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Teldafax: Was tun nach der Insolvenz? - Viele Verbraucher in der Region betroffen
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Teure Ersatzversorgung

Teldafax: Was tun nach der Insolvenz? - Viele Verbraucher in der Region betroffen

Osnabrück. Der Strom- und Gasanbieter Teldafax hat nicht nur Insolvenz angemeldet. Seit vergangenem Samstag liefert er auch keine Energie mehr. Damit fallen alle Teldafax-Kunden automatisch in die teurere Ersatzversorgung. Laut Verbraucherzentrale (VZ) sind in der Region von der aktuellen Entwicklung vor allem die Kunden im Netzgebiet des Grundversorgers RWE betroffen.

 
Nach der Insolvenz des Gas- und Stromanbieters Teldafax bekommen nun viele ehemalige Kunden eine teurere Ersatzversorgung. Foto: dpa  Vergrößern

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Ganz überraschend kam die Nachricht für viele nicht. In den vergangenen Monaten hatten sich die Meldungen gehäuft, wonach immer mehr regionale Grundversorger die Zusammenarbeit mit Teldafax aufkündigten. Darunter die Stadtwerke in Osnabrück, Bramsche und Lengerich. Grund waren stets nicht beglichene Rechnungen für den Netzzugang. Die Folge der damaligen Kündigungen: Alle Teldafax-Kunden im Gebiet des kündigenden Grundversorgers fielen in die Ersatzversorgung. Das heißt, sie zahlten fortan einen höheren Betrag für Strom und/oder Gas.

Ähnlich ist jetzt auch die Situation für die betroffenen Kunden im Netzgebiet von RWE (vor allem der Nordkreis, aber laut dem Unternehmen auch etwa Melle, Bad Essen, Hilter, Wallenhorst, Belm und Bissendorf). Die Situation ist ähnlich, aber nicht gleich. Denn nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZ) haben die Kunden jetzt das Recht, ihren Vertrag mit Teldafax fristlos zu kündigen. Den dafür notwendigen wichtigen Grund sehen die Verbraucherschützer in der Tatsache, dass Teldafax seine Kunden aktuell nicht mehr beliefern kann. Ein Musterbrief für eine solche Kündigung findet sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

All das gilt natürlich auch für Kunden im Netzgebiet anderer Grundversorger (also nicht von RWE), die Teldafax noch nicht vor seiner Insolvenz den Netzzugang gesperrt haben.

Achtung bei Guthaben

Aber Achtung! Komplizierter wird die Situation, wenn die Kunden bei Teldafax in Vorleistung gegangen sind und noch über ein Guthaben bei dem Energieversorger verfügen. Denn Teldafax bemüht sich nach Aussage des Insolvenzverwalters darum, den Geschäftsbetrieb – nach einer notwendigen Neuordnung – wieder aufzunehmen. Mit einer Kündigung vergeben sich die Verbraucher die Möglichkeit, das Guthaben durch eine spätere Fortsetzung des Bezugs aufzuzehren. In einem solchen Fall, so schreibt die VZ auf ihrer Internetseite, „könnte es sinnvoll sein, noch etwas abzuwarten, ob Teldafax die Lieferung demnächst wieder aufnimmt“. Grundsätzlich ist das Unternehmen auch bei einer Kündigung dazu verpflichtet, das Guthaben zurückzuerstatten. Aber ob es angesichts der Insolvenz überhaupt zu einer nennenswerten Auszahlung komme, bleibe ungewiss, so Christine Bergmeyer von der VZ Osnabrück.

Hat der Gas- oder Stromkunde gekündigt, sollte er sich laut VZ nach einem neuen Anbieter oder Tarif umsehen. Denn zum Ersatzversorgungstarif gebe es immer günstigere Alternativen.

Weitere Fragen und der Musterbrief zur Kündigung im Internet unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de


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