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Prämienskandal: Personalräte empört über Staatsanwälte
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Umstrittenen Besoldungsverordnung

Prämienskandal: Personalräte empört über Staatsanwälte

Osnabrück. Im Prämienskandal um Leistungszulagen für Beamte gerät nun auch die Landesregierung unter Druck. Die Personalratsvorsitzenden der Stadtverwaltung und der Kreisverwaltung Osnabrück haben den Stadtrat und den Kreistag aufgefordert, sich in Hannover für eine Korrektur der Besoldungsverordnung einzusetzen.

 
 
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Ziel müsse eine einheitliche Regelung in der Leistungsbewertung für Angestellte und Beamte sein, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Personalratsvorsitzenden Dietlind Sachtleben (Stadt) und Dieter Schleibaum (Kreis). Die Vorsitzenden der beiden Mitarbeitervertretungen sind zudem „empört“ über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die sich in der Stadt und in der Kreisverwaltung Akten mit Unterlagen über die Prämienpraxis hat aushändigen lassen.

Gegen die verantwortlichen Kommunalpolitiker und Spitzenbeamten beim Landkreis hat die Justizbehörde sogar schon Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft greife in gut funktionierende betriebliche Systeme ein und schließe damit Beamtinnen und Beamte aus dieser Regelung aus. „Dieses führt zu einer Spaltung der Belegschaften und einer Demotivierung aller Beschäftigten“, stellen Sachtleben und Schleibaum übereinstimmend fest.

Die beiden Personalratsvorsitzenden erinnern an die bereits 2007 erzielten Vereinbarungen zwischen Verwaltungsspitzen, Kommunalpolitikern und Mitarbeitervertretungen, nach denen die tariflichen Regelungen über Leistungszulagen für Angestellte auch für alle Beamte angewendet werden sollen. Eine Landesverordnung sieht dagegen vor, dass höchstens 15 Prozent der Beamten in den Genuss dieser Prämien kommen dürfen. Die Personalräte sind sich mit der Gewerkschaft Verdi einig, dass die beamtenrechtlichen Bestimmungen dem Tarifrecht für Angestellte angepasst werden müssen. Stadtrat und Kreistag werden deshalb aufgefordert, „gegenüber dem niedersächsischen Landesgesetzgeber entsprechend initiativ zu werden“.

Unterdessen hat die Zahl der Sünder im Prämienskandal im Osnabrücker Land weiter zugenommen. Nach Stadt und Landkreis Osnabrück sowie den Kommunalverwaltungen in Melle, Bramsche und Wallenhorst sowie in den Samtgemeinden Bersenbrück und Artland haben auch Ostercappeln und Hasbergen eingeräumt, an mehr als 15 Prozent der Beamten Leistungszulagen zu zahlen.

Korrekt verhalten haben sich dagegen Bissendorf, die Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen, Bohmte, Bad Essen, Dissen, Bad Rothenfelde, Glandorf, Bad Laer, Bad Iburg, Hilter, Hagen, Belm und Georgsmarienhütte.

Das niedersächsische Finanzministerium hat am Dienstag verhalten auf die Osnabrücker Aktivitäten reagiert: Man warte die „weiteren Sachverhaltsermittlungen durch das in dieser Sache federführende Innenministerium ab“. Im Übrigen geht das Finanzministerium als „dasjenige Ministerium, das die Verordnung zur Änderung der Leistungsprämien und -zulagenverordnung erlassen hat, grundsätzlich davon aus, dass Recht und Gesetz eingehalten werden“.


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Wolfgang R., Freitag, August 19, 2011 um 23:14 Uhr Wird Unrecht Recht wenn es nur genug Kommunen machen Nach dem Besoldungsrecht können die Beamtinnen und Beamte für herausragende Leistungen eine Leistungszulage erhalten.In einer Verordnung wurde festgelegt, dass diese Zulage nur bis zu 15% aller Beamtinnen und Beamte gezahlt werden darf.Der Gesetzgeber wollte dadurch verhindern, dass dies eine allgemeine Zulage für alle Beamte wird wie es ja leider in vielen Dienststellen geschehen ist.
Argumente wie Leistungzulagen für nur 15% der Beamtinnen und Beamte bringen Unfrieden sind ungerecht kann ich nicht gelten lassen, da auch dienstliche Beurteilungen nicht gerade das Betriebsklima fördern.
Es kann und darf auch nicht sein, dass jetzt im Nachhinein das bei der Zahlung der Leistungszulage angewandte Gießkannensystem vom Finanzministerium Niedersachsen rückwirkend legalisiert wird.

Zumindest die für die Verteilung der Leistungszulage zuständigen Beamtinnen und Beamte haben diese Zulage nicht verdient. Das Lesen und Verstehen dieses Gesetzestextes sollte man voraussetzen können und bei Fragen hätte man eine Stellungnahme der übergeordneten Dienststelle anfordern können.
Eine nachträgliche Legalisierung dieser Verteilung der Leistungszulage wäre nicht rechtens

 
Wolfgang R., Freitag, August 19, 2011 um 23:12 Uhr Wir Unrecht Recht wenn es nur genug Kommunen machen Nach dem Besoldungsrecht können die Beamtinnen und Beamte für herausragende Leistungen eine Leistungszulage erhalten.In einer Verordnung wurde festgelegt, dass diese Zulage nur bis zu 15% aller Beamtinnen und Beamte gezahlt werden darf.Der Gesetzgeber wollte dadurch verhindern, dass dies eine allgemeine Zulage für alle Beamte wird wie es ja leider in vielen Dienststellen geschehen ist.
Argumente wie Leistungzulagen für nur 15% der Beamtinnen und Beamte bringen Unfrieden sind ungerecht kann ich nicht gelten lassen, da auch dienstliche Beurteilungen nicht gerade das Betriebsklima fördern.
Es kann und darf auch nicht sein, dass jetzt im Nachhinein das bei der Zahlung der Leistungszulage angewandte Gießkannensystem vom Finanzministerium Niedersachsen rückwirkend legalisiert wird.

Zumindest die für die Verteilung der Leistungszulage zuständigen Beamtinnen und Beamte haben diese Zulage nicht verdient. Das Lesen und Verstehen dieses Gesetzestextes sollte man voraussetzen können und bei Fragen hätte man eine Stellungnahme der übergeordneten Dienststelle anfordern können.
Eine nachträgliche Legalisierung dieser Verteilung der Leistungszulage wäre nicht rechtens

 
Wolfgang R., Freitag, August 19, 2011 um 23:11 Uhr Wir Unrecht Recht wenn es nur genug Kommunen machen Nach dem Besoldungsrecht können die Beamtinnen und Beamte für herausragende Leistungen eine Leistungszulage erhalten.In einer Verordnung wurde festgelegt, dass diese Zulage nur bis zu 15% aller Beamtinnen und Beamte gezahlt werden darf.Der Gesetzgeber wollte dadurch verhindern, dass dies eine allgemeine Zulage für alle Beamte wird wie es ja leider in vielen Dienststellen geschehen ist.
Argumente wie Leistungzulagen für nur 15% der Beamtinnen und Beamte bringen Unfrieden sind ungerecht kann ich nicht gelten lassen, da auch dienstliche Beurteilungen nicht gerade das Betriebsklima fördern.
Es kann und darf auch nicht sein, dass jetzt im Nachhinein das bei der Zahlung der Leistungszulage angewandte Gießkannensystem vom Finanzministerium Niedersachsen rückwirkend legalisiert wird.

Zumindest die für die Verteilung der Leistungszulage zuständigen Beamtinnen und Beamte haben diese Zulage nicht verdient. Das Lesen und Verstehen dieses Gesetzestextes sollte man voraussetzen können und bei Fragen hätte man eine Stellungnahme der übergeordneten Dienststelle anfordern können.
Eine nachträgliche Legalisierung dieser Verteilung der Leistungszulage wäre nicht rechtens
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