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ALG II nicht mehr automatisch sicher
Steinfurt. Der Kreis Steinfurt macht darauf aufmerksam, dass sich zum 1. Januar 2012 der Pfändungsschutz für Girokonten ändert. Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Pfändungsschutz auf Girokonten, der bisher für Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld etc.) automatisch für 14 Tage galt.
Ab Januar 2012 sind Geldeingänge, egal welcher Herkunft, auf dem Girokonto nur noch dann vor Pfändungen geschützt, wenn diese auf einem sogenannten Pfändungsschutzkonto eingehen, das kurz auch als „P-Konto“ bezeichnet wird. Geldeingänge, die bei einer vorliegenden Pfändung weiterhin auf einem „normalen“ Girokonto eingehen, können unwiderruflich gepfändet werden.
Der Kreis Steinfurt rät daher Beziehern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des SGB II und des SGB XII dringend, ihr bestehendes Girokonto schnellstmöglich in ein „Pfändungsschutzkonto“ umzuwandeln. Der Kontoinhaber muss dieses bei seiner Bank beantragen. Auf Umwandlung eines bestehenden Girokontos (nur für ein Einzelkonto) besteht ein Rechtsanspruch. Auf diese Weise wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 1028,89 Euro geschützt.
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