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Verhütung nein – Abtreibung ja
Osnabrück. Es klingt zynisch: Verhütungsmittel werden nicht über den Regelsatz für das Arbeitslosengeld II finanziert. Ist eine Hartz-IV-Empfängerin aber ungewollt schwanger, wird ein Abbruch vom Landessozialamt bezahlt. Pro Familia fordert deshalb kostenlose Verhütungsmittel für diesen Personenkreis.
Der um 5 Euro erhöhte Regelsatz von künftig 364 Euro enthält genau 15,55 Euro für Gesundheitsfürsorge monatlich. Davon müssen Arztgebühren und Medikamente bezahlt werden. Die Kosten für Verhütungsmittel seien darin aber nicht enthalten, sagt Karin Schlüter von der Osnabrücker Beratungsstelle.
Das Problem einkommensschwacher Frauen und Männer habe vor fünf Jahren begonnen, als die Krankenkassen die Kostenübernahme für Sterilisationen strichen. Bei der Sozialhilfe vor Hartz IV seien Pille oder Spirale noch als einmalige Leistung anerkannt worden. Mit der Einführung der Grundsicherung seien aber einmalige Leistungen gestrichen worden.
Seit der ersten Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen 1968 gilt Familienplanung als Menschenrecht. Dieses Menschenrecht schließe den Zugang zu möglichst sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden ein. Einige Kommunen in Niedersachsen und anderen Bundesländern haben darauf reagiert und stellen als freiwillige Leistung einen Betrag zur Verfügung. Gleichzeitig betonen sie, dass es damit keinen Rechtsanspruch gibt: Ist der Topf leer, gibt es keine Unterstützung mehr.
Die Folgen mangelnder Mittel für die Familienplanung werden nach Schlüters Auskunft bei Pro Familia deutlich. Immer öfter machten Frauen eine längere Pause bei der Pille im Vertrauen darauf: „Es wird schon nichts passieren.“
Etwa ein Viertel aller Frauen in der Osnabrücker Schwangerschaftskonfliktberatung lebten von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, sagt Schlüter. Eine Sterilisation kostet rund 500 Euro, für unter 10 Euro gibt es zehn Kondome oder die Pille. Für Einkommensschwache unbezahlbar. Die 400 Euro für den Abbruch würden dagegen übernommen.
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