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Vergewaltigung in der Rosenmontagsnacht: Zehn Jahre später erfolgte das Urteil
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50-Jähriger soll in Haft

Vergewaltigung in der Rosenmontagsnacht: Zehn Jahre später erfolgte das Urteil

Lingen „Das Gericht hat sich mit dem Urteil nicht leichtgetan. Letztendlich sieht das Gericht den Tatvorwurf der Vergewaltigung jedoch als bewiesen an.“ Das betonte der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts am Amtsgericht Lingen in seiner Urteilsbegründunggegen einen 50-jährigen Mann, der nach vier Verhandlungstagen wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde.

 
Zu zwei Jahren und neun Monaten ist ein 50 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Lingen verurteilt worden. Er hatte im Jahr 2001 eine damals 24-Jährige vergewaltigt.  Vergrößern

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Dem 50-Jährigen war zur Last gelegt worden, in der Rosenmontagsnacht des Jahres 2001 in Emsbüren eine damals 24-jährige Frau vergewaltigt zu haben (wir berichteten).

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten aufgrund bestehender Zweifel an der Schuld des Angeklagten auf Freispruch plädiert, die Nebenklage hatte drei Jahre Haft gefordert.

Ein vom Gericht bestellter psychologischer Gutachter, der die Aussage der Geschädigten auf ihre Glaubhaftigkeit hin untersucht hatte, hatte zuvor betont, dass seines Erachtens ein Rest an Skepsis bleibe. Es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der sexuelle Kontakt zunächst nicht doch einvernehmlich zustande gekommen sei.

„Für das Gericht ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Geschädigte den Angeklagten zu Unrecht einer so schwerwiegenden Tat beschuldigt, diese Geschichte konstruiert und sie zudem mit so erheblicher Konsequenz verfolgt hat“, betonte der Vorsitzende Richter, der darauf verwies, dass die Aussage der Geschädigten unter der Einrechnung des Zeitablaufs von nunmehr fast genau zehn Jahren sehr detailliert und konkret gewesen sei. „Die allgemeine Lebenserfahrung wie auch forensische Erkenntnisse belegen, dass Sexualtaten für eine Frau sehr prägend sind und eine große Belastung für das weitere Leben darstellen“, so der Vorsitzende Richter abschließend.

Die Verteidigung erklärte, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.


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