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Lingen: Freispruch nach Anklage wegen zweifacher Vergewaltigung
Lingen. Mit dem Freispruch eines 43-jährigen Mannes, der wegen des Vorwurfs der zweifachen Vergewaltigung angeklagt war, endete nach drei Verhandlungstagen ein Strafverfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lingen.
Dem Mann war vorgeworfen worden, seine damalige Lebensgefährtin im Herbst 2009 in der gemeinsamen Wohnung zweimal gegen ihren ausdrücklichen Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. In der maroden Beziehung hatte es zuvor immer wieder Streitereien um Geld, Alkohol und um eine mögliche Affäre der Frau mit einem guten Bekannten gegeben.
Nach eingehender Beweisaufnahme unter Ausschöpfung der strafprozessualen Möglichkeiten kam das Schöffengericht zu dem Ergebnis, dass eine Schuld des 43-Jährigen nicht erwiesen sei. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert, lediglich die Nebenklagevertreterin forderte eine Verurteilung gemäß den angeklagten Vorwürfen.
Ein vom Gericht bestellter psychologischer Gutachter wertete die zu Beginn des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegebene Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten an entscheidenden Punkten als nicht hinreichend qualifiziert, um eine Schuld des Mannes anzunehmen. Sie sei zu den angeklagten Vergewaltigungsvorwürfen im Kern äußerst dürftig gewesen, ihre Angaben zum Randgeschehen seien wechselnd gewesen und zudem nicht in einen nachvollziehbaren Rahmen eingebettet. Ihre Darstellung eines der beiden angeklagten Tatgeschehens könne allein in Hinblick auf die anatomischen Möglichkeiten menschlicher Körper nahezu ausgeschlossen werden.
Der Gutachter verwies abschließend auf verschiedene Alternativhypothesen, in denen der nunmehr haltlose Vorwurf der zweifachen Vergewaltigung möglicherweise begründet gewesen sein könnte – unter anderem Frust über die unglückliche Beziehung oder das eventuelle Bestreben der Frau, mit der Anzeige ihres Ex-Partners ihre Affäre mit einem anderen verheirateten Mann zu verschleiern.
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