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Lingen: Prozess wegen Vergewaltigung - Angeklagter verweist auf Beziehungsprobleme
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Autor: Anne Bremenkamp 27. März 2011 17:00 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

Verfahren wird fortgesetzt

Lingen: Prozess wegen Vergewaltigung - Angeklagter verweist auf Beziehungsprobleme

Lingen. „Wir haben gestritten, und wir haben geschrien: Wir hatten Probleme in unserer Beziehung. Aber ich habe meine ehemalige Freundin in mehr als acht Jahren nicht ein einziges Mal bedroht oder ihr Gewalt angetan.“ Das beteuerte ein 43-jähriger Rumäne, der wegen Vergewaltigung in zwei Fällen vor dem Schöffengericht Lingen angeklagt ist.

 
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin zweimal gegen ihren ausdrücklichen Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen haben.  Vergrößern

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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin im Herbst 2009 in der gemeinsamen Wohnung zweimal gegen ihren ausdrücklichen Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

„Wir haben zusammengelebt und hatten auch in Krisenzeiten immer wieder einvernehmlichen Geschlechtsverkehr“, so der 43-Jährige, dessen ausführliche Vernehmung weit mehr als eine Stunde dauerte. In deren Verlauf schilderte der Angeklagte, dass es zuletzt immer Streit um Geld, um Alkohol und um eine mögliche Affäre mit einem guten Bekannten gegeben habe.

Während eines Beziehungsgespräches habe er sie in den Arm nehmen wollen, sie habe ihn daraufhin von sich gestoßen und sinngemäß gesagt: „Wenn du mir noch einmal zu nahe kommst, dann zeige ich dich wegen Vergewaltigung an.“

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach einem möglicherweise vorgeschobenen Grund seiner ehemaligen Freundin, ihn wegen zweifacher Vergewaltigung anzuzeigen, antwortete der Mann: „Sie wollte ihre Affäre vertuschen. Erst im Nachhinein hat sich meine Vermutung bestätigt, dass sie schon seit Monaten fremdgegangen ist.“ Die rund zwei Stunden dauernde Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers fand auf Antrag der Nebenklage mit dem Hinweis auf die Wahrung des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Ein Bekannter der Frau sagte aus, dass ihm zunächst ein blauer Fleck am Oberarm der Frau aufgefallen sei. Erst später habe sie ihm völlig aufgelöst von den angeklagten Vorfällen berichtet. „Ich habe ihr zur Anzeige geraten. Es geht mir darum, dass der Angeklagte erfahren soll, dass man so nicht mit Menschen umgehen kann“, so der Zeuge.

Anschließend wurde ein Landsmann des Angeklagten vernommen. Ihm stand eine vereidigte Dolmetscherin zur Seite. Der Angeklagte rügte, dass die Fragestellung der Dolmetscherin missverständlich sei.

Das Schöffengericht beschloss daraufhin eine erneute Vernehmung mit einem anderen Übersetzer, zudem sollen weitere Zeugen und der vom Gericht bestellte psychologische Gutachter gehört werden. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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