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Olaf Tank geht, andere mahnen munter weiter
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Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung 07. Januar 2011 08:10 Uhr

Abzockern wird Leben schwerer gemacht

Olaf Tank geht, andere mahnen munter weiter

Osnabrück. Geldeintreiber Olaf Tank hat sich zwar von der Bühne verabschiedet, aber die Mafia der Internetabzocker bleibt im Geschäft. „Antassia mahnt munter weiter“, heißt es bei jurablogs.com.

 
Olaf Tanks Anwaltskanzlei in Osnabrück. Foto: Lahmann-Lammert  Vergrößern

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Neben der Antassia GmbH hatte Tank bis vor Kurzem auch im Auftrag der Redcio OHG und der Content Services Ltd. angebliche Gläubiger unter Druck gesetzt.

Es gibt Hinweise, dass Olaf Tank Osnabrück den Rücken kehren und sich in Süddeutschland niederlassen will. Wer sein Inkassogeschäft übernimmt, wird es schwerer haben, das Geld für die Abzocker einzutreiben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Internet-Betrügern das Leben schwerer machen soll.

Mit der angestrebten Buttonlösung soll sichergestellt werden, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Wenn das Gesetz durchkommt, werden Internetanbieter verpflichtet, einen deutlichen Hinweis auf den genauen Preis zu bringen. Die Verbraucher sollen nur zur Zahlung verpflichtet werden können, wenn sie mit einem Mausklick bestätigen, dass sie über den Preis informiert sind.

Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft ist, sind einige der berüchtigten Abzock-Firmen dazu übergegangen, Hinweise auf die Kosten sichtbar auf ihren Seiten zu platzieren. Mit der kuriosen Folge, dass sie weiterhin teure Downloads offerieren, die bei anderen Anbietern kostenlos sind.

Wer ohne einen solchen Hinweis in eine Abofalle getappt und sein Geld losgeworden ist, kann hoffen: Immer mehr Zivilgerichte geben Klägern recht, die Tank zur Rückzahlung ihrer geleisteten Anwaltskosten auffordern. Bisher ist aber keine Strafkammer zu einem Urteil wegen Betruges gekommen, obwohl mehrere Tausend Anzeigen gegen den Osnabrücker Anwalt vorliegen.

Solange er nicht verurteilt ist, sieht die zuständige Anwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg keine Handhabe, standesrechtlich gegen den Geldeintreiber vorzugehen.


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