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Blaue Flecken und harte Türsteher
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Autor: Rainer Lahmann-Lammert 04. November 2010 19:08 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

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Uwe Pusch Samstag, 06. November 2010 08:00 Uhr

Lokalchef vor dem Landgericht

Blaue Flecken und harte Türsteher

Osnabrück. Lässt der Geschäftsführer eines Osnabrücker Abendlokals harte Türsteher mit lockeren Fäusten für sich arbeiten? Seit gestern muss sich der 47-jährige Chef des Lokals vor dem Landgericht verantworten. Zwei seiner Mitarbeiter sind angeklagt, einen betrunkenen Gast krankenhausreif geschlagen zu haben.

 
Zwei Türsteher eines Osnabrücker Lokals müssen sich vor dem Landgericht verantworten, weil sie einen Gast krankenhausreif geschlagen haben sollen. Symbolfoto: Colourbox  Vergrößern

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„Ich brauch keine prügelnden Mitarbeiter“, machte der Inhaber vor der Kammer geltend. Falls ein Angestellter gewalttätig werde, verliere er sofort seinen Job.

Diese Darstellung zweifelt ein 41-jähriger Bezirksschornsteinfegermeister an, der sich nach einem Besuch des Abendlokals mit schmerzhaften Verletzungen im Marienhospital wiederfand. Auch der Staatsanwalt will genau wissen, wie mit schwierigen Gästen umgegangen wird. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den Geschäftsführer freigesprochen, einen Türsteher und einen Servicemitarbeiter aber zu relativ milden Bewährungsstrafen verurteilt.

Auf einer großen Party hatte der trinkfeste Schornsteinfeger vor zwei Jahren diverse Longdrinks gekippt. Am Ende konstatierte ein Arzt einen Alkoholpegel von 1,96 Promille. Zeugenaussagen legen nahe, dass der angeheiterte Gast Frauen angebaggert und Ärger mit deren Partnern bekommen hat. Als zu vorgerückter Stunde Fäuste flogen, wurde schnell reagiert. Per Alarmknopf forderte eine Thekenkraft die Türsteher an. Die streiften sich nach der Beschreibung einer Zeugin weiße Handschuhe über und schleiften den Schornsteinfeger recht grob die Treppe hinunter.

Bei allem, was dann geschah, tun sich Widersprüche auf. Der angeheiterte Kunde musste seine Getränkekarte bezahlen – nach seiner Darstellung wurde ihm zu viel Geld abgeknöpft. Ob es dabei Prügel gab, ist ebenfalls umstritten. Der Mann wurde durch einen Nebeneingang nach draußen entlassen. Der Gast habe gewankt, aber noch laufen können, sagt der angeklagte Geschäftsführer.

Das stimme zwar, sagt der Schornsteinfeger, der im Prozess als Nebenkläger auftritt. Dennoch hätten ihn zwei Türsteher nach draußen geschleift und „wie einen nassen Sack“ auf den Parkplatz plumpsen lassen. Zum Abschied sei er von den Männern „so richtig vermöbelt“ worden – mit Fußtritten auf den ganzen Körper. Sichtbare Folgen waren beispielsweise blaue Flecken.

Welche Verantwortung der Geschäftsführer des Abendlokals und seine beiden Mitarbeiter tragen, soll nun an weiteren Verhandlungstagen ermittelt werden. Das Urteil wird erst im Januar erwartet.


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  Leserkommentare

 
Uwe Pusch, Samstag, November 6, 2010 um 08:00 Uhr Was geht hier denn ab? @ Marc: es gibt oder gab keine Zeugen? Sie waren doch da und haben den Leuten ins panische Gesicht geschaut! Haben Sie was unternommen? Nein?! Oder gehörten diese zu denen, die es doch verdient haben, windelweich geprügelt zu werden?

@ Wolfgang: waren Sie schon mal in Guantanamo? Nein? Dann unterlassen Sie bitte solche Kommentare. Und ein Abendlokal als miese Kaschemme zu titulieren, nur weil man dort einmal schlechte Erfahrung gemacht hat, an der man selbst vielleicht nicht ganz unschuldig war, ist einfach armselig.

@ Lutz: sehe ich genauso

@ Susi: Ich gebe Ihnen soweit recht, dass man niemanden, nur weil er betrunken ist, verprügeln darf. Ich gebe Ihnen auch darin recht, dass ein Lokal eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Gästen hat, aber primär gegenüber seinen Gästen, die sich "normal" benehmen. Keinen Alkohol mehr ausschenken an offensichtlich Betrunkene ist Wunschdenken. Dieser besorgt sich den Stoff über den Umweg von Freunden. Und wenn dann mal jemand, wie dieser "trinkfeste" Schornsteinfeger, negativ auffällt, dann wird dieser halt vor die Tür gesetzt, um Schaden an den anderen Gästen zu vermeiden.

Es ist nebenbei auch noch gar nicht sicher, ob das Sicherheitspersonal diesen Schornsteinfeger verprügelt hat. Vielleicht, das möchte ich hier aber nicht unterstellen, hat er vor dem Lokal in seinem Rausch weiter herumgpöbelt und ist auf jemanden gestoßen, der ihm dann seine Blessuren zugefügt hat. Nicht die feine Art, aber wer um Prügel bettelt sollte sich nicht wundern, welche zu bekommen.

 
Sue S., Freitag, November 5, 2010 um 23:43 Uhr @ Lutz Heißt das, wenn ich betrunken bin, dann darf ich einen auf die Schnauze bekommen? Das kann es ja wohl nicht sein. So geht es nicht. Ein Lokal hat eine Sorgfaltspflicht und wenn jemand zu viel getrunken hat, darf gar kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Das dass nicht einfach ist, den Betroffenen mitzuteilen, sie sollen nach Hause gehen, glaube ich, aber deshalb Gewalt anzuwenden ist völlig fehl am Platz. Ich finde es auch unangenehm von besoffenen angemacht zu werden, aber meistens kann man sowas schnell klären.

 
Lutz S., Freitag, November 5, 2010 um 22:05 Uhr Saufen, pöbeln und nun jammern Erst sich besaufen, andere Gäste anpöbeln, prügeln, vermutlich die Zeche nicht zahlen wollen und sich nun wundern/beschweren wenn man dann zu recht rausfliegt und auch mal etwas härter angefast wird.

Fast 2 Promille und bereits auf Krawall gebürstet, wer glaubt denn bitte schön, so einer geht bei sanften Worten einfach so nach Hause?
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