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Mit TV-Team zur Graf Götzen
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Quelle: bd/Ems-Zeitung 12. Januar 2011 15:31 Uhr

Averdung Vorsitzender des Fördervereins

Mit TV-Team zur Graf Götzen

Papenburg. Nachdem im September vergangenen Jahres der Förderverein zur Rückholung der Graf Götzen gegründet wurde (wir berichteten), haben die Mitglieder jetzt im Papenburger Heimathaus den Vorstand gewählt.

 
Mit einem Bild der Graf Götzen präsentiert sich der Vorstand des Fördervereins mit Hermann-Josef Averdung, Jacqueline Rüther, Ansgar Frischkemuth und Karl Meyer. Foto: bd  Vergrößern

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Hermann-Josef Averdung, Initiator der Rückholaktion, wurde zum Vorsitzenden gewählt. Zur Stellvertreterin ernannte die Versammlung Jacqueline Rüther. Kassenwart des Vereins ist Walter Püsker, und als Schriftführer fungiert Karl Meyer aus Osnabrück. Beisitzer des Fördervereins sind Michael Goldmann, Heinrich Hövelmann, Georg Kruse, Günter Robben und Ansgar Frischkemuth. Die Wahlen erfolgten zum Teil in Abwesenheit der Kandidaten, aber von allen Gewählten habe er die Zusage, dass sie für den Verein tätig sein wollen, so Averdung.

Es gibt Gespräche, viel Schriftverkehr und Reisen an den Tanganjikasee in Tansania – die nächste Reise soll im März im Beisein eines TV-Teams erfolgen – aber eine neue Entwicklung zur Rückholung des in Papenburg gebauten Schiffes Graf Götzen gibt es nicht. Alles hänge davon ab, „ob es uns gelingt, ein Ersatzschiff zu besorgen“, so Averdung, „denn dann können wir die Graf Götzen abholen.“ Für die 3,5 Millionen Euro teure Rückholaktion seien zwei Millionen fest zugesagt. Der Rest müsse noch eingeworben werden.

Geplant hat der Papenburger Kaufmann die Rückholung für das Jahr 2013, denn dann wird die Graf Götzen 100 Jahre alt. Wo das Schiff in Papenburg seinen Platz finden soll, müsse die Politik entscheiden, so Averdung.

Vom UNO-Vertreter in Tansania habe er Hinweise für die Notwendigkeit bekommen, die nicht mehr versicherbare Graf Götzen durch ein neueres Schiff mit geringerem Tiefgang zu ersetzen. Durch die Kolonialgeschichte in Tansania sei Deutschland zudem in der Pflicht, dort zu helfen .

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