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Skandal-Anwalt Olaf Tank muss Kosten erstatten
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Urteil rechtskräftig

Skandal-Anwalt Olaf Tank muss Kosten erstatten

hin Osnabrück. Der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank muss einem Internetnutzer Schadensersatz von 46 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Osnabrück aus dem Oktober ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht heute mitteilte.

 
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Mit derartigen Internetseiten werden Nutzer immer wieder in die Falle gelockt. Archivfoto: Lindemann Jetzt muss Anwalt Olaf Tank zahlen: Eigentlich wollte Tank für ein Internetunternehmen von einem Nutzer derer Software 96 Euro für ein Jahresabo einfordern, nun verlangt der Nutzer Schadensersatz. Symbolfoto: Colourbox

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Bei den 46 Euro handelt es sich um die Kosten für einen Rechtsanwalt, den der Internetnutzer zur Abwehr unberechtigter Forderungen eingeschaltet hatte. Als die Forderungen fallen gelassen wurden, forderte der Kläger Schadensersatz. Er bekam Recht.

Der Internetnutzer war in eine Abzocker-Falle getappt. Für das Herunterladen von Computerprogrammen, die grundsätzlich legal unentgeltlich genutzt werden können, sollte er einem zwielichtigen Unternehmen jährlich 96 Euro überweisen. Der Forderung verlieh der Osnabrücker Inkassoanwalt Olaf Tank mit einer Mahnung Nachdruck.

Das Amtsgericht Osnabrück entschied mit Urteil vom 19. Oktober, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden hat. Das sei dem Rechtsanwalt Olaf Tank und der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen, so das Gericht. Letztlich habe der Beklagte, Olaf Tank, Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet.

Das Amtsgericht hatte die Berufung beim Landgericht Osnabrück zur Klärung einer grundsätzlichen Frage zugelassen: Führt das Anmeldeverfahren auf den umstrittenen Internetseiten zu einem Vertragsabschluss? Wegen der großen Zahl der Fälle sei es nötig, zu einer einheitlichen Beurteilung im Gerichtsbericht Osnabrück zu kommen. Ein Rechtsmittel sei aber nicht eingelegt worden, so der Sprecher des Amtsgerichts. Deshalb sei das Urteil jetzt rechtskräftig.

Gegen Olaf Tank liegen allein der Staatsanwaltschaft Osnabrück 3800 Anzeigen wegen Betruges oder Beihilfe zum Betrug vor. Die Anklagebehörden in Darmstadt und Landshut verfolgen ebenfalls jeweils mehrere Hundert Fälle. Tank äußert sich zu den Beschuldigungen nicht. Vor wenigen Tagen hatte er mit einer Besonderheit an seinem Sportwagen für Schlagzeilen gesorgt. Am Nummerschild des getunten Mercedes steht: „Verbrechen lohnt sich doch!“


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  Leserkommentare

 
Udo D., Donnerstag, Dezember 2, 2010 um 17:02 Uhr Recht so! Es wurde auch Zeit, dass sich die Gerichte endlich einmal mit dem Unwesen der Internet-Abzocke beschäftigen und hier Recht sprechen. Falls Kosten entstehen, muss der User deutlich darauf hingewiesen werden - bei seriösen Anbietern ist das auch so.

Und auch ein Anwalt wie Tank hat das Recht nicht automatisch auf seiner Seite. Wenn er wissend um das Unrecht Kunden eingeschüchtert hat, gehört der Fall nun auch vor die Anwaltskammer und er sollte wegen des unwürdigen Verhaltens seine Zulassung verlieren. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland und dem Ansehen der Rechtsanwälte täte das gut.
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