·
Digitalabo·
Shop·
Tippspiel
Startseite|
Lokales|
Osnabrück|
Streit um Antenne: Osnabrücker Nachbarn finden keine gemeinsame Wellenlänge
|
Lokales|
Osnabrück|
Streit um Antenne: Osnabrücker Nachbarn finden keine gemeinsame Wellenlänge
Streit um Antenne: Osnabrücker Nachbarn finden keine gemeinsame Wellenlänge
Osnabrück. Eine Amateurfunkantenne im Garten hat Nachbarn am Sonnenhügel entzweit. Jetzt beschäftigt sich sogar das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit dem Fall.
Es ist ein klassischer Streit: Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Wo diese Grenze in dieser Sache verläuft, darüber hat das Osnabrücker Verwaltungsgericht bereits vor Wochen geurteilt: Der Betreiber der Antenne müsse umgehend die Anlage bis zum Erdboden abklappen. Gegen dieses Eilverfahren hat der Osnabrücker vor der nächsten Instanz allerdings Beschwerde eingelegt. Das Verfahren läuft. „Die Beteiligten haben noch nicht einmal ihre Stellungnahmen abgegeben, sodass derzeit mit einer Entscheidung noch nicht zu rechnen ist“, teilt ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg mit.
Die beiden Nachbarn wollen zu ihrem Streitfall nicht viel sagen: Er übe sein Hobby doch schon seit Jahrzehnten aus, führt der Amateurfunker an. Die Antenne wirke erdrückend, sagt der Kläger.
Das Verwaltungsgericht ist in seinem Urteil vom September der Ansicht des Klägers gefolgt: Die von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateurfunkanlage sei in dem reinen Wohngebiet nicht zulässig. Das Gericht spricht von einem „Fremdkörper“.
Von der Straße aus ist das mächtige Gerüst gut zu sehen. Die Antenne ist auf einem Stahlgittermast montiert und lässt sich auf eine Höhe von über 18 Metern ausfahren. Zwei Parabol- und fünf Stabantennen sind am Geäst verschraubt. Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und die nahezu parkähnlich angelegten Gärten, erklärt das Verwaltungsgericht. Es dominiere das Wohngebiet in unangemessener Weise. Laut Gericht ist der Kläger allein durch diesen Umstand in seinen sogenannten Nachbarrechten verletzt. Die Antenne überragt auch die Terrasse des Klägers, und zwar um mindestens zehn Meter, der kürzeste Abstand beträgt 4,5 Meter. Die Wohnqualität sei durch Antennen „in unzumutbarer Weise“ beeinträchtigt“, wertet das Gericht.
Anfang November ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig geworden. „Zumindest unter normalen Voraussetzungen“, schränkt Helmut Kohring, stellvertretender Sprecher am Verwaltungsgericht, ein. Ein Antrag auf Berufung lag bis Dienstag dem Gericht nicht vor.
Die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht richtet sich nur gegen das Eilverfahren. Der Kläger hatte zusätzlich den Antrag gestellt, dass sein Nachbar die Anlage bis zum Eintritt der Rechtskraft, also eigentlich bis zum 8. November, zurückbaut. Dieser Forderung hatte das Verwaltungsgericht stattgegeben. Durch seinen Einspruch hat der Amateurfunker zumindest den sofortigen Abbau der Antenne verhindert.
Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker...
pm Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine von der Stadt Osnabrück genehmigte... mehr
Gericht: Neubau doch kein Fremdkörper
Osnabrück. Fast vier Monate ruhten die Arbeiten auf der Baustelle für ein Zehnfamilienhaus an der Gutenbergstraße. Jetzt darf die... mehr
Mehr Lokales










Hier fehlen dem aussenstehenden Betrachter doch einige Informationen, um einen echten Kommentar abzugeben.