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Radwege nirgendwo oder überall
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Autor: Simone Grawe 06. September 2010 13:45 Uhr  Mehr Artikel von dieser Autorin

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Torben F. Donnerstag, 09. September 2010 10:20 Uhr

Bad Rothenfelde verwirrt Einheimische und Touristen

Radwege nirgendwo oder überall

Bad Rothenfelde. „Einheitliche klare Regeln müssen her, das heißt im Klartext, entweder gibt es nirgendwo Radwege oder überall.“ Mit deutlichen Worten hat Ortspolizist Dietmar Schlieter zu der Situation der Radfahrer in Bad Rothenfelde Stellung genommen.

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Das ist das Problem: Im Jahr 2002 hat der Rat die Festlegung der flächendeckenden innerörtlichen Tempo-30-Zone beschlossen. Dies lässt nach der Bundesgesetzgebung eine Trennung von Fahrbahn und Rad-/Gehwegen nicht zu. Für viele Radfahrer ein Dilemma, denn sie müssen jetzt auf der Straße fahren.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Der Radweg an der Frankfurter Straße kann weiterhin in Fahrtrichtung genutzt werden. Auch über die Freigabe des Radweges an der Hannoverschen Straße wird derzeit im Rat nachgedacht: „Sehr unglücklich, denn viele Radfahrer sind aufgrund der unterschiedlichen Handhabe verunsichert“, urteilte Schlieter mit Blick auf die uneinheitlichen Regeln. Sie kämen einer „Lex Bad Rothenfelde“ gleich.

Schlieter hat die Erfahrung gemacht, dass sich viele Pedalisten aus Unwissenheit falsch verhalten. Ist der Ortspolizist auf Streife unterwegs, spricht er in der Regel fünf bis 15 Personen auf deren Fehlverhalten an: „Kaum jemand versteht, dass er nicht auf dem Radweg fahren darf.“

Insbesondere die Gäste aus den Niederlanden, die vielfach, aus Richtung Campingplatz kommend, den Radweg an der Frankfurter Straße nutzen, „fallen aus allen Wolken“. Da muss der Polizist viel Aufklärungsarbeit leisten.

Auf Anregung des SPD-Ratsherrn Rainer Spiering hat Schlieter die Unfallstatistik für Bad Rothenfelde aus dem letzten Jahr herausgefiltert. Demnach gab es in 2009 im gesamten Gemeindegebiet 144 Unfälle, davon 123 Bagatellunfälle, 17 mit Personenschäden und vier mit schwerem Sachschaden. Zusammenhänge zwischen Fahrradunfällen und der Tempo-30-Zone lassen sich aus dieser Statistik absolut nicht ableiten, zumal Vergleichszahlen fehlen.

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  Leserkommentare

 
Torben F., Donnerstag, September 9, 2010 um 10:20 Uhr Ergänzung Glatt vergessen: "Andere Radwege dürfen benutzt werden" hieß es bis 2009, seit September 2009 dürfen auch weiterhin Radwege benutzt werden. Nur die Benutzungspflicht darf nicht angeordnet werden. Der § 45 Ic StVO schließt nur dort 30-Zonen aus, wo eine Radwegebenutzungspflich für notwendig erachtet wurde. Ein vorhandener Radweg darf natürlich weiterhin benutzt werden. Der Radfahrer darf also frei wählen, ob er den Radweg nutzt oder ob er lieber objektiv sicherer auf der Fahrbahn fährt. Auf der fahrbahn gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 wegen der 30-Zone, auf dem Radweg ist die gefahr größer, mit Fußgängern zu kollidieren. Daher sollte die Geschwindigkeit auf dem Radweg niedriger sein.

 
Torben F., Donnerstag, September 9, 2010 um 10:12 Uhr Radfahrer fahren auf der Fahrbahn sicherer Es gibt in Deutschland seit 1997 keine allgemeine Radwegebenutzungspflicht mehr, weil Radfahrer auf der Fahrbahn im Sichtfeld der motorisierten Verkehrsteilnehmer im Regelfall sicherer unterwegs sind. Einige Landesrechnungshöfe kritisieren sogar den Bau fahrbahnbegleitender Radwege als meist unnötig. Dorfpolizist Dietmar Schlieter soll sich mal den § 2 StVO genau durchlesen. Im weiteren sollte er als Vertreter der Exekutive auch in die Verwaltungsvorschrift STVO zu § 2 satz 4 blicken.

 
Max M., Mittwoch, September 8, 2010 um 18:44 Uhr Nachschulung für den Ortspolizisten Natürlich dürfen vorhandene Radwege genutzt werden. In Tempo30-Zonen darf für Radwege nur keine Benutzungspficht angeordnet werden. Erschreckend dieses Maß an Unkenntnis, die dann auch noch verbreitet wird.
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