·
Digitalabo·
Shop·
Tippspiel
„Sozialpolitisch größte Zeitbombe“ der Gegenwart
Quakenbrück. „Bei dem Thema Pflege handelt es sich um die sozial- und gesellschaftspolitisch größte Zeitbombe der Gegenwart, die aber in ihrem Ausmaß leider nicht wirklich zur Kenntnis genommen wird“: Mit diesem Statement eröffnete Sozialpolitikerin Ulla Groskurt die „Pflegekonferenz“ im St.-Sylvester-Stift,
Laut Landespflegebericht werde die Zahl Pflegebedürftiger von heute etwa 230000 bis 2020 auf 280000 steigen. Noch zehn Jahre später werde man über 350000 Betroffene sprechen. Diese Dynamik zwinge zum Handeln, die Politik sei in der Pflicht.
Dies müssten die in der Pflege Tätigen, die Experten also, den Verantwortlichen in der Landesregierung immer wieder deutlich machen.
Nach Ansicht der SPD Niedersachsen müsse angesichts der großen Herausforderungen in der Alten- und Pflegepolitik eine umfassende gesetzliche Regelung aus einem Guss geschaffen werden. Die Sozialdemokraten strebten an, den gesamten Bereich der niedersächsischen Altenpflegepolitik schrittweise in einem „Niedersächsischen Pflegegesetzbuch“ zusammenzuführen.
Im ersten Abschnitt vorzusehen sei die Stärkung des Verbraucherschutzes zugunsten von Pflegebedürftigen und Angehörigen durch mehr Transparenz, Vergleichbarkeit, Zertifizierung und Qualitätsmanagement.
Die jetzige Fachkraftquote müsse als Mindestfachkraftquote festgesetzt und deren Einhaltung stärker überprüft werden. Insbesondere müsse gesichert sein, dass sie auch in der Nacht erfüllt werde.
Zum Dritten müssten die Regelungen zu Heimaufsicht und Qualitätssicherung entbürokratisiert werden. Das bedeute gebündelte Kommissionsbesuche in einem Zeitabstand von etwa drei Jahren. Die Anzeigenpflichten müssten zusammengefasst, die Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen verbessert, Pflegeplanung und Pflegedokumentation auf den notwendigen Kern reduziert und Qualitätssicherung zur Pflicht gemacht werden.
Der zweite Abschnitt ziele als Ausführungsgesetz auf die Stärkung der Angebotsvielfalt im Pflegeversicherungsgesetz. Dabei gehe es den Sozialdemokraten um die Stärkung der ambulanten Versorgung nach dem persönlichen Bedarf. Ziel müsse sein, wohnortnah die Angebote für Pflegebedürftige besser aufeinander abzustimmen und aus einer Hand anzubieten, um gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.
Mit der Weiterentwicklung der Pflege- und Betreuungsangebote hin zu Alltags- und Quartiersorientierung müsse die Abkehr von der starren Ausrichtung auf pflegebezogene stationäre Abläufe einhergehen.
„Wir wollen“, so Ulla Groskurt“, die Zusammenarbeit zwischen professionell Pflegenden und Angehörigen verstärken.“ Um einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden, müsse die Heimaufsicht in einer von Sozialhilfe und Heimträgern unabhängigen Trägerschaft angesiedelt werden.
Ein Ausführungsgesetz zum Bundesaltenpflegegesetz und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe soll laut SPD der dritte Abschnitt des Pflegegesetzbuches sein. Es solle in einem ersten Teil die Umsetzung des Bundesgesetzes einschließlich der Zuschüsse an Altenpflegeschulen und in einem zweiten Teil die Altenpflegeausbildung und deren solidarische Finanzierung in Landesverantwortung regeln. Dazu gehöre auch die Wiederherstellung der Schulgeldfreiheit. Des Weiteren gelte es, die Zusammenfassung der Alten- und Krankenpflegeausbildung anzustreben, um dem veränderten Bedarf an Pflege Rechnung zu tragen und die Pflegeausbildung in Deutschland auf europäischen Standard zu heben.
Einige dieser Punkte habe die SPD bereits als Forderungen auf den Weg gebracht. So sei ein Antrag gestellt worden zur Einführung von Mindestlöhnen für die Pflegekräfte, um Lohndumping vorzubeugen, Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und die Qualität in der Pflege zu sichern.
Weitere Anträge, so Groskurt, gelten der Einrichtung einer Pflegekammer zum Schutz der in der Pflege Beschäftigten und der Stärkung der Altenpflegeausbildung. Gefordert werde außerdem Schulgeldfreiheit für alle Altenpflegeschüler ab dem Schuljahr 2011 und die Rücknahme der Kürzung von Landesmitteln für die Kurzzeitpflege in Höhe von sechs Millionen Euro, um dem gesetzlich verankerten Grundsatz „ambulant vor stationär“ Geltung zu verschaffen.
Mehr Lokales






