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Bissendorfer Sprachförderklassen sollen bleiben
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Autor: Christoph Granieczny 02. August 2011 16:03 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

Ausnahme zum Wohl der Kinder?

Bissendorfer Sprachförderklassen sollen bleiben

Bissendorf. Die Sprachförderklassen an der Grundschule Bissendorf bleiben offenbar erhalten, auch wenn das regionale Integrationskonzept, kurz RIK genannt, greift. Das hat der Meller CDU-Landtagsabgeordnete Ernst-August Hoppenbrock bei einem Ortstermin mit den Bissendorfer CDU-Ratsherren Volker Buch und Friedrich Meinker angekündigt.

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Der Schulleitung und der Gemeinde Bissendorf als Schulträger liegen allerdings noch keine offiziellen Bestätigungen vor. Das niedersächsische Kultusministerium hält sich bedeckt.

Kinder, die eine sonderpädagogische Förderung benötigen, sollen künftig mit den sogenannten Regelkindern an Grundschulen gemeinsam unterrichtet werden. Das fasst in wenigen Worten zusammen, was RIK will. Schüler, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wurde, haben bisher die entsprechenden Förderschulen im Landkreis Osnabrück besucht, beispielsweise die Ickerbachschule in Belm, die den Schwerpunkt Lernen hat. Nun sollen die Förderschulen ihre Pädagogen an die Grundschule entsenden, und zwar zwei Stunden pro Klasse und Woche.

Hinter RIK verbirgt sich die flächendeckende Umstrukturierung des Systems der sonderpädagogischen Förderung. Diese Reform ist kein Wunschkonzert, das Land Niedersachsen will bis 2012 RIK flächendeckend einführen. In Wallenhorst arbeiten seit 2003 alle fünf Grundschule nach diesem Konzept. Die Grundschulen in Wissingen und Schledehausen wollen jetzt folgen, die Grundschule Bissendorf zögert noch. Mit ihren Sprachförderklassen ist sie ein Sonderfall, aber bisher noch kein Ausnahmefall.

Zum Einzugsgebiet der Bissendorfer Grundschule gehören das Sprachheilzentrum und die Reha-Klinik Werscherberg. Kinder, die das dortige ambulante Behandlungsangebot für Kommunikationsstörungen nutzen, besuchen auch die Sprachförderklassen der Grundschule. Für die Kinder, die aus dem südwestlichen Niedersachsen kommen, sind die Klassen ein Schutzraum, den sie benötigen. Wird RIK nach der reinen Lehre umgesetzt, werden die Sprachförderklassen aufgelöst und die bis zu 30 Kinder vom Werscherberg müssen den Regelunterricht besuchen. Grob geschätzt würden fünf Kinder mit Sprachschwierigkeiten jeweils in den ersten und zweiten Klassen Platz nehmen. Hinzu kämen Kinder mit anderen Förderbedarfen aus dem originären Einzugsgebiet der Schule. Zwei Stunden pro Woche und Klasse für einen Förderschulpädagogen sind da wohl zu wenig.

Die Gemeinde als Schulträger hatte das niedersächsische Kultusministerium zu Beginn dieses Jahres auf den Bissendorfer Sonderfall aufmerksam gemacht. Die Antwort kam im März. „Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung und Zielsetzung: Ausnahmeregelungen müssen in diesem Licht geprüft werden.“ Bissendorfs Bürgermeister Guido Halfter sagt: „Das ist auch noch unser heutiger Stand.“

Die Aussagen des Kultusministeriums zum Fall Bissendorf sind auch heute noch vage. „Zu diesem Thema werden aktuell viele Gespräche geführt“, sagt Ministeriumssprecher Roman Haase. Die Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention werde durch schulgesetzliche Regelungen in diesem Jahr vorbereitet. „Die Landesregierung wird dabei allen Beteiligten Gelegenheit zur Anhörung zum Gesetzentwurf und zu den entsprechenden Umsetzungen geben“, so Haase. „Alle Vorschläge werden intensiv geprüft, das Wohl des einzelnen Kindes steht dabei immer im Vordergrund.“

„Die Sprachheilklassen sollen erhalten bleiben“, versicherte der Abgeordnete Hoppenbrock. Bei einer Wanderung der CDU-Landtagsfraktion zum Brocken habe er dieses Thema mit Ministerpräsident David McAllister und Kultusminister Bernd Althusmann besprochen. „Wir wissen natürlich, dass normaler Unterricht nicht für jedes Kind geeignet ist“, sagte Hoppenbrock. Pädagogen sprechen von Schutzräumen für Kinder mit bestimmten Förderbedarfen. „Nichtsdestotrotz wird die Inklusion umgesetzt“, verspricht Hoppenbrock.

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