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Neue Betrugsmasche auch im Raum Osnabrück: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke
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Neue Betrugsmasche auch im Raum Osnabrück: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke
Neue Betrugsmasche auch im Raum Osnabrück: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke
Osnabrück. „Interessantes Zusatzeinkommen möglich! Testpersonen zum Testen verschiedener Produkte gesucht.“ „Nicht schlecht“, dachte sich eine Osnabrückerin und vereinbarte unter der in der Anzeige angegebenen Telefonnummer einen Gesprächstermin. Dabei entpuppte sich das „interessante Zusatzeinkommen“ als zusätzliche Ausgabe – für ein Zeitschriftenabonnement.
In einem Osnabrücker Hotel fand das Einführungsgespräch statt. Die möglichen Tester bekamen zunächst Kaffeepads, Shampoo und Handy mit einem Fragebogen, auf dem sie unter anderem Auskunft über Familienstand und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen machen sollten. „Um zielgenauer geeignete Produkte auszusuchen“, wurde den Teilnehmern die Datenabfrage erklärt.
Später hieß es dann, den Testern würden unter vielen anderen Produkten Handys, Kaffeemaschinen und Kosmetikartikel zugeschickt. Die Kosmetika dürften sie natürlich behalten, aber so wertvolle Geräte wie die Kaffeemaschinen und Handys müssten natürlich zurückgeschickt werden. Und für deren Benutzung sei eine monatliche Gebühr von 7,40 Euro fällig.
Also draufzahlen statt des „interessanten Zusatzeinkommens“? Misstrauisch geworden las sich die Osnabrückerin nun einen zweiseitigen Vertrag durch, den sie zum Abschluss unterschreiben sollte. Und siehe da: Ganz unten auf der zweiten Seite hieß es, dass sie ein zweijähriges Zeitschriftenabonnement abschließt, Kosten: 7,40 Euro monatlich. Das habe sie alles nicht richtig verstanden, wanden sich die Tester-Anwerber und komplimentierten sie kritisch nachfragende Osnabrückerin so schnell wie möglich heraus.
„Eine neue Masche“, sagt Christiane Bergmeyer von der Osnabrücker Verbraucherzentrale. Wenn vorher mit keinem Wort auf ein Zeitschriftenangebot hingewiesen worden sei, handele es sich um Betrug. Gleichwohl sei der Vertrag zunächst einmal verbindlich. Schließlich sei er nicht als Haustürgeschäft, also vor der Haustür oder auf öffentlichen Plätzen sondern in einem Hotel abgeschlossen worden.
Verbraucher sollten deshalb aber nicht sofort die Flinte ins Korn werfen. Ein Widerspruch sei immer möglich, und auch nicht selten erfolgreich, wenn er deutlich und richtig formuliert sei. Hilfe bei den Schreiben bieten Anwälte und die Verbraucherberatung: Große Str. 67, montags und donnerstags von 10 bis 13 und 13.30 bis 18 Uhr, dienstags von 10 bis 13 Uhr .
Die neue Produkttester-Masche erinnert Christine Bergmeyer an die schon länger bekannte Autowerbungs-Masche: Im Internet werden Menschen gesucht, die – gegen gute Bezahlung – ihr Auto für Werbung zur Verfügung stellen. Für die Vermittlung auf eine Bewerberseite werden Kosten fällig. Wer mitmacht, bekommt keine Werbeangebote, hat dafür aber ein Zeitschriften-Abo am Hals .
Dagegen gibt es nach Auskunft von Christine Bergmeyer nur einen richtigen Schutz: „Alles gut durchlesen und im Zweifelsfall nichts unterschreiben oder anklicken.“
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