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Anwälte pochen auf Selbstverwaltung
Osnabrück. Der Präsident der Bundesanwaltskammer, Axel C. Filges, hat sich während der Sitzung des Osnabrücker Anwaltsvereins für die „Einheit der Anwaltschaft“ starkgemacht.
Filges sagte, die Interessen von Syndikusanwälten (die für große Unternehmen arbeiten), dem Anwalt mit eigener Kanzlei und den angestellten Anwälten seien nicht immer deckungsgleich. Vor allem die wirtschaftlichen Unterschiede drohten die Anwaltschaft aufzusplittern. „Es gibt Anwälte mit siebenstelligen Einkünften und Kollegen, die auf Aufstockung angewiesen sind“, sagte Filges. Ein Grund seien die strukturellen Fehlentwicklungen im Gebührenrecht. Die Fachwahl eines Anwalts dürfe nicht von der Gebührenordnung abhängig werden. Nach Angaben des Kammerpräsidenten haben vor allem Baurechtler, Familienrechtler und Medizinrechtler Einbußen erlitten. Filges forderte unter anderem, dass Medizinanwälte für das Lesen großer Gutachten Gebühren erheben können.
Filges verteidigte die berufliche Selbstverwaltung durch die Anwaltschaft. Sie sichere die Freiheit und Unabhängigkeit der Anwälte. Das Gegenteil der Selbstverwaltung sei die „Staatsverwaltung“, sagte Filges. Weiterer Schwerpunkt seiner Rede vor etwa 100 Mitgliedern des Anwaltsvereins war die Stärkung des kontinentalen Rechtssystems gegenüber dem englischen Recht. Es setze sich international immer mehr die Erkenntnis durch, dass das deutsche und französische Recht effizienter und kostengünstiger sei. In Großbritannien etwa beklagten Rechtsexperten, dass es Bürgern immer schwerer gemacht werde, ihre Rechte einzuklagen, weil die Prozesse zu teuer würden.
Zuvor hatte der Anwaltsverein Osnabrück seinen Vorstand im Amt bestätigt. Vorsitzender bleibt Rolf Müller, zweiter Vorsitzender ist Peter Heyers. Weiter gehören dem Vorstand an: Klaus Hiddemann, Fritz Graf, Karin Hoffmann, Angela Schemel und Rolf Wöstmann.
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07.04.2012
