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Neuer Anwalt - Alte Masche: Olaf Tank hat einen Nachfolger
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Schreiben von „Rechtsanwalt Jan Riedel“

Neuer Anwalt - Alte Masche: Olaf Tank hat einen Nachfolger

Osnabrück. Der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank hat sich aus dem Abzocker-Geschäft im Internet zurückgezogen. Jetzt bestellen andere das fruchtbare Feld: Ein falscher Rechtsanwalt namens Jan Riedel verschickt Mahnungen, die in Wortlaut und Aufmachung den früheren Tank-Schreiben nachgeahmt sind. Die Polizei ermittelt.

 
Olaf Tanks Anwaltskanzlei in Osnabrück. Foto: Lahmann-Lammert  Vergrößern

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Fast alles in dem seltsamen Schreiben von „Rechtsanwalt Jan Riedel“ ist falsch. Angefangen beim Namen: Einen Rechtsanwalt dieses Namens gibt es nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin nicht. Auch die Telefonnummer und die Adresse, Rheiner Landstraße 197 in Osnabrück, sind falsch. Doch Branchen-Kenner horchen bei diesen Daten auf: Es ist die Adresse der ersten Kanzlei von Olaf Tank. Auch die Telefonnummer gehörte früher dem umstrittenen Inkasso-Anwalt.

Das einzige Echte auf dem Papier ist die Kontonummer bei der Postbank Frankfurt, auf die die Internetsurfer 99,50 Euro für die Nutzung der Seite www.p2p-heute.com zahlen sollen. Seit gestern ist das Konto gesperrt, wie die Polizei mitteilte. Ein Postbank-Sprecher sagte, die Bank trenne sich sofort von Kunden, wenn der Verdacht bestehe, dass deren Konten für betrügerische Zwecke genutzt würden. „Der Name der Postbank soll damit nicht in Verbindung gebracht werden“, sagte der Sprecher.

Offensichtlich will sich ein unbekannter Betrüger die erfolgreiche Tank-Masche zu eigen gemacht. Der Täter mit dem falschen Namen Jan Riedel gibt vor, die Interessen der Internet-Firma Redcio OHG in Rüsselsheim zu vertreten, die eine der Abofallen betreibt. Wer deren wertlosen Angebote nutzt, geht angeblich ein kostenpflichtiges Abo ein.

Neues Urteil

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Dezember ein richtungweisendes Urteil gefällt. Die Betreiber ähnlicher Internetseiten hatten die Nutzungsgebühr in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Das Oberlandesgericht (OLG) sah darin einen hinreichenden Verdacht auf „gewerbsmäßigen Betrug“ und verwies das Verfahren gegen die Inhaber der Internetfirma zurück an das Landgericht. In der Urteilsbegründung heißt es weiter, der Nutzer erhalte für das Entgelt keinen gleichwertigen Ersatz. Zum Beispiel sind die angebotenen Computerprogramme in der Regel kostenlos erhältlich.

Gegen die Betreiber von Abo-Fallen und deren Inkassoanwälte – unter anderen Olaf Tank – liegen bundesweit mehrere Tausend Anzeigen vor. Rechtsexperten erwarten, dass die Anklagebehörden in Osnabrück, Darmstadt oder Landshut jetzt auf der Grundlage des Frankfurter OLG-Urteils aktiv werden können. Dabei muss jede einzelne der umstrittenen Internetseiten geprüft werden.


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