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Was geschah in der Rosenmontagsnacht? - Gutachter: „Es bleibt ein Rest an Skepsis“
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Was geschah in der Rosenmontagsnacht? - Gutachter: „Es bleibt ein Rest an Skepsis“
Was geschah in der Rosenmontagsnacht? - Gutachter: „Es bleibt ein Rest an Skepsis“
Lingen. Ist eine damals 23-jährige Frau am Rosenmontag in Emsbürgen vergewaltigt worden oder kam es zu dem sexuellen Kontakt mit dem nun Angeklagten auf freiwilliger Basis? Um diese Frage dreht sich derzeit ein Prozess vor dem Amtsgericht Lingen. Der Fall soll sich schon 2001 ereignet haben.
Das betonte ein psychologischer Gutachter vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lingen in dem Verfahren gegen einen 50-Jährigen, dem vorgeworfen wird, in der Rosenmontagsnacht 2001 in Emsbüren eine damals 23-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte räumte ein, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen sei, dementierte jedoch, die Frau gegen ihren Willen zu etwas gezwungen zu haben.
Der vom Gericht bestellte psychologische Gutachter hatte die Aussage der Nebenklägerin auf ihre Glaubhaftigkeit hin untersucht.
„Karneval und der zumeist damit verbundene Alkoholkonsum können immer zu sexuell fragwürdigen Situationen führen. Aufgrund der beeindruckenden und differenzierten Gesamtschilderung der Zeugin mit einer Vielzahl von Details ist nicht davon auszugehen, dass sie das Geschehene frei erfunden hat“, erläuterte der Gutachter. „Denn dann wäre es ihr kaum möglich, die konkrete Beschreibung eines mehrgliedrigen und so komplexen Geschehens immer wieder aufs Neue gleich bleibend durchzuhalten“, bewertete der Gutachter die Glaubhaftigkeit der Aussage zunächst positiv.
Er verwies aber darauf: „Die Nebenklägerin ist aufgrund einer Hypothese jahrelang wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung medizinisch behandelt worden, die unter Umständen nicht zutrifft, weil bereits in der Erstdiagnostik Fehler gemacht worden sind.“ Es sei experimentell und erfahrungswissenschaftlich vielfach belegt, dass sich Gedächtnisinhalte aufgrund einer therapierten Erinnerung veränderten. Der Gutachter: „Es ist schon irritierend, dass das von der Nebenklägerin geschilderte Geschehene in der Klinik vorbehaltlos und sofort als Tatsache anerkannt und auf dieser Grundlage anstandslos ein Trauma diagnostiziert wurde.“ Das Verfahren wird fortgesetzt.
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