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Petitionsausschuss des Bundestages: Stallbau eindämmen
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„Bedenkliche“ Entwicklung

Petitionsausschuss des Bundestages: Stallbau eindämmen

Berlin. Die „massive und ungesteuerte Expansion von Mastanlagen in den Außenbereichen der Kommunen“ soll nach Ansicht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages eingedämmt werden. Zu dieser Haltung kamen nach Mitteilung des Deutschen Bundestages die Abgeordneten während der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch.

 
Massentierhaltung ist im Emsland ein aktuelles Thema. Der Petitionsausschuss des Bundestages spricht sich dafür aus, die unkontrollierte Expansion von Mastanlagen einzudämmen. Foto: dpa  Vergrößern

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Damit erfahren die vom Landkreis Emsland ausgehenden Bemühungen um Lösungen für die Problematik nun auch durch ein deutliches Signal aus Berlin Rückenwind. Die Politiker hatten sich mit der Eingabe eines Petenten aus dem Nordwesten Deutschlands beschäftigt. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Ausweitung von Stallanlagen auf Grundlage der durch das Baugesetzbuch ermöglichten privilegierten Zulassung gewerblicher Tierhaltungsanlagen „bedenklich“ sei.

Daher entschied das Gremium einstimmig, eine Petition als Material mehreren Bundesministerien zu überweisen. Darin werden Verschärfungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Baurechts gefordert. Das Schreiben haben das Landwirtschaftsministerium, das Umweltministerium, das Justizministerium und das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhalten. Zudem gibt der Ausschuss die Vorlage auch den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis.

In seiner Eingabe hatte der Petent auf die negativen Wirkungen der Massentierhaltung auf die Gesundheit der Menschen, den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaften hingewiesen. Der Gesetzgeber räume der Landwirtschaft mit nachhaltigem Flächenbezug Privilegierungen ein. Die derzeitigen Entwicklungen würden jedoch vielfach einen gewerblichen Status annehmen, sodass der rechtliche Bezug zur landwirtschaftlichen Hofstelle verloren gehe. Daher, so forderte der Petent, müsse eine rechtliche Anpassung der Gesetze auf Bundesebene vorgenommen werden, mit dem Ziel, wirksame Auflagen zur Abluftreinigung für Anlagen zur Massentierhaltung vorzugeben.


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