Die Verwaltung geht in ihrer Prognose davon aus, dass 1000 Personen unter dem Druck der Steuer ihren Zweitwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umwandeln werden. Das ergäbe eine Zusatzeinnahme für die Stadt aus dem Finanzausgleich von jährlich 435000 Euro.
Die Zweitwohnsitz-Steuer könnte die Stadt darüber hinaus indirekt entlasten. Denn das Begrüßungsgeld für Studenten würde überflüssig. 100 Euro zahlt Osnabrück zurzeit jedem Studierenden, der sich mit Erstwohnsitz anmeldet. Dadurch entstehen Kosten von jährlich 214000 Euro. „Wir drehen den Anreiz um“, sagt Finanzchef Horst Baier. Statt mit einem Geldgeschenk zu locken, wird durch eine neue Steuer Druck erzeugt. Er schätzt die Gesamtentlastung für die Stadt ab 2014 auf jährlich 713000 Euro.
Zahlreiche Kommunen in Deutschland erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Ihre Höhe richtet sich in der Regel nach der Kaltmiete oder Rohmiete (das ist die Kaltmiete mit einigen weiteren Betriebskosten). Der Osnabrücker Finanzchef schlägt einen Satz von zehn Prozent der Jahresrohmiete vor. Damit läge Osnabrück im Mittel der niedersächsischen Städte. Hameln und Hildesheim erheben ebenfalls zehn Prozent, Hannover acht, Wilhelmshaven elf Prozent.
Mit einer Entlastung von 1,7 Millionen Euro bis 2015 ist die Zweitwohnsitzsteuer der größten Posten im Konsolidierungsvorschlag der Verwaltung. Insgesamt peilt Baier ein Sparziel von 3,03 Millionen Euro bis 2015 an. Die Neuverschuldung für 2010 bis 2013 soll auf 40 Millionen begrenzt werden.
Trägt der Rat die Vorschläge der Finanzverwaltung mit, verringert sich in diesem Jahr das Defizit um 1,2 Millionen auf knapp 23,6 Millionen Euro. Im Haushaltsplan war ein Minus bei den laufenden Einnahmen und Ausgaben von 32 Millionen veranschlagt worden.
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Eltern eines Studenten mit Hauptwohnsitz am Studienort erhalten weiter Kindergeld - ein Studium unterbricht dies nicht.
Anders bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern: Meldet sich der Student mit Haupotwohnsitz an, ist das ein Indiz, dass er nicht mehr dem ehemaligen Haushalt angehört. Nun fließt das Kindergeld nicht mehr in den Stammhaushalt, sondern zum Elternteil, dass den meisten Unterhalt zahlt. Das wäre nicht weiter schlimm, da das Kindergeld zum Unterhalt gehört und an den Studierenden fließt, wenn hieran nicht die Familienzuschläge oder Ortszuschläge im Öffentlichen Dienst gekoppelt wären.
Obwohl der Student also noch weiter regelmäßig die Stammfamilie besucht, genauso so wie es normale Studenten eben tun, erhält nun diese Familie nicht mehr die Zuschläge - das Kind kostet aber nach wie vor gleich viel....
Eine echte Benachteiligung, denn in "normalen" Familien spielt das keine Rolle!
Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, denn auch die Zweitwohnungsteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands.
Jeder zweitwohnungsteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren, anfallende Anliegerumlagen usw. und soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige. Darüber hinaus lässt er noch manchen Euro in der Gemeinde. Zusätzlich muss die Zweitwohnungsteuer aufgebracht werden.
Doppelbesteuerung dafür, dass für die besteuerte Wohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, erhoben zunächst unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel. Es mangelt vielerorts in der Kommunalpolitik eben am nötigen Sachverstand, bzw. die Neidgedanken sind größer als der Verstand jedes einzelnen Kommunalpolitikers.
Zweitwohnungsbesitzer werden ausgegrenzt, diskriminiert und ungleich behandelt. Zweitwohnungsteuer ist Enteignung.
Die Kommunen wollen aber noch viel mehr. Ihre Raffgier kennt keine Grenzen. Es genügt ihnen nicht die Grundsteuer und sämtliche kommunalen Abgaben zu vereinnahmen, sondern man will die Zweitwohnungsteuer und in derselben Höhe auch noch Zuwendungen aus dem Steuertopf des Landes und soweit möglich zusätzlich einen Jahreskurbeitrag.
„Wer aufgrund von selbstverschuldeter Misswirtschaft ein Loch im eigenen Sack hat, sollte sich hüten in die Tasche seines Nächsten zu greifen.“
Letztendlich will man eine neue Generation von Gästen, denn die Zweitwohnungseigentümer sind unbeliebte Gäste auf Zeit und mussten sich vielfach zwangsläufig mit dieser Rolle und dem unredlichen Vorgehen der Kommunen gegen sie abfinden. Es ist an der Zeit sich gegen diese Behandlung zu wehren.
http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite96.htm