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„Solidarische Lösung“: Neue Wege für alte Straßen in Dersum
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Autor: Dirk Hellmers 02. September 2011 14:22 Uhr

Zweckverband geplant

„Solidarische Lösung“: Neue Wege für alte Straßen in Dersum

dhe Dersum. Beschreitet die Gemeinde Dersum neue Wege zur Finanzierung von Bau- und Sanierungsvorhaben für Straßen im ländlichen Bereich? Während eines Informationsabends stellte Bürgermeister Hermann Schwarte rund 90 Bürgern die Idee der Gründung eines Wegezweckverbandes vor.

 
Stellten das Konzept für einen Wegezweckverband vor: Heiner Niehaus vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände, Dersums Bürgermeister Hermann Schwarte und Dörpens SG-Bürgermeister Hans Hansen (von links). Foto: Dirk Hellmers  Vergrößern

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Ein Wegezweckverband soll die Anliegerkosten bei Straßenneubauten auf alle Bürger verteilen – nicht nur auf die Anlieger, erklärte Schwarte. Die Pläne seien noch nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet, räumte der Ratsvorsitzende ein. Aufgrund der komplexen Rechtslage wünsche er sich aber ein Votum darüber, ob bei den Dersumern grundsätzlich das Interesse an der Gründung eines solchen Verbandes besteht.

Zuvor erläuterte Schwarte gemeinsam mit Samtgemeindebürgermeister Hans Hansen und Heiner Niehaus, Geschäftsführer des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände Aschendorf-Hümmling, die Hintergründe für das Vorhaben. Zum einen fordere der Landkreis seit einigen Jahren eine Regelung für die Anliegergebühren für den Straßenbau. Auf der anderen Seite wurden in den vergangenen Jahren rund 35 der 50 Kilometer Wegenetz in Dersum und Neudersum ausgebaut. Da die Gemeinde dies aus eigener Tasche und Fördergeldern bezahlt habe, seien für die Anlieger keine zusätzlichen Kosten entstanden.

Ausbau Vossebrinksweg

Der Neubau des Vossebrinksweg sei aber laut Schwarte und Hansen bereits zweimal daran gescheitert, dass die Gemeinde dafür keine Finanzmittel hatte, obwohl für einen Teil der Kosten bereits Fördermittel zugesagt worden seien. „Wir können es uns nicht weiter leisten, auf Fördergelder zu verzichten, nur weil uns die eigenen Mittel fehlen“, so Schwarte. Daher müsse auch aus Sicht der Gemeinde eine Regelung der Anliegergebühren getroffen werden.

Die Kosten auf die Grundbesitzer an den jeweiligen Straßen zu verteilen nach der üblichen Regelsatzung, die in den meisten Kommunen gilt, möchte Schwarte nicht. Das sei zwar rechtlich die einfachste Lösung, aber unfair denen gegenüber, die bereits ihre Wege auf Kosten der Gemeinde bekommen haben. Der Bürgermeister sprach sich für die „solidarische Lösung“ aus. So habe jeder Teilnehmer pro Jahr einen bestimmten auf Grundlage der Grundstücksgröße errechneten Betrag zu zahlen, dafür brauche der Rat keine Anliegersatzung zu beschließen.

Am Beispiel des Vossebrinkswegs rechnete Schwarte vor: Bei einem Neubau hätten die Anlieger je nach Größe des Grundstückes zwischen 800 und mehreren Tausend Euro zu zahlen. Mit der Gründung eines Wegezweckverbandes beliefen sich die Kosten auf 20 Euro pro Hektar im Jahr. Mit dieser Regelung könne die Gemeinde den Ausbau der verbleibenden 15 Kilometer Wegenetz schneller vorantreiben.

Dabei betonte Schwarte, dass es nicht das Ziel sei, die Kosten der Gemeinde auf die Bürger abzuwälzen. Die Kommune beteilige sich nach wie vor mit 25 Prozent an dem Bau. Das gelte aber nicht bei Grundstücken, die ausschließlich von Kreis- und Landesstraßen erreicht werden können. Insgesamt würde die Neuregelung etwa 2000 der 2800 Hektar im Gemeindegebiet umfassen.

Der Wegezweckverband würde im Fall einer Gründung, so erläuterte Heiner Niehaus, beim Wasser- und Bodenverband angesiedelt werden. Der Vorstand des Verbandes würde aus Bürgern sowie einem Mitglied der Gemeinde bestehen und könne selbst entscheiden, welche Straßen neu gebaut werden.

Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Bürger nach den Ausführungen dafür, dass sich die Gemeinde weiter um die rechtliche Grundlage für die Gründung des Zweckverbandes bemüht. Schwarte versprach, dass die Planungen zügig abgeschlossen würden. Ob dann der Zweckverband auch gegründet werde, hänge von einem weiteren Votum der Betroffenen ab.

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