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Lehrerin kehrt nicht an Schule zurück
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Autor: Julia Kuhlmann 16. September 2010 16:30 Uhr  Mehr Artikel von dieser Autorin

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Elisabeth M. Freitag, 17. September 2010 23:01 Uhr


Lehrerin kehrt nicht an Schule zurück

Bramsche/Osnabrück. Die umstrittene, derzeit dienstunfähige Lehrerin der Martinus-Grundschule in Bramsche wird dort nicht wieder unterrichten.

 
Beliebt nicht nur bei katholischen Eltern: die Martinusschule an der Bismarckstraße. Foto: Heiner Beinke  Vergrößern

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Das teilte Ina Korter, Landtagsabgeordnete der Grünen, am Donnerstag mit. Auch in Osnabrück hatten Eltern schwere Vorwürfe gegen die Frau und ihre Unterrichtsmethoden erhoben.

Nach einem Hinweis der Bramscher Grünen-Landtagsabgeordneten Filiz Polat hatte Korter den niedersächsischen Kultusminister Bernd Althusmann in einem Brief um Prüfung des Falls gebeten. Aus dem Ministerbüro erfuhr Korter gestern auf Nachfrage, dass die Lehrkraft nicht wieder an die Martinus-Schule zurückkehrt. Über den weiteren Einsatz der Lehrerin sei noch nichts zu erfahren gewesen, sagte Korter.

Eltern, die sich zur Initiative Pro-Martinusschule zusammengeschlossen haben, werfen der Lehrerin vor, eine Atmosphäre der Angst zu schaffen. Im Zusammenhang mit den aktuellen Vorfällen war herausgekommen, dass die Lehrerin bereits mit gleichlautenden Vorwürfen an der Franz-Hecker-Schule sowie an der Overberg-Schule in Osnabrück konfrontiert worden war. Einstimmig hatte der Schulelternrat an der Overbergschule im Januar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin beschlossen.


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  Leserkommentare

 
Elisabeth M., Freitag, September 17, 2010 um 23:01 Uhr Problemlösung durch Versetzung In der Tat scheint die Versetzung für die Schulbehörde die aus deren Sicht sicherste Methode der Problemlösung zu sein. Lehrer, deren Fehlverhalten der Schulbehörde angezeigt wurde, werden an eine andere Schule versetzt. Und derjenige, der den Fall zur Anzeige gebracht hat, wird von der Schulbehörde sogar möglicherweise als Mobber eingestuft, muss eventuell sogar mit einer Disziplinarstrafe rechnen. Solange die Schulbehörde weiterhin versucht, eklatantes Fehlverhalten von Lehrern auf diese Weise zu kaschieren, bleibt dem hilflosen Zuschauer in letzter Instanz tatsächlich nur, die 4. Macht im Staate, die Presse, einzuschalten. Erst sobald Fehlverhalten von Lehrern öffentlich gemacht wird, gibt es eine Chance auf Gerechtigkeit für die Betroffenen.

 
Julia Kuhlmann, Freitag, September 17, 2010 um 10:58 Uhr Wir bleiben dran! Wir verfolgen den Fall weiter und werden Sie informieren. Besten Gruß aus der Redaktion der Bramscher Nachrichten!

 
Angelika B., Freitag, September 17, 2010 um 09:49 Uhr Politische Lehren aus Schulkonflikten Kinder und Eltern dürfen aufatmen - Lehrerin kehrt nicht an die Martinusschule zurück

Am 15.09.2010 informierten wir Politiker in Niedersachsen mit diesem Text:

Grundsätzlich zeigen alle Fälle einen klaren Schwachpunkt auf: Die Schulbehörden.

Durch diese Organisation werden Mitbestimmung und Transparenz regelmäßig ausgeschaltet, denn man favorisiert ähnlich wie es in Kirchenkreisen üblich war/ist „interne Ermittlungen“ und stützt sich anschließend auf den Datenschutz.

Dieses Vorgehen ist nicht nur kontraproduktiv sondern auch zutiefst undemokratisch und wenig sachdienlich.

Die Fürsorgepflicht der Schulbehörde darf sich nicht auf den Schutz straffällig oder zumindest auffällig gewordener Kollegen beschränken. Die Unschuldsvermutung darf nicht länger zu Lasten der Opfer als Schutzschild missbraucht werden.

Ernst genommene Fürsorgepflicht würde andere Maßnahmen (Prävention, Supervision, Therapien, Kuren, Nachschulungen etc. ) zur Folge haben und mit Sicherheit die Probleme nicht an die nächste Schule weiterreichen und verlagern.

Dort werden neue Schulleiter, Schüler und Eltern mit einer Problemlage konfrontiert, deren Gesamtausmaß Ihnen dank Datenschutzbestimmungen nicht einmal ansatzweise bekannt ist.

Durch § 90e des Bundesbeamtengesetzes können Personalakten mit Leichtigkeit bereinigt werden. Versetzungen werden häufig dazu genutzt, Dienstaufsichtsbeschwerden einzustellen – da das Problem ja angeblich nicht mehr existiert. Auch solche Lehrkräfte haben blütenweiße Westen und Personalakten und die neue Schulleitung ist nicht über vorherige Probleme informiert.

Die Fallsammlung der Presseberichte auf unserer Internetseite zeigt klar, dass das Märchen vom viel beschworenen „Einzelfall“ nicht stimmt. Wenn man angesichts dieser Liste bedenkt, dass nur ein extrem niedriger Anteil überhaupt öffentlich bekannt wird, lässt sich das gesamte Ausmaß erahnen.

Dieses Problem ist nicht auf Niedersachsen beschränkt – es existiert bundesweit und betrifft alle Arten von Schulkonflikten, gleichgültig ob es sich um Mobbing, Gewalt oder Missbrauch handelt.

Aus unserer Sicht besteht der wichtigste politische Schritt momentan darin, die staatlichen Schulämter abzuschaffen bzw. lediglich als Verwaltungsbehörde der Bildungsministerien zu betrachten und ihnen ein juristisches Gegengewicht gegenüber zu stellen, das mit gleichen Befugnissen und Rechten ausgestattet ist. Die wichtigsten Forderungen haben wir in unserem Offenen Brief an den Runden Tisch gegen Missbrauch formuliert.

http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/runder%20tisch%20gegen%20missbrauch.pdf

Bislang können Familien Schulkonflikte oft nur durch Einschalten der 4. Macht im Staat –der Presse- erfolgreich lösen. Die Stellung der Staatlichen Schulbehörden ist mit dem heutigen Demokratieverständnis nicht mehr in Einklang zu bringen. Transparenz, neutrale Ombudsstellen und ein dadurch neu entstehendes, juristisch und demokratisch angemessenes Machtgefüge, würde dem gesamten Bildungswesen zu Gute kommen.

Hätten die Schüler, Eltern und Lehrer in Konflikten neutrale und gut ausgebildete Helfer an ihrer Seite, würde das Klima an unseren Schulen sich extrem verbessern, was wiederum zu weniger Schulabbrechern, Underachievern, berufs- bzw. konfliktbedingten Krankheiten und einer sinkenden Suizidrate führen würde. Es wäre ein erster Schritt zu echten Reformen, denn Schüler, Eltern und gute Lehrkräfte kranken oft gleichermaßen an unserem momentanen System.

Ein weiterer, extrem wichtiger Aspekt: Wer angemessene Hilfe und Unterstüttzung bekommt, wer sich nicht ohnmächtig ausgeliefert fühlt, der muss auch nicht Amok laufen. Somit würde auch hier ein echter Beitrag zur Prävention geleistet, denn die misshandelten und gemobbten Kinder von heute sind die Amokläufer von morgen.

Angelika Bachmann
LOA Lernen ohne Angst e.V.

www.lernen-ohne-angst.de
www.achtung-schule.de
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