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Mit Flüchtlingswohnheimen abgeschlossen
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In Bissendorf steht die letzte Einrichtung im Landkreis Osnabrück nun leer

Mit Flüchtlingswohnheimen abgeschlossen

Bissendorf. Der Weg zum Flüchtlingswohnheim „Zur Rudolfshöhe“ in Bissendorf führt durch ein Neubaugebiet. „In all den Jahren hat es hier eigentlich nie Konflikte gegeben“, sagt Bürgermeister Guido Halfter. Jetzt, nach fast 20 Jahren, hat die Gemeinde den Schlüssel umgedreht. Das letzte Flüchtlingswohnheim dieser Art im Landkreis Osnabrück ist verriegelt.

 
Mit dem Bissendorfer Flüchtlingswohnheim an der Rudolfshöhe schließt die letzte Einrichtung dieser Art im Landkreis Osnabrück. Fast 20 Jahre betreuten die Gemeinde und das Unternehmen K+S dort Menschen, die ihre Heimatländer verlassen hatten. Das Bild zeigt (von links) Ordnungsamtsleiter Bernhard Stegmann, Reinhard Nüße (Ordnungsamt), Bürgermeister Guido Halfter, Tanja Wichote (Ordnungsamt) und Rüdiger Urban (K+S). Foto: Hermann Pentermann  Vergrößern

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Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat die Zahlen zusammengetragen: 8600 Asylanträge sind in Deutschland zwischen 1953 und 1979 pro Jahr gestellt worden. Zwischen 1980 und 1990 kletterte die Zahl der Anträge auf durchschnittlich 70000. In den Jahren 1991 bis 1994, also kurz nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und zur Zeit der frühen Balkankriege, beantragten insgesamt eine Million Menschen Asyl in Deutschland. Um der Massen Herr zu werden, verteilten die Bundesländer die Flüchtlinge auf die Landkreise und die wiederum auf ihre Gemeinden. Die Quote orientierte sich an der Einwohnerzahl.

Viele Kommunen waren mit der Unterbringung der Flüchtlinge überfordert. Sie richteten provisorische Unterkünfte ein, in Bissendorf musste eine Turnhalle herhalten. „Das war eine ganz schön brisante Zeit“, erinnerte sich Halfter.

Einige Schlagzeilen dieser Zeitung aus dem Jahr 1991 verdeutlichen die Probleme vielerorts: „15 Quadratmeter für vier Asylbewerber“, „Behelfsheim darf im Gewerbegebiet bleiben“, „Im Wohnwagen überwintern“, „Wird ehemalige Bar Heim für Asylanten?“, „Wohnraum im Bunker?“ und „Zelt-Notunterkunft morgen bezugsfertig“. Ein Asylbewerber beschrieb die Zustände so: „Für deutsche Verhältnisse ist dies menschenunwürdig.“

In Bissendorf begannen bald die Diskussionen um die Suche nach einem neuen Standort. Im Februar 1992 fiel im Rat der Beschluss „Rudolfshöhe“.

Das Wohnheim mit 50 Plätzen wurde auf dem gepachteten Grundstück hochgezogen. Noch im November 1992 räumte die Gemeinde die Turnhalle, 50 Flüchtlinge zogen zur „Rudolfshöhe“. Der Tagessatz pro Person betrug damals 21,45 DM, den der Landkreis zahlen musste. Betrieben wurde die Einrichtung seitdem von der GmbH Dr. Krantz Sozialbau und Betreuung, kurz K+S.

Seit 1999 sank die Anzahl der Flüchtlinge, um die sich Bissendorf kümmern musste: 2005 waren es 40, vier Jahre später noch 30. Der Tagessatz lag da bei 11,78 Euro.

2009 teilte der Landkreis der Gemeinde mit, dass er nur noch für die „angemessenen Unterkunftskosten“ aufkommen wolle. Damit stand fest: „Das Flüchtlingswohnheim trägt sich wirtschaftlich nicht mehr“, erklärte Halfter. Die Einrichtung sollte geschlossen, die zuletzt 22 Bewohner in Wohnungen in der Gemeinde untergebracht werden – eine schwierige Aufgabe, wie sich zeigte. Denn entsprechender Wohnraum in dem von Einfamilienhäusern geprägten Bissendorf ist rar. Die Nachbarkommunen Belm, Georgsmarienhütte und Bad Laer nahmen deshalb die Flüchtlinge auf. „Das ist nicht selbstverständlich“, bedankte sich Halfter.

Diese Woche ist die letzte Flüchtlingsfamilie aus dem Bissendorfer Wohnheim ausgezogen. Das Gebäude wird abgebaut und womöglich andernorts für einen anderen Zweck wieder aufgebaut.

Von ihrer Pflicht, weiterhin Flüchtlinge aufzunehmen, ist die Gemeinde mit der Schließung nicht entbunden worden, die Quote besteht nach wie vor. Nur ist der Verteilungsdruck im Landkreis nicht mehr so groß. In Hesepe bei Bramsche unterhält die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) Oldenburg eine Außenstelle. „Die Flüchtlinge, die dort untergebracht sind, werden uns zu 80 Prozent angerechnet“, sagte Landkreissprecher Jürgen Menkhaus. „Zurzeit sind wir deshalb nur verpflichtet, 20 Leute aufzunehmen.“ Dementsprechend niedrig ist die Quote für die Kommunen. Das muss nicht so bleiben. Seit 1993 gilt zwar, wer aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Alle Deutschland unmittelbar umgebenden Länder fallen übrigens unter diese Klassifizierung. Aber was ist, wenn die Flüchtlingswelle aufgrund der Umwälzungen in der arabischen Welt Europa und Deutschland vollends erreicht?

Bissendorf wäre halbwegs vorbereitet: Das Gebäude wird zwar abgebaut, der Pachtvertrag über das Grundstück läuft noch ein paar Jahre, ein neues Flüchtlingsheim könnte schnell hochgezogen werden.


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