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18-jähriger Melleraner vom Vorwurf der Nötigung und Beleidigung freigesprochen
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18-jähriger Melleraner vom Vorwurf der Nötigung und Beleidigung freigesprochen
18-jähriger Melleraner vom Vorwurf der Nötigung und Beleidigung freigesprochen
Osnabrück/Melle. Das Amtsgericht Osnabrück hat einen 18-jährigen Mann aus Melle vom Vorwurf der Nötigung und Beleidigung freigesprochen. Allerdings: „Wir sind überzeugt, dass es Vorfälle gegeben hat“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Man habe aber nicht zweifelsfrei feststellen können, ob die Vorfälle strafrechtlich relevant seien.
Zwei Ereignisse im Juni und Juli des vergangenen Jahres wurden im Prozess näher betrachtet: Einmal soll der junge Mann mit einem Pkw auf die 44-jährige Nachbarin so zugefahren sein, dass die zur Seite springen musste. Im anderen Fall soll der 23-jährige Sohn der Nachbarin das Opfer bei einer ähnlichen Attacke gewesen sein.
Der erste Verfahrenstag hatte den Hintergrund verdeutlicht: Offenkundig geht es um einen Streit zweier Familien, der durch eine mittlerweile beendete Beziehung zwischen dem 23-Jährigen und der Schwester des Angeklagten seinen Ausgangspunkt nahm.
Dass es so einen Streit gibt oder gegeben hat, belegen Akten, aus denen der Vorsitzende Richter in der Verhandlung Auszüge vortrug. Gegenstand waren mittlerweile eingestellte Verfahren. Die beiden Parteien hatten sich wechselseitig wegen Beleidigungen, obszönen Gesten und angedrohten Schlägen angezeigt.
Im Vorfeld des Verfahrens hatte die Verteidigung dem Rechtsanwalt der anderen Partei einen Gesprächstermin vorgeschlagen, um die aktuellen Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Dies war von der Gegenseite aber abgelehnt worden.
Bei den Plädoyers hatte nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert. Der Vertreter der Anklage zeigte sich überzeugt, dass es tatsächlich zu Vorfällen gekommen sei. Es sei aber im ersten Fall nicht klar, ob der 18-Jährige tatsächlich absichtlich gehandelt habe.
Im zweiten Fall habe es zusätzlich Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen gegeben. „Die Wahrheit liegt möglicherweise in der Mitte“, führte das Gericht in der Urteilsbegründung aus. Das bedeute, dass die Aussagen der Belastungszeugen nicht als Unwahrheit gewertet werden müssten.
Die Kammer müsse aber zweifelsfrei von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. Sein Appell an die Parteien: Sie sollten einen „Schlussstrich ziehen“ und gegebenenfalls über ihre Anwälte oder per Mediation den Konflikt aus der Welt schaffen.
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