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Stalker muss drei Jahre ins Gefängnis
Bramsche/Osnabrück. Im Stalkerprozess hat sich das Landgericht dem Urteil der ersten Instanz angeschlossen und den Angeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Kammer begründete ihr Urteil zuallererst damit, dass der 44-Jährige in keiner Beziehung zu seinem Opfer gestanden und das Leben der für ihn fremden Frau über Monate systematisch zerstört habe.
„Die Freiheitsstrafe muss in diesem Prozess hoch ausfallen. Er hat das Leben seines Opfers über lange Zeit unmöglich gemacht.“ Mit diesen Worten begründete die Vorsitzende Richterin die hohe Haftstrafe für den 44-jährigen Bramscher, den die Kammer wegen Nachstellens in drei verschiedenen Zeiträumen verurteilt hatte. Auch Landgerichts-Pressesprecher Holger Janssen hob die Höhe der Haft gegenüber den Medienvertretern hervor: „Das ist schon eine sehr hohe und sehr empfindliche Strafe.“ In anderen Stalking-Fällen hätten die Richter eine sechsmonatige Haft- oder sogar nur eine Geldstrafe verhängt.
Das Landgericht schloss sich mit seinem Urteil dem Amtsgericht an, das den Bramscher zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Der 44-Jährige war in Berufung gegangen, dasselbe tat auch die Staatsanwaltschaft. Sowohl die von der Verteidigung geforderten zwei Jahre als auch den Antrag des Staatsanwalts, den Angeklagten für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter zu schicken, verwarf die Kammer.
Auch zur Möglichkeit einer Bewährungsstrafe äußerte sich die Vorsitzende Richterin: „Solange der Angeklagte nicht behandlungswillig ist, macht das natürlich überhaupt keinen Sinn.“ Damit bezog sich die Vorsitzende darauf, dass sich der 44-jährige Bramscher entgegen den Einschätzungen sämtlicher am Verfahren beteiligten Ärzte für psychisch gesund hält. Das Gericht schloss sich der Meinung der Gutachter an und bescheinigte dem Angeklagten eine wahnhafte Störung. Trotzdem sei dem Mann zu Beginn teilweise und danach voll bewusst gewesen, welche Folgen die Nachstellungen für sein Opfer bedeutet hätten.
Das Gericht hob außerdem hervor, dass der 44-Jährige offenbar immer noch keine Veranlassung dafür sehe, mit seinen Nachstellungen aufzuhören. Selbst aus der Untersuchungshaft habe er noch versucht, mit seinem Opfer Kontakt aufzunehmen. Die 35-jährige Frau ist inzwischen abgetaucht, laut ihrem Anwalt gehe es ihr langsam besser. „Das wird allerdings schlagartig aufhören, wenn der Angeklagte wieder aus dem Gefängnis kommt“, sagte die Vorsitzende. Immer wieder hatte sie auf den Mann eingewirkt, sein Opfer nicht weiterzuverfolgen. Der 44-Jährige ließ sich davon nicht beeinflussen. Er bezichtigt die Frau der Falschaussage in mehreren Fällen und will ihr außerdem die Körperverletzung an einem Kind nachweisen. Nur deshalb, so der Angeklagte mehrfach, lasse er die Frau nicht in Ruhe.
Wie sehr er der 35-jährigen Frau aber wohl vor allem nachträgt, dass sie ihn ins Gefängnis gebracht hat, zeigte der Angeklagte im Prozessverlauf immer wieder. Seine Provokationen hielt der Angeklagte bis zuletzt durch: Am letzten Verhandlungstag trug er unter seinem Sakko ein T-Shirt, das einen Drachen zeigt, der in Richtung einer Rose Feuer speit. Daneben die Aufschrift „Die hard“, englisch für „Stirb langsam“.
Mit dem Spruch der Kammer ist der Stalkerprozess wohl noch nicht beendet. Die Verteidigerin des Verurteilten sagte im Anschluss, dass sie gegen das Urteil Revision einlegen wolle.
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Im hier geschilderten Fall ist eine 35 jährige Frau betroffen - sie ist erwachsen und wurde nicht körperlich UND seelisch missbraucht.
Ich denke bei derartigen "Urteilen" gerne: Hoffentlich haben Richter / Staatsanwälte auch Kinder....