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Anlieger müssen Haltestellen fegen
Osnabrück. Der schneereiche Winter hat es offenbart: Wer eine Bushaltestelle vor seinem Haus hat, muss für deren Sauberkeit sorgen. Dazu gehört auch der Winterdienst. So steht es in der Straßenreinigungssatzung, aber bewusst war das den wenigsten – bis Stadtbaurat Wolfgang Griesert der Sache auf den Grund gegangen ist. Jetzt soll die Satzung geändert werden.
Griesert ist als Stadtbaurat eigentlich nicht zuständig. Aber als er in den eisigen Tagen die Schneeberge an den Bushaltestellen sah, die das Einsteigen erschwerten, fragte er sich: Wer ist für die Räumung an Haltstellen zuständig? Er sah in der Straßenreinigungssatzung nach und stellte zur eigenen Überraschung fest: die Anlieger.
Paragraf 7, Absatz 2, verpflichtet die Anlieger, „die Zugänge zu den Fußgängerüberwegen und den sonstigen Überwegen ... sowie die Zuwege zu Busein- und -ausstiegen von Schnee sowie von Schnee- und Eisglätte“ frei zu halten. Klare Sache.
In den Bürgerforen in Lüstringen und in dieser Woche in Sutthausen kam die Sache eher beiläufig zur Sprache. Der Stadtbaurat nahm als Vertreter der Verwaltung teil und klärte über die Rechtslage auf. Er ließ aber zugleich erkennen, dass über eine Änderung nachgedacht wird. „Wir müssen uns die Frage stellen, ob die Satzung noch angemessen ist“, sagte Griesert gestern. Sie nehme die Bürger offenbar „übermäßig in die Pflicht“.
Die Satzung aus dem Jahr 1999 berücksichtigt zum Beispiel nicht, dass die Stadtwerke immer größere Busse einsetzt: Gelenkbusse, extralange Fahrzeuge und seit 2010 den Plus-Bus mit Anhänger. Die Langfassungen haben vier Türen. Nach der reinen Satzungslehre müssten die Anlieger die Bushaltestelle vor ihrem Haus auf der ganzen Länge von Schnee räumen, damit die Fahrgäste gefahrlos aussteigen können.
Die CDU-Fraktion hält das für „völlig inakzeptabel“, wie es in einer gemeinsamen Erklärung von Björn Meyer und Fritz Brickwedde heißt. „In einigen Bereichen müssen zum Teil bis zu 20 Meter gereinigt und gefegt werden, an anderen, gerade innenstadtnahen Haltestellen werden Unmengen von Müll entsorgt“, so Brickwedde. Die CDU will das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung im März bringen und prüfen lassen, wie der Bürger entlastet werden kann und welche rechtlichen, finanziellen und praktischen Auswirkungen eine Änderung der Satzung hätte. Björn Meyer schließt eine Verlagerung der Pflicht auf die Stadtwerke nicht aus.
Stadtwerke -Sprecher Marco Hörmeyer hält das für unmöglich. „Das können wir nicht leisten, wir haben dafür kein Personal und kein Material“, sagte Hörmeyer. In der Stadt gibt es knapp 700 Haltestellen. Während der „Extremsituation“ in diesem Winter hätten die Stadtwerke einen „Erste-Hilfe-Plan“ umgesetzt: „Wir haben die Azubis rausgeschickt, die Haltestellen zu räumen, obwohl es nicht unsere Aufgabe war.“ Aber das Problem habe schnell gelöst werden müssen, „da sind wir selbst aktiv geworden“.
Der Osnabrücker Servicebetrieb hatte in diesem Winter genug Probleme, Straßen und Radwege zu räumen. Ob der Betrieb auch noch die Bushaltestellen säubern kann? Es wird geprüft.
Der Blick in die Satzung hat eine weitere interessante Kleinigkeit zutage gefördert: Die Anlieger müssen die Haltestellen sauber halten. Der Servicebetrieb leert zwar die 607 Mülleimer an Haltestellen, die Beseitigung von „Schmutz, Papier, Kehricht, Laub, Gras, Wildkräutern, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat“ ist Aufgabe der Anlieger – und das mindestens einmal wöchentlich.
Keine Räumung auf den Wohnstraßen
Melle. In der Winterzeit kommen häufig Fragen auf, wer verantwortlich ist für die Beseitigung von Schnee und für das Streuen gegen Glätte auf Straßen und... mehr
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Es ist völlig unerheblich, ob der Anlieger ein "älterer Mensch" ist oder nicht: Er (der "ältere Mensch") muss die Reinigung ja nicht höchstpersönlich durchführen - er muss nur dafür sorgen, dass die Reinigung erfolgt. Insbesondere Mieter müssen damit rechnen, dass ihnen von Seiten des Vermieters diese Pflicht auferlegt wird. Allerdings muss der Vermieter den Mieter natürlich auch darauf hinweisen - dies erfolgt im Mietvertrag.
Allerdings ist es m.E. höchst bedenklich, wenn Kommunen diese Aufgabe (Durchführen des Winterdienstes) den Anliegern aufbürden - aus zweierlei Gründen: Zum einen ist die Gefahr, die Passanten an einer nicht geräumten Bus- oder Straßenbahnhaltestelle droht naturgemäß erheblich größer, als die, die ihm auf dem Gehsteig droht - insbesondere die Bordsteinkanten, die der Passagier übertreten muss, erweist sich als besonders sturzträchtig und daher gefährlich. Darüber hinaus ist noch ein zweiter Punkt interessant: Der Busbetrieb beginnt sogar in Osnabrück schon vor 7 Uhr morgens - seiner Räumpflicht genügt der Anlieger des Bürgersteiges aber bereits, wenn er b i s 7 Uhr morgens denselben von Schnee oder Eis befreit hat. Wir haben es hier also mit völlig unterschiedlich gearteten Räumpflichten zu tun, denn auch abends müsste der Anrainer einer Bushaltestelle bis zum Ende des Betriebes den Winterdienst ausüben, anders als Andere, bei denen diese Pflicht (in Osnabrück besonders spät) um 22 Uhr endet. Es spricht also einiges dafür, dass diese Regelung - gelinde gesagt - unausgegoren ist.
Der Gipfel ist, dass die Stadt Osnabrück selbst nicht auf die Idee kommt, die Reinigung der Haltestellen zu übernehmen: Dass man diese Pflicht nicht per se auf die Stadtwerke übertragen kann leuchtet ein, hier gibt es aller Wahrscheinlichkeit eine vertragliche Regelung zwischen Stadt und Stadtwerken. Aber in anderen Kommunen ist es durchaus üblich, dass der Winterdienst an Haltestellen von Mitarbeitern der gemeindeeigenen Betriebshöfe durchgeführt wird. In Osnabrück besteht also keineswegs nur die Alternative "entweder machen es die Stadtwerke oder die Anlieger", sondern auch hier wäre es durchaus möglich, dass die Stadt Osnabrück diese Dienstleistung erbringt.
Wie soll z.B. ein älterer Mensch dieser Pflicht nachkommen- er hat für seine Rente lange gearbeiter und das sollte auch belohnt werden.