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Betrüger vor Gericht: Ein Rad im Getriebe, aber nicht der Kopf
Osnabrück. Scheinrechnungen, Schwarzlöhne und eine verschleierte Buchführung: Ein 41-jähriger Mann aus Mainz ist vom Amtsgericht Osnabrück zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Laut Anklage hatte er Beihilfe geleistet, damit eine eigens zu diesem Zweck gegründete GmbH aus der Eisenflechterbranche Arbeitsentgelte zurückhielt.
Die Preise in dem Gewerbe seien „so versaut“, dass die Eisenflechterbetriebe oft Schwarzlöhne zahlen müssten, um im Wettbewerb bestehen zu können. So erläuterte der Staatsanwalt das System, auf das in der Branche offenbar immer wieder zurückgegriffen wird. Da die Bauunternehmen die Eisenflechter nicht bar bezahlten, sondern das Geld aufs Konto überwiesen, nutzten sie einen Trick.
Sie erweckten den Anschein, dass sie Subunternehmen eingeschaltet hätten. Über Scheinrechnungen gehe das Geld dann auf das Konto eines angeblichen Subunternehmens. Der Inhaber der Scheinfirma hebe das Geld ab und gebe es dem Eisenflechter in bar zurück. Auf diese Weise würden die Lohn- und die Sozialversicherungssteuer hinterzogen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 41-jährigen Angeklagten vor, im April 2008 eine solche GmbH in Budenheim bei Mainz mit notariellem Vertrag gegründet und sich zunächst selbst als Geschäftsführer bestellt zu haben. „Er hat sich das System nicht ausgedacht, aber er war ein Rad im Getriebe“, so der Staatsanwalt über den 41-Jährigen, der über lange Jahre drogenabhängig war und vor seiner Verhaftung keine Wohnung hatte.
Von Juni 2009 bis Dezember 2009 habe er an ein in Osnabrück ansässiges Eisenflechter-Unternehmen Rechnungen über angeblich erbrachte Bauleistungen mit einem Gesamtvolumen von rund 350000 Euro € erstellt. Und das, obwohl er gewusst habe, dass die GmbH aus Budenheim diese Leistungen tatsächlich nicht erbracht hatte.
Die Beträge, die von dem Osnabrücker Unternehmen auf das Konto der Scheinfirma überwiesen wurden, seien nur ein Ausschnitt. Insgesamt seien Millionenbeträge auf das Konto geflossen, dessen Bevollmächtigter der 41-Jährige war, erklärte der Staatsanwalt. Auch gegen den Osnabrücker Eisenflechter ist ein Verfahren anhängig.
„Ich bin benutzt worden und habe mich auch benutzen lassen“, erklärte der umfassend geständige Angeklagte. Die GmbH habe er „auf Anweisung“ gegründet. Für die Gänge zur Bank habe er ein Entgelt bekommen, das in keiner Relation zu den bewegten Geldsummen gestanden habe. Er habe pro Abhebung nur 100 Euro bekommen, versicherte der Angeklagte. Zu diesem Zeitpunkt sei er komplett mittellos gewesen, gab der 41-Jährige an. Insgesamt habe er 1500 Euro monatlich bekommen, „selten drüber“.
Mit der Zeit sei ihm schon klar geworden, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, räumte der 41-Jährige ein. Über das tatsächliche Ausmaß habe er erst nach der Anklage in den Akten gelesen und sei erschrocken gewesen. Seit seiner Verhaftung Anfang Dezember vergangenen Jahres hatte der 41-Jährige in U-Haft gesessen.
Nach den Worten des Richters ist der Angeklagte zwar nur „ein kleines Rädchen“ im System der Scheingeschäfte gewesen, „aber Sie haben sich einspannen lassen“. Neben der Bewährungsstrafe erlegte das Gericht dem Mann 250 Stunden gemeinnütziger Dienste auf.
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07.04.2012
