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Tippspiel
Geldeintreiber Tank löst seine Kanzlei auf
Osnabrück. Der bundesweit berüchtigte Inkasso-Anwalt Olaf Tank löst seine Kanzlei auf. Eine Sprecherin nannte dafür „sehr private Gründe“.
Tanks Name taucht seit Jahren im Zusammenhang mit skrupellosen Internet-Abzockern auf. Wer sich in dubiose Abo-Fallen wie opendownload.de verirrt, hat per Mausklick eine Zahlungsaufforderung für ein überteuertes Ganzjahresabo am Hals. Tank schickte den Opfern dieser Masche Mahnschreiben und drohte mit Klage, Vollstreckung und Gerichtsvollzieher, ja sogar mit der Pfändung von Bankguthaben, Rente oder Arbeitslosengeld.
Eine leere Drohung, wie die Verbraucherzentrale vermerkt. Es sei „kein einziger Fall bekannt“, in dem es tatsächlich zur Vollstreckung gekommen sei. Denn die Gerichte hätten immer wieder entschieden, „dass Internetnutzer nicht zahlen müssen, wenn sie auf Abofallen hereingefallen sind“.
Als sicher gilt aber auch, dass die Einschüchterung in vielen Tausend Fällen wirkte und sowohl den Abzockerfirmen als auch dem Geldeintreiber offensichtlich viel Geld in die Kassen spülte. Aus diesem Geschäft will sich der Osnabrücker Inkasso-Anwalt nun nach eigenen Angaben zurückziehen.
Schon seit Dezember verbreitet der Osnabrücker Anwalt seinen Rückzug. Wer eine Mail an seine Büroadresse mahnung@forderungseinzug.de schickt, bekommt die automatisch generierte Antwort: „Bezug nehmend auf Ihre Email teilen wir Ihnen mit, dass wir unsere Mandate für die Redcio OHG, die Content Services Ltd. und die Antassia GmbH niedergelegt haben.“
In Internetforen wie computerbetrug.de, abzocknews.de oder antiabzocke.net wird der Verdacht geäußert, dass die Luft für den Geldeintreiber dünn geworden ist, weil er mit Strafanträgen aus ganz Deutschland überzogen wird. Allein bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück sind rund 4000 Anzeigen gegen ihn eingegangen.
Der Strafverteidiger Udo Vetter, der auch an der Fachhochschule Düsseldorf lehrt, drückt es so aus: „Wenn Herr Tank mein Mandant wäre, würde ich mir Sorgen machen.“ Aber auch die Zivilgerichte setzen dem Inkasso-Anwalt zu. So hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden, dass Tank für die einkassierten Anwaltskosten persönlich haftet.
Das sind im Einzelfall zwar nur 40 Euro, aber hier zählt die Masse. Vetter rechnet vor: Wenn 3000 Kläger ihre 40 Euro zurückforderten, seien schon 120000 Euro fällig. Dazu kämen noch die Verfahrenskosten. Mit einer gewissen Genugtuung quittiert der Düsseldorfer Strafrechtler die Nachricht vom Ende der Kanzlei Tank. Er zählt den Osnabrücker Anwalt zur „Champions League der Abzock-Anwälte“.
Olaf Tank hatte bisher alle Anfragen unserer Zeitung unbeantwortet gelassen. Auch am Mittwochmorgen flötete eine weibliche Stimme lediglich „Kein Kommentar“ aus der Sprechanlage am Eingang der Kanzlei im Gewerbegebiet Hellern. Einige Stunden später meldete sich dieselbe Stimme am Telefon in unserer Redaktion. Herr Tank habe „alles niedergelegt“, erklärte sie auf Anfrage. Die Kanzlei werde aufgelöst.
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