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Archiv: Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen
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Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung 17. Juni 2010 00:00 Uhr


Archiv: Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.

 
Die Sparkasse hatte Geschäfte mit Olaf Tank abgelehnt. Der hatte geklagt.  Vergrößern

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Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.

Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.

(Aktenzeichen 10 ME 77/10).
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