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Abo-Fallen im Internet: Olaf Tank wegen Betruges angeklagt
Osnabrück. Olaf Tank soll der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegen den Osnabrücker Anwalt und bundesweit bekanntesten Handlanger der Internet-Abzocker Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben.
Mit Tank sind die Brüder Andreas Walter und Jan Manuel Schmidtlein sowie Alexander Varin als Betreiber von unlauteren Internetseiten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt beschränkt die Klage auf die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de. Die Anklagebehörde wirft den Betreibern und dem Inkasso-anwalt Tank vor, vom 2. September 2008 bis 28. Februar 2010 Internetnutzer betrogen zu haben. Alle anderen Verfahren, die sich auf Internetseiten gleichen Strickmusters (wie top-of-software.de) beziehen, wurden eingestellt, weil dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage Rechnung getragen sei, wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt.
Das Landgericht Darmstadt hat nach Angaben der Gerichtssprecherin noch keine Entscheidung getroffen, ob ein Verfahren gegen das Quartett eröffnet wird. Der Prozess dürfte bundesweit Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Denn gegen die Abzocker liegen mehrere Tausend Anzeigen wegen Betruges und Beihilfe zum Betrug vor. Hunderttausende Internetnutzer, die auf die Abo-Fallen hereingefallen waren, hatten sich dem Druck und den Drohungen vor allem des Inkassoanwalts Tank gebeugt und Gebühren von meist über 100 Euro gezahlt.
Auf den Seiten wurden Programme gegen Gebühr zum Downloaden bereitgestellt. Das Perfide daran: Die Programme können überall kostenlos heruntergeladen werden. Wer die Seiten der Abo-Betrüger nutzte, schloss nach Darstellung der Betreiber ein zweijähriges Abonnement ab.
Die Abzocker bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone. Zivilgerichte haben aber inzwischen in zahlreichen Fällen diese Masche als Betrug bezeichnet und Geschädigten Schadenersatz zugesprochen. Jetzt sollen die Abzocker auch strafrechtlich belangt werden. Sollte Tank verurteilt werden, könnte er seine Zulassung als Anwalt verlieren.
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Abzock- und Abmahnwahnsinn sind doch heute an der Tagesordnung und werden - mehr oder weniger - hingenommen. Ach, würden sich doch Teile unserer Gesellschaft so intensiv mit dieser Materie beschäftigen wie beispielsweise mit dem Fall Wulff. Aber weil das nicht geschieht, dürfen die schwarzen Schafe (ähh Robenträger) munter weitermachen und sich Euro um Euro zusammengaunern... Auch zum Leidwesen der meisten anderen (ehrlichen) Anwälte...
Nun ja, zu Weihnachten wird man ja wohl mal träumen dürfen..
Darüber hinaus wäre eine entsprechend hohe Haftstrafe die zweite logische Konsequenz. Auch würde es Seitens der Justiz Sinn machen, bundesweit einen Aufruf zu starten, wer nachweislich Betrugsopfer geworden ist (egal ob er Anzeige erstattet oder einfach nur bezahlt hat). Diesen Menschen sollte - Minimum - der doppelte Schadensausgleich gezahlt werden; das wäre sinnvoll...
Aber was wird geschehen:
Tank gelobt Besserung, darf vielleicht 1-2 Jahre nicht als Anwalt tätig sein und muss - auf Kosten der Gesamtheit - entsprechende Fortbildungslehrgänge besuchen. Seine - ggfs. vorhandene Haftzeit - wird ihm sicherlich zudem großzügig finanziell entschädigt.