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Tödliche Messerstecherei in Osnabrück: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
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Tödliche Messerstecherei in Osnabrück: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Tödliche Messerstecherei in Osnabrück: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
pm Osnabrück. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat wegen der tödlichen Messerstecherei an der Iburger Straße jetzt Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichtes Osnabrück erhoben.
Dem jetzt 17 Jahre alten Haupttäter wird vorgeworfen, mit zwei gezielten Messerstichen in den Rücken- und Bauchbereich einen 22 Jahre alten Schüler aus Ibbenbüren getötet zu haben. Den beiden mitangeklagten jetzt 18 und 19 Jahre alten Brüdern wird vorgeworfen, vor den tödlichen Messerstichen das Opfer gemeinsam mit dem Haupttäter geschlagen und getreten zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Mordkommission der Polizeiinspektion Osnabrück und der Staatsanwaltschaft trafen am frühen Morgen des 18. September zwei Gruppen in Höhe der Osnabrücker Lutherkirche aufeinander. Das spätere Opfer war in Begleitung von vier jungen Frauen. Eine der Frauen kannte den Angeschuldigten flüchtig. Der Haupttäter soll das Opfer provoziert haben. Schnell sei die Situation eskaliert und dann das Opfer angegriffen worden, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Als das Opfer bereits auf dem Boden gelegen habe, soll der Haupttäter mit einem Messer zweimal zugestochen haben.
Das Verfahren gegen einen vierten Beschuldigten ist eingestellt worden, da er sich an der Auseinandersetzung nicht beteiligt hat.
Die Jugendkammer des Landgerichtes hat das Hauptverfahren noch nicht eröffnet. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Bei einem Jugendlichen kann im Fall einer Verurteilung wegen Totschlages eine Jugendstrafe von maximal zehn Jahren verhängt werden.
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oder ihnen fehlt jegliches Gefühl für alle die Geschädigten.