Noz
Kontakt

·

ePaper

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

Lokales

|

Osnabrück

|

Bewährungsstrafen für Internetbetrüger: 41-Jähriger lockte mit Dialern Nutzer auf infizierte Seiten
Lokales

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      

250.000 Euro Entschädigung zahlen

Bewährungsstrafen für Internetbetrüger: 41-Jähriger lockte mit Dialern Nutzer auf infizierte Seiten

Osnabrück. Im Verfahren wegen Internetbetrugs hat das Landgericht Osnabrück gegen vier Angeklagte Bewährungsstrafen zwischen zwölf Monaten und zwei Jahren verhängt.

 
Bewährungsstrafen für Internetbetrüger: 41-Jähriger lockte mit Autodialern Nutzer auf infizierte Seiten Symbolfoto: dpa  Vergrößern

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Meistgelesene Artikel








Ein 41-jähriger US-amerikanischer Geschäftsmann, zwei 36- und 31-jährige Programmierer aus der Ukraine und Lettland sowie ein 32-jähriger Deutscher standen vor Gericht, weil sie beschuldigt wurden, ab Juli 2002 an einem Computerbetrug durch den Einsatz von Autodialern beteiligt gewesen zu sein. Der Kopf der Bande war bereits in einem früheren Verfahren verurteilt worden. Doch wie war es um die Mitschuld der vier Männer bestellt? Das 90-minütige Plädoyer der Staatsanwaltschaft zeichnete für alle vier Angeklagten nach, wie rund 160000 Nutzer durch immer trickreichere Autodialer auf kostenpflichtige Verbindungen umgeleitet wurden. Gerade die Rolle des Amerikaners stand im Mittelpunkt.

Die Plädoyers der Verteidiger der anderen drei Angeklagten fielen kurz aus, denn schon frühzeitig hatte es eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft gegeben: Weil die Männer ein umfassendes Geständnis abgelegt hatten, forderte die Staatsanwaltschaft nur Bewährungsstrafen. Maßgeblich für die Strafzumessung für die beiden Programmierer war die Frage, ob sie Mittäter waren oder sich lediglich der Beihilfe schuldig gemacht haben.

Im Falle der Programmierer erkannte das Gericht auf einen „wesentlichen Tatbeitrag“. Das Ergebnis: Die beiden Männer wurden zu 15-monatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Der Deutsche erhielt zwölf Monate. Seine Aufgabe war es, Internetnutzer durch das Lenken von Internetströmen („Traffic“) auf „infizierte“ Seiten zu locken.

Komplizierter lagen die Dinge beim 41-jährigen Amerikaner. Der Vertreter der Anklage versuchte, in seinem Plädoyer die „wichtige Stellung“ des Geschäftsmannes in dem Geflecht nachzuweisen: Er habe die Finanzverwaltung innegehabt, von der illegalen Technik gewusst und mit rund 860000 Euro eine „hohe Eigenbereicherung“ gehabt: „Die anderen taten es, um zu leben. Er tat es, um zu prassen.“

Anders sah dies die Verteidigung des Mannes: Ihr Mandant habe nichts von dem Dialermarkt in Deutschland wissen können. Oft habe der 41-Jährige nur „oberflächliche Tätigkeiten“ ausgeführt, sodass der Rechtsanwalt sogar Bezeichnungen wie „Sekretär“ und „Bote“ benutzte.

Der Schlagabtausch zwischen Staatsanwalt und Verteidigung betraf auch die Entschädigungssumme von 400 000 Euro, die der 41-Jährige aufbringen könne: „Mein Mandant macht sich krumm“, sagte sein Rechtsanwalt. Am Ende kam er hinsichtlich des Geldes sogar besser weg: Er wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und muss nicht die gesamte in Aussicht gestellte Summe an die Staatskasse zahlen, sondern lediglich 250000 Euro.


Mehr zum Thema
Lesen Sie auch ...

Betrüger vor Gericht: Ein Rad im Getriebe, aber nicht der Kopf

Osnabrück. Scheinrechnungen, Schwarzlöhne und eine verschleierte Buchführung: Ein 41-jähriger Mann aus Mainz ist vom Amtsgericht Osnabrück zu einer... mehr

Bewährungsstrafen für Steuersünder? – Zahlreiche Anträge und schweigende...

Osnabrück/Ostercappeln. Wenn es nach dem Staatsanwalt geht, erhalten der 71-jährige Ostercappelner und seine 67-jährige Ehefrau wegen... mehr


 Mehr Lokales

 
  Leserkommentare

 
Matthias M., Donnerstag, Juni 23, 2011 um 09:23 Uhr was denn sonst? Als Ersttäter für Betrug ins Gefängnis? Am besten gleich alles einsperren

 
Ron K., Donnerstag, Juni 23, 2011 um 07:56 Uhr Bewährungsstrafen Ein Witz und ein Schlag ins Gesicht der Opfer! Verteidiger, Staatsanwalt und Richter gehörten demnach nicht zu den Opfern. Eine Einladung alle alle Betrüger - so schlimm kann es ja nicht werden. Und vom Gewinn lassen sich Anwalt und Kosten locker bezahlen - sogar ein satter Gewinn bleibt übrig.

Wieso gehe ich eigentlich noch arbeiten??
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter




 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: