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Warnungen vor Angebot der Gewerbeauskunft-Zentrale.de
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Autor: Heinz Schliehe 05. Januar 2012 06:00 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

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M. K. Donnerstag, 05. Januar 2012 13:20 Uhr

Abo-Falle beim Branchenbuch

Warnungen vor Angebot der Gewerbeauskunft-Zentrale.de

Osnabrück. Das Geschäft mit Abofallen scheint sich weiterhin auch im Osnabrücker Land zu lohnen. Erst vor einem halben Jahr in unserer Zeitung angeprangert, wirbt die Gewerbeauskunft-Zentrale.de erneut für Einträge in ihr Internet-Branchenbuch. Selbst Arbeitnehmer, die mit einer Berufsbezeichnung im Telefonbuch eingetragen sind, werden angeschrieben.

 
Eine Frau tippt auf einer Computertastatur. Foto dpa  Vergrößern

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Zahlreiche Warnungen im Internet und von Berufsverbänden vor derartigen dubiosen Firmen werden wohl nicht von allen angeschriebenen möglichen Opfern wahrgenommen. Denn sonst könnten solche Firmen nicht existieren. Selbst die Polizei spricht hier von Abzocke.

Mit amtlich anmutenden Schreiben oder auch Telefonanrufen versuchen derartige Firmen, Kunden in ein Abo zu locken. Beim jüngsten Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale steht im Kleingedruckten, dass jährlich 569,06 Euro fällig werden. Die Mindestdauer des Abos beträgt zwei Jahre. Name, Ort und Telefonnummer sind schon mal eingetragen. Faxnummer, E-Mail- und Internetadressen müssen ergänzt werden. Das ist dann der Basiseintrag. Auch eine Verlinkung auf die Homepage und ein automatischer Routenplaner werden zugesagt. Darunter wird der anvisierte Kunde in dicken Lettern aufgefordert, das Schreiben kurzfristig und unterschrieben zurückzusenden, natürlich gebührenfrei per Post oder per Fax. Manchmal wird auch in einem zweiten Schreiben die Unterschrift angemahnt. Wer das macht, erhält nach kurzer Zeit die Rechnung. Und wer nicht zahlt, eine Mahnung vom eingeschalteten Inkassobüro. Und das wiederum macht auf seiner Internetpräsenz darauf aufmerksam, dass es etliche Gerichtsurteile gibt, die die Zahlungsverpflichtung bejahen. Denn schließlich sehen manche Gerichte durch die Unterschrift einen wirksamen Vertrag als zustande gekommen an. Eine arglistige Täuschung, die den Vertrag kippen würde, wird nicht unbedingt gesehen.

Deutlich gerügt

Andere Gerichte wie das Landgericht Düsseldorf im vergangenen April sehen das allerdings völlig anders. Hier wurden die Geschäftsmethoden der Firma deutlich gerügt. Doch die Gewerbeauskunft-Zentrale macht weiter.

Wer auf ein derartiges Angebot hereingefallen ist, sollte möglichst sofort per Einschreiben kündigen und einen Rechtsbeistand aufsuchen, aber auf keinen Fall zahlen. Hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale steht die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH in Düsseldorf. Eine Telefonnummer dieser Firma ist auf dem Schreiben nicht angegeben.

Auch der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) und verschiedene Rechtsanwaltskammern informieren im Internet über die kostenintensiven Mogelpackungen dubioser Branchenbucheintragungen. So warnt die Niedersächsische Verbraucherzentrale davor, auf ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de zu antworten. Schließlich sind normale Branchenbucheinträge der üblichen Telefonbuchanbieter kostenlos.

Die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland warnt in ihren Veranstaltungen immer wieder vor derartigen „angeblich seriösen Angeboten“. Aufgrund dieser jahrelangen Aufklärung geht die Kammer davon aus, dass eigentlich kein Mitgliedsbetrieb mehr darauf hereinfallen kann. Es werde immer betont, alle Angebote genau zu prüfen und alles Kleingedruckte durchzulesen. „Solche Schreiben gehören sofort in den Papierkorb.“

Der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim ist das Problem grundsätzlich bekannt. Sie ist über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gut vernetzt. So können Aussendungen nicht nur regional aufgegriffen, sondern auch bundesweit betrachtet und weiterverfolgt werden. „Die Unternehmen sollten Offerten genau prüfen und insbesondere ihre Mitarbeiter für das Problem sensibilisieren. So lassen sich überflüssige Abonnements vermeiden“, so Thomas Reyl, Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Fair Play.

Gegenleistung

Kein Verständnis für die Vorwürfe zeigt ein Sprecher der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft gegenüber dem Internetportal konsumer.info. Alle Angaben zum Angebot seien vorhanden. Außerdem gebe es die allgemeinen Geschäftsbedingungen, und es werde eine Gegenleistung geliefert. Negative Einträge gegen die Firma im Internet gebe es nur vereinzelt. Wer allerdings ins Internet schaut, wird von Warnungen vor den Praktiken dieser Firma überschüttet.

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  Leserkommentare

 
M. K., Donnerstag, Januar 5 um 13:20 Uhr Legal oder nicht... In den Schreiben wird IMMER darauf verwiesen, dass man bereits Kontakt hatte oder man bezieht sich auf ein Schreiben/Telefonat das NIE existiert hat. DAS ist meiner Ansicht nach absoluter Betrug denn man versucht vielleicht gerade in Unternehmen mit vielen Mitarbeitern die Unsicherheit zu schüreren, dass vielleicht doch ein Mitarbeiter dort etwas unterschrieben hat. Und das ganze passiert auch noch mit Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft sollte auf jeden Fall ermitteln.

 
Ralph H., Donnerstag, Januar 5 um 11:59 Uhr Björn L. Wenn der Preis lediglich im Kleingedruckten steht, ist es meiner Auffassung nach eindeutig arglistige Täuschung und somit wäre ein so zustandegekommender Vertrag ungültig.

 
Björn L., Donnerstag, Januar 5 um 11:23 Uhr rechtsgültiger Vertrag Nach meiner Auffassung kommt es zu einem rechtsgültigen Vertrag, diesen muss ich nicht unterschreiben. Gebe ich dennoch durch Unterschrift eine eindeutige Willenserklärung ab, so muss ich auch mit den Konsequenzen daraus leben.

Dummheit schützt vor Strafe nicht!
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