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Bewährungsstrafen für Steuersünder? – Zahlreiche Anträge und schweigende Angeklagte
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Bewährungsstrafen für Steuersünder? – Zahlreiche Anträge und schweigende Angeklagte
Bewährungsstrafen für Steuersünder? – Zahlreiche Anträge und schweigende Angeklagte
Osnabrück/Ostercappeln. Wenn es nach dem Staatsanwalt geht, erhalten der 71-jährige Ostercappelner und seine 67-jährige Ehefrau wegen Steuerhinterziehung jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Plädoyers der Verteidiger und das Urteil sollen am 13. April folgen.
Das bislang unbescholtene Ehepaar muss sich seit einigen Tagen vor dem Amtsgericht Osnabrück wegen Steuerhinterziehung verantworten. Beide sollen Kapitaleinkünfte aus einem Vermögen von rund 1,9 Millionen Mark, das bei der Deutschen Bank in Luxemburg geparkt gewesen sein soll, verschwiegen haben. Ähnlich sollen sie mit Mieteinkünften und Leibrenten verfahren sein. Auf diese Weise soll zwischen 1998 und 2006 rund 123000 Euro Einkommensteuer hinterzogen worden sein.
Die Strategie der Verteidigung schien auf eine Ermüdungstaktik hinauszulaufen. Mit immer neuen Beweisanträgen versuchte sie, die Annahmen der Steuerfahnder über die Entwicklung der Luxemburger Vermögenswerte in Zweifel zu ziehen. Bezüglich zweier Häuser im damaligen Eigentum des Ehepaars wurde um Reparaturen gestritten, die als Aufwand den Mieteinnahmen gegenüberzustellen seien.
Gericht und Staatsanwaltschaft waren schließlich bereit, die Einkünfte aus Vermietung ganz aus der Anklage herauszunehmen. Ebenso wurde mit den Einkünften des Jahres 1998 verfahren, da Rechtsfragen um den Eintritt der Verjährung sonst die Sache unverhältnismäßig in die Länge gezogen hätten. Die ursprünglich behauptete Steuerschuld von 123000 Euro schmolz so auf rund 50000 Euro zusammen.
Der Verteidiger des Ehemanns stellte einen neuen Beweisantrag: Ein Sachverständiger möge anhand des Rentenversicherungsverlaufs feststellen, dass die Eheleute aufgrund ihres Lebenseinkommens unmöglich 1,9 Millionen Mark an Ersparnissen hätten bilden können. Dann sei klar, dass das kurz vor Einführung der Zinsabschlagsteuer in Deutschland nach Luxemburg transferierte Geld nicht den Angeklagten gehöre. Wem denn sonst, fragte das Gericht. Hierzu verweigerten die Angeklagten wiederum die Aussage. Der Vorsitzende wies diesen wie auch die vorhergehenden Beweisanträge zurück, da sie ungeeignet seien, die dahinterstehende Behauptung zu beweisen. Es gebe schließlich auch noch andere Einkunftsarten: etwa aus selbstständiger Tätigkeit oder den berühmten Lottogewinn.
In seinem Plädoyer führte der Staatsanwalt die Vielzahl der Überweisungsbelege an, die alle die Unterschrift der Angeklagten trügen, und die Zeugenaussage der Bankangestellten, die im Auftrag der Angeklagten die Überweisungen nach Luxemburg vorgenommen habe. Er müsse nicht nachweisen, wie die Angeklagten an die Vermögenswerte gelangt seien. Er forderte Bewährungsstrafen von je zwölf Monaten. Als Bewährungsauflage sollten die Angeklagten zusammen 60000 Euro an Steuerschulden ans Finanzamt zahlen. Auf dem herkömmlichen zivilen Vollstreckungsweg komme das Finanzamt nämlich nicht weiter, da die Angeklagten sich durch Übertragung von Vermögenswerten an den Sohn „entreichert“ hätten.
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