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„Ein langer, hartnäckiger Kampf“
Osnabrück. Die Bundesanwaltskammer will den Anwälten, die mit den Betreibern der betrügerischen Abo-Fallen im Internet gemeinsame Sachen machen, das Handwerk legen. „Solche Berufsverfahren sind ein langer, hartnäckig und intensiv geführter Kampf“, sagt der Präsident der Bundesanwaltskammer, Axel C. Filges, in unserem Interview. Fritz Graf, Präsident der regionalen Anwaltskammer, sagt, eineinhalb Stellen in der Oldenburger Kammer seien allein mit der Bearbeitung der massenhaften Eingaben gegen Olaf Tank beschäftigt.
Herr Filges, sagt Ihnen der Name Olaf Tank etwas?
Filges: Ja natürlich. Aber er ist ja nicht der Einzige, der sich in diesem Metier bewegt.
Wie geht die Bundesanwaltskammer damit um?
Filges: Man muss das Problem unter drei Aspekten betrachten. Erstens: Wie ist das Angebot im Internet gestaltet? Die Bundesjustizministerin hat die sogenannte Button-Lösung vorgelegt. Sie wissen, dabei muss der Nutzer ausdrücklich per Mausklick bestätigen, dass er die Kosten akzeptiert. Mit dieser Methode oder einer Selbstverpflichtung der Anbieter, die Angebote absolut transparent zu machen, wäre das Problem an der Quelle zu lösen. Zweitens: Muss ein Anwalt bei jedem Auftrag prüfen, ob der Rechtsanspruch seines Mandanten wirklich gerechtfertigt ist? Da gibt es Grenzen. Auch ein Strafverteidiger steht hin und wieder vor der Frage, ob er seinem Mandanten glaubt oder nicht. Die dritte Ebene: Wie ist mit Fällen umzugehen, in denen der Verdacht besteht, dass Anwalt und Mandant gemeinsame Sache machen? In München haben wir so einen Fall gehabt.
Erklären Sie bitte den Fall in München.
Filges: Es war wie im Fall Tank. Masseninkasso. Mehrere Tausend Fälle. Die Anwaltskammer hat die Sache an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben, die ermittelte und schließlich das Ermittlungsverfahren einstellte. Es ist kein Straftatbestand festgestellt worden.
Zivilgerichte, auch in Osnabrück, haben Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen...
Graf: Aber es liegt bislang keine strafrechtliche Verurteilung vor. Wir warten alle auf eine Entscheidung in dieser Frage. Sie können mir glauben, der Fall Tank beschäftigt auch die regionale Anwaltskammer in Oldenburg augenblicklich sehr.
Inwiefern?
Graf: Es erreichen uns fast jeden Tag Beschwerden. Bei 4100 Eingaben haben wir aufgehört zu zählen. Jede Eingabe wird registriert, und jeder Beschwerdeführer bekommt eine individuelle Antwort. Das bedeutet eine Menge Arbeit. Bei der Anwaltskammer in Oldenburg sind eineinhalb Stellen ausschließlich damit beschäftigt, die Eingaben wegen Tank zu bearbeiten.
Was geschieht mit den Eingaben?
Graf: Sie gehen an die Staatsanwaltschaft in Osnabrück. Die Kollegen sammeln sie und reichen sie an die Staatsanwaltschaft in Darmstadt weiter. Die sind zuständig, weil dort die Internetfirma Antassia ihren Sitz hat, für die Tank unter anderem tätig war.
Wenn es ein strafrechtliches Urteil gegen Tank gibt, ...
Graf: ...in dem Moment kann die regionale Anwaltskammer aktiv werden und die Angelegenheit dem Generalstaatsanwalt übergeben. Nur der kann Klage beim Anwaltsgericht einlegen, nicht die Kammer. Das Verfahren kann über die Berufungsinstanz in Celle bis vor das Bundesgericht gehen und damit Jahre dauern.
Filges: Solche Berufsverfahren sind ein langer, hartnäckig und intensiv geführter Kampf. Ich hatte als Präsident der Anwaltskammer in Hamburg jahrelang mit dem inzwischen verstorbenen Anwalt Rieger zu tun, der in der rechten Szene aktiv war und im Wehrmachtkübelwagen mit SS-Zeichen durch die Stadt gefahren ist. Es war trotz aller Bemühungen nicht möglich, ihm die Zulassung zu entziehen. Man muss bedenken, dass die Hürden nach den Erfahrungen aus der NS-Zeit sehr hoch gelegt wurden. In den Dreißiger- jahren entzogen die Kammern den jüdischen Anwälten kurzerhand die Zulassung. So etwas sollte in Zukunft unmöglich sein.
Muss Olaf Tank damit rechnen, dass sein zu Unrecht erworbenes Geld vom Staat abgeschöpft wird?
Graf: Auf anderem Wege könnte das passieren. Das Amtsgericht Osnabrück entschied erstmals im Oktober letzten Jahres, dass Betroffene, die sich gegen die Zahlungsaufforderung wehrten, von Tank ihre eigenen Anwaltskosten erstattet bekommen. Das sind im Einzelfall nur gut 40 Euro, aber die Menge macht es.
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