Kontakt

·

Digitalabo

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

Lokales

|

Osnabrück

|

Streit um Antenne: Osnabrücker Nachbarn finden keine gemeinsame Wellenlänge
Lokales

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      

1757
Autor: Christoph Granieczny 09. November 2011 17:13 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

Zuletzt hat kommentiert:
14274
Michael C. Donnerstag, 10. November 2011 16:44 Uhr

Oberverwaltungsgericht entscheidet

Streit um Antenne: Osnabrücker Nachbarn finden keine gemeinsame Wellenlänge

Osnabrück. Eine Amateurfunkantenne im Garten hat Nachbarn am Sonnenhügel entzweit. Jetzt beschäftigt sich sogar das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit dem Fall.

 
Bedrohlich und erdrückend wirke diese Antennenanlage im Garten eines Einfamilienhauses auf den Nachbarn, hatte das Osnabrücker Verwaltungsgericht geurteilt. Dieses Bild entstand von der Terrasse des Klägers aus.Foto: Thomas Osterfeld  Vergrößern

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Meistgelesene Artikel








Es ist ein klassischer Streit: Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Wo diese Grenze in dieser Sache verläuft, darüber hat das Osnabrücker Verwaltungsgericht bereits vor Wochen geurteilt: Der Betreiber der Antenne müsse umgehend die Anlage bis zum Erdboden abklappen. Gegen dieses Eilverfahren hat der Osnabrücker vor der nächsten Instanz allerdings Beschwerde eingelegt. Das Verfahren läuft. „Die Beteiligten haben noch nicht einmal ihre Stellungnahmen abgegeben, sodass derzeit mit einer Entscheidung noch nicht zu rechnen ist“, teilt ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg mit.

Die beiden Nachbarn wollen zu ihrem Streitfall nicht viel sagen: Er übe sein Hobby doch schon seit Jahrzehnten aus, führt der Amateurfunker an. Die Antenne wirke erdrückend, sagt der Kläger.

Das Verwaltungsgericht ist in seinem Urteil vom September der Ansicht des Klägers gefolgt: Die von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateurfunkanlage sei in dem reinen Wohngebiet nicht zulässig. Das Gericht spricht von einem „Fremdkörper“.

Von der Straße aus ist das mächtige Gerüst gut zu sehen. Die Antenne ist auf einem Stahlgittermast montiert und lässt sich auf eine Höhe von über 18 Metern ausfahren. Zwei Parabol- und fünf Stabantennen sind am Geäst verschraubt. Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und die nahezu parkähnlich angelegten Gärten, erklärt das Verwaltungsgericht. Es dominiere das Wohngebiet in unangemessener Weise. Laut Gericht ist der Kläger allein durch diesen Umstand in seinen sogenannten Nachbarrechten verletzt. Die Antenne überragt auch die Terrasse des Klägers, und zwar um mindestens zehn Meter, der kürzeste Abstand beträgt 4,5 Meter. Die Wohnqualität sei durch Antennen „in unzumutbarer Weise“ beeinträchtigt“, wertet das Gericht.

Anfang November ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig geworden. „Zumindest unter normalen Voraussetzungen“, schränkt Helmut Kohring, stellvertretender Sprecher am Verwaltungsgericht, ein. Ein Antrag auf Berufung lag bis Dienstag dem Gericht nicht vor.

Die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht richtet sich nur gegen das Eilverfahren. Der Kläger hatte zusätzlich den Antrag gestellt, dass sein Nachbar die Anlage bis zum Eintritt der Rechtskraft, also eigentlich bis zum 8. November, zurückbaut. Dieser Forderung hatte das Verwaltungsgericht stattgegeben. Durch seinen Einspruch hat der Amateurfunker zumindest den sofortigen Abbau der Antenne verhindert.


Mehr zum Thema
Lesen Sie auch ...

Gericht verbietet „bedrohliche Riesenantennen“ in Osnabrücker...

pm Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine von der Stadt Osnabrück genehmigte... mehr

Gericht: Neubau doch kein Fremdkörper

Osnabrück. Fast vier Monate ruhten die Arbeiten auf der Baustelle für ein Zehnfamilienhaus an der Gutenbergstraße. Jetzt darf die... mehr


 Mehr Lokales

 
  Leserkommentare

 
Michael C., Donnerstag, November 10, 2011 um 16:44 Uhr Seit Jahrzehnten das Hobby ausgeübt So sagt der Beklagte. Wenn das so ist - warum fühlt sich der Kläger dann erst heute durch den Mast mit Anlage erdrückt ?

Hier fehlen dem aussenstehenden Betrachter doch einige Informationen, um einen echten Kommentar abzugeben.

 
Kirsten E., Donnerstag, November 10, 2011 um 12:37 Uhr Foto Ich finde auch, dass man mit dem Foto den Kläger nun besser verstehen kann. Mir würde es auch nicht gefallen, auf so einen Mast gucken zu müssen. Mit dem Wort "erdrückend" ist die Situation sicher gut beschrieben.

 
Marco H., Donnerstag, November 10, 2011 um 10:50 Uhr Mit Foto ist das Ganze verständlich Nachdem nun ein Foto zu diesem Fall vorliegt, kann ich gut verstehen, dass gegen so einen überladenen Mast geklagt wird, auch wenn ich selbst Funkamateur bin...
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter

25803236-1
Endpreis: 47.850 €
Erstzulassung: 01.11.2011
Kilometerstand: 10100 km
Motorenleistung: 176 kW
4167_1
Endpreis: 4.200 €
Erstzulassung: 01.11.1999
Kilometerstand: 137000 km
Motorenleistung: 85 kW
24928346-1
Endpreis: 17.990 €
Erstzulassung: 01.06.2007
Kilometerstand: 82700 km
Motorenleistung: 125 kW






 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: