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Vergewaltigung in Dörpen: Noch kein Urteil
Osnabrück/Dörpen. Rund vier Monate nach dem Prozessauftakt gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger aus Dörpen vor dem Landgericht Osnabrück ist noch kein Urteil gefallen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18 Jahre alten Angeklagten vor, im Juli 2010 eine 27-jährige Frau vergewaltigt und schwer verletzt zu haben. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat erst 17 war.
Das Opfer tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt, Prof. Dr. Bernhard Weiner (Meppen), teilte gegenüber unserer Zeitung mit, dass es bislang zwölf Verhandlungstage gegeben habe. Weitere fünf seien anberaumt. Nächster Termin sei der 12. Oktober. Mit einem Urteil sei frühestens Ende des Monats zu rechnen. Der Angeklagte sitze nach wie vor in Untersuchungshaft. Wird er schuldig gesprochen, muss er mit bis zu zehn Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht rechnen. Das Gericht selbst hatte bereits vor Beginn der Hauptverhandlung angekündigt, sich zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens öffentlich zu äußern. Auch die Verteidigung wollte auf Nachfrage unserer Zeitung vor dem Urteil keine Stellungnahme abgeben.
Derzeit würden „ausführlichst rechtliche und spurentechnische Fragen erörtert“, sagte Weiner. Die persönliche Integrität der Nebenklägerin stünde außer Frage. Das sieht auch die Staatsanwaltschaft so. „An der Richtigkeit der Aussage der Geschädigten bestehen nicht die geringsten Zweifel“, teilte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegenüber unserer Zeitung mit.
Der Angeklagte muss sich vor der Jugendkammer des Landgerichts nach Angaben der Staatsanwaltschaft „wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ verantworten. Ihm wird vorgeworfen, das Opfer frühmorgens auf dem Nachhauseweg zu Boden gerissen, durch Schläge schwer verletzt und dann vergewaltigt zu haben. Der 18-Jährige war durch die Polizei mit einem groß angelegten Speicheltest ermittelt worden. Anhand von DNA-Spuren am Tatort und dem Test von mehr als 2000 Männern aus der Samtgemeinde Dörpen im Oktober 2010 wurde der mutmaßliche Vergewaltiger über die DNA-Gleichheit mit seinen volljährigen Verwandten ausfindig gemacht. Er selbst war zu dem Test nicht herangezogen worden.
Weiner zufolge kursieren in Dörpen zu dem Fall „die wildesten Gerüchte“. Dabei würden nicht einmal die Verteidiger des Angeklagten die persönliche Integrität des Opfers infrage stellen, so Weiner. Fest stehe, dass es zwischen seiner Mandantin und dem Beschuldigten keine Vorbeziehung gegeben habe. Der Anwalt bittet die Öffentlichkeit eindringlich, die Privat- und Persönlichkeitssphäre des Opfers und seiner Familie zu respektieren. Er selbst bewundere „die besondere Haltung und Courage“ der Frau, die in ihrem persönlichen Umfeld immer wieder auf den Fall angesprochen würde.
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